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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Förderprojekt des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz "Digitalisierung der Sammlung Biedermeier"

Förderprojekt des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz "Digitalisierung der Sammlung Biedermeier"

In dieser Objektgruppe befinden sich alle Objekte, die im Rahmen des Förderprojektes "Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz" bearbeitet wurden.

[ 143 Objects ]

Blatt eines Poesiealbums, um 1830, Blatt 7

Blatt eines Poesiealbums, gehörend zu einer buchförmigen Schatulle, schwarzes geprägtes Papier mit Ornamenten und Bildmotiven auf Vorder- und Rückseite. Blatt 7

Blatt 6 aus Poesiealbum 1932/0057, um 1830

Blatt 6 Aufgeklebt ein kleines Stoffstück in den Farben schwarz, rot (verblichen), gold.

Blatt eines Poesiealbums, um 1830, Blatt 5

Blatt eines Poesiealbums, gehörend zu einer buchförmigen Schatulle, schwarzes geprägtes Papier mit Ornamenten und Bildmotiven auf Vorder- und Rückseite. Blatt 5

Blatt eines Poesiealbums, um 1830, Blatt 4

Blatt eines Poesiealbums, gehörend zu einer buchförmigen Schatulle, schwarzes geprägtes Papier mit Ornamenten und Bildmotiven auf Vorder- und Rückseite. Blatt 4

Blatt eines Poesiealbums, um 1830, Blatt 3

Blatt eines Poesiealbums, gehörend zu einer buchförmigen Schatulle, schwarzes geprägtes Papier mit Ornamenten und Bildmotiven auf Vorder- und Rückseite. Blatt 3 Rechts oben ist ein flötespielender Hirte mit Schafen und Hütehund dargestellt. Die Szene wird von zwei Laubbäumen eingerahmt.

Blatt eines Poesiealbums, um 1830, Blatt 2

Blatt eines Poesiealbums, gehörend zu einer buchförmigen Schatulle, schwarzes geprägtes Papier mit Ornamenten und Bildmotiven auf Vorder- und Rückseite. Blatt 2 Rechts oben eine Zeichnung: Ein junges Mädchen mit roten Backen, Ihr zu Füßen liegt ein Löwe, den Sie an einer rot-blauen Leine führt. Am Himmel dunkle Wolken, eine scheinende Sonne sowie ein Regenbogen in den Farben rot-blau. Um die Taille ist ein schwarz-rot-goldener Gürtel, von dem ein rot-weiß-blaues Band herunterhängt.

Blatt eines Poesiealbums, um 1830, Blatt 1

Blatt eines Poesiealbums, gehörend zu einer buchförmigen Schatulle, schwarzes geprägtes Papier mit Ornamenten und Bildmotiven auf Vorder- und Rückseite. Blatt 1 Auf dem Blatt ist eine Grabstätte gerahmt von Bäumen, Blumen und Büschen gezeichnet.

Tags-Neuigkeiten No. 26; 20. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 26 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 20. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Assisensitzung vom 19. August In der Untersuchung gegen Hern. Melchior Philipp Carl Baumann, Kaufmann zu Pirmasens (Baumanns Verfahren wurde getrennt von den übrigen Angeklagten verhandelt) Gerichtspersonal weitgehend gleichgeblieben (Richter Culmann, Bruder von dem Anwalt Culmann sen., als Ersatz für den Richter Molique) Liste der Geschworenen, inkl. der abgelehnten und der Ersatzpersonen. Verlesung des Zweibrücker "Verweisungsurteils", der Anklage etc. Der Generalprokurator verweist darauf, dass sich dieser Prozess hauptsächlich auf Zeugenaussagen und weniger auf "Schriften" stützt. Es folgen die "Zeugen-Aussagen." Landkommissar Haußmann (Pirmasens) berichtet über einen "Tumult" am Karfreitag und Ostersonntag 1832 in Pirmasens , der u.a. durch "Flugschriften" verursacht worden sei. Bei den Ausschreitungen wären auch Aufrufe zum Beitritt zum "Preßverein" zu hören gewesen. Baumann soll an diesen Vorfällen beteiligt gewesen und auch dem Filial-Komitee des Vereins beigetreten sein. Berichtet von weiteren Unruhen im Mai. Nach der Teilnahme am Hambacher Fest seien viele mit "dreifarbiger Cocarde", die u.a. auch Baumann verteilt habe. Beim Setzen eines Freiheitsbaums kam es zu verbalen Auseinandersetzung mit Militär und es seien "Drohungen gegen die Aristokraten gefallen." Pirmasenser Bürger hätten dann nach weiteren Unruhen den "Freiheitsbaum umgehauen." Baumann wird beschuldigt, die Anfertigung von geradegerichteten, angeblich zweischneidigen Sensen (u.a. auch "Polen-Sensen" genannt) beauftragt zu haben. Baumann verteidigt sich gegen alle Vorwürfe, u.a. solle man "den Schlosser fragen" bzgl. der Zweischneidigkeit der Sensen. Auch die "Unruhen" relativiert er. Baumanns Anwalt Glaser kritisiert den Fokus auf Nebensächlichkeiten und fordert konkrete Aussagen zu der angeblichen Aufforderung zum Umsturz durch Baumann.

Tags-Neuigkeiten No. 24, 25; 17. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 24 und 25 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 17. August 1833, 6 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Sitzung vom 15. August Der Generalprokurator verliest Anklage gegen Hochdörfer und will auf dessen Verteidigungsrede eingehen. Geschworene sollen entscheiden, ob hier ein Verstoß gegen Art. 102 StGB (u.a. direkte Anreizung zum Umsturz) vorliege. Hochdörfers Schriften würden dies klar bestätigen. Auch dessen Rede habe seine Ansichten "zur Genüge bekundet." Diese seien, auch wenn das Gegenteil behauptet wird, klar gegen die die bayerische Regierung gerichtet. Bezgl. der Neustadter Vorfälle am ersten Jahrestag des Hambacher Festes seien "Untersuchungen bereits eingeleitet." Was den Angeklagten Scharpff betrifft, so versucht er dessen Verteidigung zu widerlegen und konstatiert, dass dieser "ganz im Sinne von Wirth" agiere. Einwurf von Wirth, dass Scharpff in der Lage sei ohne Beeinflussung "selbständig zu handeln." Der Generalprokurator erwidert, dass eine Abschaffung der Könige und Fürsten in den Einzelstaaten nur "zu Bürgerkrieg" führen würde. Es könne keine Rede von Verögerung der Untersuchungen sein. Die Fülle der notwendigen Ermittlungen sei sehr zeitintensiv gewesen. Anklage gegen Becker und Widerlegung seiner Verteidigung. Zu Rost bemerkt der Prokurator, dass schon seine Aussage, dass er die betreffenden Schriften "mit Vergnügen" gedruckt habe, seine Schuld beweise. Er betont, dass die abwesenden Angeklagten Schüler, Savoye und Geib des Komplotts schuldig seien aufgrund ihrer leitenden Tätigkeiten für den "Preßverein." Den Geschworenen gegenüber bemerkt er, dass die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Rheinkreis weitaus besser seien, als von den Angeklagten behauptet. Diese bezeichnet er als "exaltirte Köpfe", die alles vernichten wollten. Culmann sen. kritisiert, dass mit aller Gewalt versucht würde, die Angeklagten wegen "Attentat" und "Komplott" zu verurteilen. Laut der Definition des Prokurators würde sich ein Mensch, der Gott um Änderung der Verhältnisse anrufe, des "Attentats" schuldig machen. Die Angeklagten haben das Recht sich so gut wie möglich zu verteidigen. Angebliche Angriffe gegen den Prokurator haben nur der Anklage an sich gegolten. "Im Geiste der Reaction, die nicht aus ihm kommt, sondern über ihm ist, und keine Gesetze kennt." Prokurator verwahrt sich dagegen und er habe Aussagen Culmanns "notirt"! Sitzung 16. August Präsident schließt die Verhandlung und bemerkt zu den Geschworenen, dass man nun "mit raschen Schritten der Entscheidung entgegen" gehe. Will "in aller Kürze" die Punkte für und gegen die Anklage resümieren. Er beschwert sich über nicht zur Sache gehörenden "Ausfälle" während des Prozesses. Die Anklage umfasst "Umsturz, Schriften, Reden und Complott." Die Verteidigungsrede Wirths bezeichnet er als "Meisterwerk", wenn auch zu leidenschaftlich. Nach dem Resümee ermahnt er die Geschworen nach Gewissen und Gesetz zu urteilen und sich nicht von Gerüchten, falschen Behauptungen etc. beeinflussen zu lassen. Die Geschworenen beraten von 12-15.45h. Auf die Fragen der Anklagepunkte antwortet der Sprecher Brunner jedesmal mit "Nein, die Angeklagten sind nicht schuldig." Der Gerichtspräsident erkennt auf Freispruch und ordnet die sofortige Freilassung der Angeklagten an, "wenn nicht andere Ursachen zu ihrer Verhaftung vorliegen." Der Generalprokurator verkündet, dass Wirth, Siebenpfeiffer, Hochdörfer, Becker und Rost der Prozess vor den jeweils zuständigen Zuchtpolizeigerichten (wegen Beleidigung der Staatsgewalt etc.) gemacht werde und sie daher in Haft bleiben. Dagegen beantragen die Anwälte der genannten Personen deren Freilassung, da die Untersuchungshaft angerechnet werde müsse. Dabei wird auch die Rückgabe des "Frankfurter Ehrenschwerts" gefordert. Der Prokurator besteht auf die Anordnungen und auch das Schwert soll erst nach Abschluss der Angelegenheiten restituiert werden. Die Anträge werden abgelehnt. Außer Eifler und Scharpff verbleiben Wirth, Siebenpfeiffer, Hochdörfer, Becker und Rost in Haft.

Tags-Neuigkeiten No. 23; 16. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 23 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 16. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Nachtrag von der Sitzung am 13. August Bemerkungen des Gerichtspräsidenten Er moniert die Angriffe gegen ihn und den Prokurator von Seiten der Angeklagten und ihrer Verteidiger, äußerst jedoch etwas Verständnis. Auf die Geschworenen sei unnötiger Druck ausgeübt worden Urteil der Nachwelt etc.), denn "die reine Unschuld bedient sich ... solcher Waffen nicht, sie vertraut ... der Rechtlichkeit ihrer Sache." Die Verteidigung versuche aber, die Beschuldigten zu Märtyrern zu stilisieren. Verwehrt sich gegen den Vorwurf, dass die Regierung Verurteilte hart und ungerecht behandeln würde. Die Aussage Culmanns sen., dass Schüler und Savoye nur aus Furcht vor einem Militärgericht geflohen seien, sei ebenfalls gegenstandslos. Behauptung der Angeklagten, für das Volk zu sprechen, sei zu bezweifeln, da der geringste Teil der Bevölkerung des Rheinkreises "ihrer Meinung" sei. Außerdem konstatiert er, dass nur dem König Befugnisse, wie "Landesbewaffnung, die Zusammenberufung der Landstände" etc. zuständen. Der Generalprokurator geht nun auf Wirths Schriften und die Vorfälle in der Kohlhepp´schen Druckerei in Kaiserslautern ein. Er stellt - zum Teil polemisch - Wirths Grundsätze und Behauptungen in Frage. Sitzung 14. August Culmann sen. fordert Verhandlungsführung, nur mit den notwendigen Unterbrechungen, da u.a. die Geschworenen bedroht worden seien. Diese bestätigen, dass ihnen für den Fall eines Freispruchs Konsequenzen angedroht wurden. Nach Siebenpfeiffer wurden auch Drohungen gegen die Angeklagten ausgesprochen (es geht um Vorfälle am "Arresthaus"). Die Geschworenen erklären, dass ihre Entscheidung nicht von diesen Vorfällen beeinflusst werden wird und die Angeklagten sprechen ihnen "volles Vertrauen" aus. Der Generalprokurator erklärt alle getroffenen Sicherheitsmaßnahmen für "hinlänglich". Er geht nun auf die Anklage gegen Siebenpfeiffer ein. Verhandlung durch Erkrankung eines Geschworenen abgebrochen.

Tags-Neuigkeiten No. 22; 15. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 22 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 15. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Schluss der Rede von Anwalt Culmann sen. Wenn die Mitglieder des Pressevereins angeklagt würden, müsste "mehr als die Hälfte der Rheinkreisbewohner wegen Hochverraths angeklagt werden." Ergeht kurz auf den abwesenden Angeklagten Geib ein, dessen Schriften keine "Absicht auf Umsturz" enthalten, "nur Ideen." Seine Flucht erklärt er mit dessen schlechter gesundheitlicher Verfassung. Schließlich argumentiert er nochmals gegen die Anklagepunkte gegen Eifler. Sitzung vom 13. August Auszüge aus der Rede von Siebenpfeiffer Bemerkt über die Zusammensetzung der Geschworenen, dass die Regierung versucht habe, dafür Personen zu finden, die die Angeklagten garantiert schuldig sprechen würden. Durch das "armselige Wörtchen direct oder indirect" soll entschieden werden, ob die Angeklagten Verräter sind oder "des Volkes Dank" verdienen. S. beklagt die Bedingungen der Haft und eine folgende Äußerung dazu wurde zensiert. Er kritisiert ausdrücklich nicht den Prokurator oder die Richter, die taten, was sie "thun mussten." Er konstatiert, dass der "Same des Despotismus über den Rhein herübergekommen" sei. Er dankt den Bürgern von Neustadt und Landau für ihre Solidarität. S. legt nochmals seine Ansichten über die Freiheit dar, "gegen Despotismus und Priesterzwang." Der Mensch soll nicht wie "Tantalos an der Quelle sitzen und seinen Durst nicht löschen dürfen." Die Völker haben das Recht ihre Staatsform selbst zu wählen, egal ob absolute oder constituionelle Monarchie oder Republik. S. bekennt sich als Republikaner, denn diese spiegelt nur den "Willen der Gesamtheit" wider. Es folgt ein Exkurs über die politische Entwicklung in Frankreich seit der Revolution. Während andere den gegenwärtigen Zustand gewaltsam verändern wollen, war er zunächst für allmähliche Reformen. Später jedoch war er für Revolution, aber "ohne Anarchie". Das Hambacher Fest habe nur "Einheit und Ordnung" bezweckt! Seine weitere Schilderung ist teilzensiert. Er moniert die versuchten Diffamierungen und stellt in ironischem Tonfall den ruhigen Ablauf des Festes "ohne Gensdarmen" dagegen ("...keine Unordnung? Nein, das war zuviel für Deutschland"). S. beklagt die Verfolgungen nach dem Fest., obwohl sie "nur geistige und moralische Aufregung" und "keinen Umsturz" bezweckten. Er betont die Notwendigkeit der Einführung einer Republik und "beschwört" zum Schluss die Einheit Deutschlands."

Tags-Neuigkeiten No. 21; 14. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 21 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 14. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Rede des Buchdruckers Rost Lehnt zwar die "Verantwortlichkeit" für die von ihm gedruckten "incriminierten" Schriften ab, aber bekennt, deren Herstellung "mit aller Bereitwilligkeit" übernommen zu haben. "Wahrheit, Recht und Vaterlandsliebe, des Menschen heiligstes Palladium sind die Grundlagen meines Strebens." Er wollte mithelfen, die Bürger gegen "die Dictatur des Deutschen Bundes" und "die Herrschaft innerer Willkür" zu schützen, daher resultierte seine Unterstützung für die Angeklagten bzw. für den Presseverein. Er erwarte von den Geschworenen "keine Gnade, sondern unpartheische Gerechtigkeit." Auszüge der Rede von Rosts Verteidiger Mahla Er beklagt die enttäuschten Hoffnungen der Bürger nach der Befreiung von der napoleonischen Herrschaft, die nur die "Sicherung des Adels" gebracht habe. Erst die Julirevolution in Frankreich gab neuen Auftrieb. Die wachsende Zensur etc. machte die Gründung des "Preßvereins" notwendig. Anklage gegen Rost sei daher unbegründet. Die "incriminierten" Sätze der Aufsätze der Angeklagten seien aus dem Zusammenhang gerissen, um ein "Verbrechen zu finden", obwohl die Forderungen nach politischen Reformen "auf Recht gegründet" sei. Es sei kein Verbrechen, dass Rost seine Druckerei dem Presseverein zur Verfügung stellte und dafür auch entlohnt wurde. Dafür spricht auch, dass er auf alle Schriften auch seinen Namen "beidrucken" ließ! Sitzung vom 12. August Auszug aus der Rede von Eifler Er wendet sich zunächst zu den Geschworenen und appelliert an ihren Gerechtigkeitssinn und ihre "Wahrheitsliebe." E. beklagt sich über die Behandlung der Angeklagten als Verbrecher, die elf Monate unter militärischer Bewachung ohne Verhör im Kerker verbringen mussten. Er verwahrt sich gegen die Vorwürfe gegenüber dem Komitee des Pressevereins, dessen "Tendenzen klar ausgesprochen" und vom Appellationsgericht in Zweibrücken auch "gebilligt" wurden. Darüber hinaus protestiert er gegen die Behauptungen, "sie seien Subjekte, die durch nichts an das Vaterland gebunden sind." Zum Schluss konstatiert er, dass sie alle, wenn "die Liebe zum Volk" ein Verbrechen sein sollte, "würdig" seien "des Todes durch Henkerhand." Auszug der Rede von Eiflers Verteidiger Culmann sen. Die Verhandlung verdeutliche den Kampf der Gewalt gegen die Vernunft. Die Angeklagten haben nur dem Volk dessen Rechte nach den "Grundsätzen der Vernunft" erklärt. Die freie Presse als "Mittel zur Einigung" verstieß gegen das staatliche Gewaltprinzip und daher wurden der Presseverein und das Komitee verfolgt. Eifler, der "reinen Gewissens" handelte, zu verurteilen, bezeichnet Culmann als "Justizmord." Im Folgenden setzt sich Culmann mit dem Vorwurf einer Beteiligung an den "Verbrechen", die dem Drucker Rost zur Last gelegt wurden, auseinander (Eifler arbeitete u.a. als Redakteur für die Schriften des Pressevereins, die von Rost gedruckt wurden). Außerdem moniert er die grundlose Verfolgung des "Preßvereins" und seiner Mitglieder, wegen angeblicher Umsturzpläne.

Tags-Neuigkeiten No. 20; 13. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 20 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 13. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Auszüge aus der Rede von Scharpff Referiert über den Pressverein, der "eine gefährliche Sache für unser Vaterland" sei, ähnlich wie der "Frauenverein vom Haardtgebirg." Schließlich haben sie "das Losungswort vom Hambacher Feste: am Rechte halten, gewählt." Der Absolutismus ist mit den "Gesetzen des Vaterlandes" nicht vereinbar! Die Entwicklung in Frankreich, dass innerhalb von relativ wenigen Jahren eine sehr wechselvolle Geschichte erlebte und trotzdem "wieder erstand", habe auch die Menschen im Rheinkreis inspiriert. In diesem "Kampf für alle Völker" ist die Pressfreiheit unabdingbar. "Die freie Presse und der vaterländische Verein sollten das Mittel werden, zur Emancipation und Wiedergeburt aller deutschen Völker zu wirken." Es folgen weitere Äußerungen zur geschichtlichen Entwicklung Deutschlands, die u.a. von Bedrückung und Zensur gekennzeichnet sei. Hier finden sich weitere Zensurlücken! Auszüge aus der Rede von Scharpffs Verteidiger Klein Verteidigt seinen Mandanten gegen den Vorwurf der "Aufreizung zum Umsturz." Die Absicht hinter dem Hambacher Fest war nicht der Umsturz der bestehenden Verfassungen, sondern "Berathung" zur Förderung des "materiellen Wohlstands der Staatsbürger." Er betont die Legitimität des Festes. Keiner habe gewaltsame Aktionen im Sinn gehabt, sondern es nur ein Zusammenschluss, um "das Vaterland vor Anarchie zu bewahren", angestrebt worden. Er geht nun auf das wechselvolle politische Schicksal des Rheinkreises ein. Die französische Julirevolution von 1830 habe die Menschen ermutigt, über die Missstände in ihrer Region "zu klagen", was aber als Aufruhr ausgelegt wurde. Weitere Repressalien, wie das "Beschneiden" von eigentlich garantierten Rechten und Institutionen (Pressefreiheit; Bestimmungen des "Code Civil") folgten. Persönlichkeiten wie Schüler oder Wirth, die sich dagegen auflehnten, würden zu Verbrechern stilisiert! Er mahnt abschließend die Geschworenen, dass sie über "die Civilisation" urteilten. Auszug aus der Rede Beckers Er sei auf bloßen Verdacht festgenommen und angeklagt worden, aber "er freue" sich vor Gericht für die "gute Sache" zu stehen. Der "constitutionelle Zustand" ist nicht der "Zustand des Friedens, sondern nur der des Waffenstillstands." Die seit der französischen Herrschaft eingeführten Institutionen und Rechte im Rheinkreis, die noch beim Wiener Kongress garantiert worden, waren massiv bedroht (s. dazu die Zensurverornungen vom "Deutschen Bund 1832). Sollten die Hambacher Redner Verbrecher gewesen sein, bestand auch das zuhörende Publikum aus solchen! "Doch der Zweck der Reden ist zu bekannt und hat ein Volk Rechte auf Verbesserung, so ist es sicher das Deutsche." Auzug aus der Rede von Beckers Verteidiger Golsen Bedauert das unverhältnismäßig harte Schicksal seines Mandanten. Die Anklage beruhe nur auf Verdacht! Geht auf die Hambacher Rede ein, deren Zweck nur "die auf gesetzlichem Wege zu erreichende Staatsverbesserung" und die "geistige Ausbildung" des Volkes gewesen sei. Der Aufruf zur Bürgerbewaffnung sei legitim und solle nur dem Schutz des Staates dienen. Laut Siebenpfeiffer habe jeder Bürger das Recht auf Bewaffnung, "sonst müsste jeder, der sich eine Flinte kauft, als Hochverräther vor die Assisen gestellt werden." "Die Rede hatte nur Gutes zum Zwecke, und nie wird es der Reaction gelingen,die darin ausgesprochenen Ideen zu unterdrücken."

"Tags-Neuigkeiten No. 19; 12. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 19 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 12. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Schluss der Rede von Hochdörfer H. führt Beispiele aus der Bibel an, um zu belegen, dass auch "heute" noch "Volksfreunde dem Kerker überliefert" werden. Er referiert über seine Bestrebungen "das Volk zu belehren." Von der Julirevolution in Frankreich inspiriert, propagierte zunächst er ein "bürgerliches Königtum", um dann - "getäuscht" - zum Gegner der Regierung zu werden. "Ich wollte Freiheit, aber nicht die bluttriefende Freiheit in die Welt bringen, sondern Belehrung und Bildung." H. fordert Pressefreiheit, denn "um die Freiheit zu begründen, bedürfen wir nur eines Schwertes, das der Wahrheit." Auszüge der Rede von Hochdörfers Anwalt Culmann iun. Die Unruhen der letzten Zeit seien durch die Stimmung des Volkes bedingt gewesen. Hochdörfer sei ein "Opfer seiner Wahrheitsliebe" und seine Motive seien "moralisch und edel." Der "Zeitgeist" verlangt den kulturellen Fortschritt, der aber durch noch bestehende Feudalstrukturen behindert ist. Die Anklage wende sich klar gegen die "geistige Reform", die "Deutschland in Bewegung brachte." Durch die "Centralisirung der Fürstenmacht" (gemeint ist hier der "Deutsche Bund") wurden die einzelnen Ständekammern faktisch entmachtet (Bsp.: Kassieren eines Pressegesetzes, das von der Badischen Ständekammer "bereits bestätigt" war). Die Angeklagten seien "von der Wahrheit durchdrungen, dass ohne die durch Geistesbildung erzeugte Nationaleinheit kein Heil für Deutschland sey." Gegen diese Bestrebungen hat die staatliche Gewalt die härtesten Mittel eingesetzt ("Eingriff in die Institutionen", Truppenentsendungen, "Gewaltscenen"). C. geht auf die Anklagen ein und beklagt übertrieben harten Umgang mit den Betroffenen. Eine nachfolgende Bemerkung über Hochdörfer fällt der Zenur zum Opfer! "Unschuldigste Äußerungen" würden zu Verbrechen! Ein Regierungswechsel ohne Gewalt "ist nicht allein erlaubt, sondern nöthig." Geht auf das angeblich von Hochdörfer verübte "Attentat" ein. Es gab aber weder Vorbereitungen oder direkte Aufforderungen zum gewaltsamen Umsturz. Auch Forderung nach "Volksbewaffnung" sei nur gegen einen "äußeren Feinde" gerichtet gewesen. Anklage sei eindeutig von politischen Motiven bedingt! Geht auf Höchdörfers Hambacher Rede ein. Er argumentiert, dass, wenn die Redner einen gewaltsamen Umsturz beabsichtigt hätten, dieses, allein schon wegen der vielen Anhänger ohne Weiteres hätte geschehen können. H. habe auch, als das Festverbot verhängt wurde, alle zur Mäßigung aufgerufen. Nach weiteren Ausführungen zu H.´s Wirken, fordert er die Geschworenen dazu auf ein gerechtes Urteil zu fällen.

"Tags-Neuigkeiten No. 18; 11. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 18 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 11. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Schluss der Verteidigungsrede von Siebenpfeiffers Anwalt Golsen. Siebenpfeiffers angebliche "Aufreizung" nicht direkt und daher gehöre der Fall eher vor ein "Zuchtgericht." Die Unschuld Siebenpfeiffers kann in der Anklage selbst erkannt werden. Aber sein Mandant will auch moralisch rehabilitiert sein! "Ein freies deutsches Vaterland wollen ist erlaubt!" Seine theoretischen Ideale sind nicht strafbar! Auch der Schluss der Hambacher Rede ist nicht strafwürdig, trotz des Aufrufs zur "Bürgerbewaffnung", der angesichts äußerer Bedrohungen etc. gerechtfertigt sei. Ermahnt die Geschworenen gerecht zu urteilen oder sie müssen das Urteil der Nachwelt fürchten. Auszüge aus der Rede von Hochdörfer Er macht sich keine Illusionen, was die Verurteilung betrifft, aber "freut" sich, eine Bühne für seine Grundsätze etc. zu haben. Von seinen Schriften und Reden will er "keine Sylbe" zurücknehmen. "Die Sache des Volks-und Menschenrechts hat sich vor keinem Strafgesetze zu rechtfertigen! Er und seine Mitangeklagten müssen sich "nur" wegen ihrer Schriften verantworten und die Anklage würde darin "Verbrechen" finden, weil man welche finden will! Er verwahrt sich gegen den Vorwurf der Aufwiegelung. Falls Entsprechendes in seinen Schriften zu finden sei, habe er nur getan, was "Gott, Vernunft und Pflicht heischen." "Denn was ein Verbrechen ist an dem Recht der Menschen, ist nicht werth zu existiren, und es ist Pflicht eines jeden Bürgers es zu vernichten!" Sitzung vom 10. August Fortsetzung der Rede Hochdörfers Hochdörfer referiert über die "sieben Wahrheiten", die die Gleichheit der Menschen, ihre Chancengleichheit, die Freiheit des Individuums aber Völkerverständigung etc. beinhalten und propagieren. Diese Wahrheiten stehen allen zu! Aber immer wieder wurden "Freunde der Wahrheit" von den Mächtigen "dem Schafotte überliefert." Auch jetzt herrsche Rechtsunsicherheit und Willkür. Wer das Recht bestreite von "Völkerwohl" und "Völkerfreiheit" sprechen zu dürfen, "ist unwürdig als Mensch geboren zu sein!" Nach der "Stimme der Vernunft" will er noch die "Stimme der Religion" zu Wort kommen lassen.

Tags-Neuigkeiten No. 17; 10. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 17 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 10. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Schluss der Verteidigungsrede von Wirth. Wie soll ein unabhängiges Reich aussehen? Zitiert aus der "alten Reichsverfassung." Er verwehrt sich gegenüber den Geschworenen des Vorwurfs der Anarchie. Er betreibe nur "Volksaufklärung" mit "reinen" Absichten. "Wir sind keine Reformatoren, unsere Zeit selbst heischt diese Reformation!" Solange es ihm möglich ist, wird "gegen Fürstengewalt einstehen. "Wir werden Märtyrer der Freiheit sein und den Tod für die Freiheit sterben, heißt Sterben für die Welt!" Der Rede folgt langer und vehementer Beifall. Sitzung vom 9. August Gerichtspräsident ermahnt Angeklagte und Verteidiger sich "zu starker Angriffe" zu enthalten. Rede von Wirths Verteidiger Schneider. Der Vorwurf, dass sein Mandant unmittelbar zum Umsturz habe "anreizen" wollen, sei gegenstandslos, da kein konkreter Zeitpunkt ins Auge gefasst worden sei! Er habe nur "Verbesserungen" gefordert. Nach Art. 102 des STGB ist eine solche Aufforderung nur strafbar, wenn der Versuch eines Vollzugs darauf folgt. Wirths Aufsätze dazu werden bewußt missverstanden und im Sinne der Anklage missbraucht. Wirth sei moralisch und gesetzlich "gerechtfertigt" und die Anklage sei niederzuschlagen! Schneider attestiert dem "Rheinländer" einen wacheren Geist als im übrigen Deutschland. Der Einfluß Frankreichs (gemeint sind die Ideale der franz. Revolution, aber auch der "Code civile" Napoleons) habe bewirkt, dass der Rheinländer "auf einer höheren Kultur steht." Die Regierung wolle ihn aber zu einer "niederen Stufe" drücken u.a. durch "Untergraben" der Institutionen. Wäre es nach dem Sieg über Napoleon zu der versprochenen Einheit gekommen, hätten Menschen wie Wirth sich nicht erheben müssen! Eine Verurteilung wird "der Wahrheit nicht den Todesstreich" versetzen! Die Nachwelt wird aber urteilen über diejenigen (d.h. u.a. die Geschworenen) , die die "Vaterlandsfreunde" verraten haben. Verteidigungsrede von Siebenpfeiffers Anwalt Golsen Will Siebenpfeiffer gegen den "Absolutismus" verteidigen. Die Angeklagten sind Ehrenmänner, die sich nicht wegen niederer Verbrechen, sondern wegen ihrer "hohen Ideen" verantworten sollen. Sie vertreten "die heilige Sache des Volkes" gegen "den Hass der Hohen". Ein Volk, dass nur an seinen alten Institutionen festhält, ist nicht mehr als "ein Volk von Affen!" Bisher keine Revolution durch Schriften und dergl. verursacht; Gute Regierungen können dadurch nicht gestürzt werden. "Siebenpfeiffer wollte keine Anarchie", aber Beseitigung der Missstände ohne "Widerstreben" gegen die bestehende Ordnung. Keine Einheit "durch Verdrängen" der Staaten, sondern durch Errichtung eines Föderalstaates. Siebenpfeiffer betreibt keine Aufwiegelung zum Umsturz, sondern er will eine "geistige Revolution!" Die Anklagen sind unbegründet, auch wenn er "Regierungsmaßregeln" kritisierte.

"Tags-Neuigkeiten No. 16; 9. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 16 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 9. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Sitzung 9. August Auszüge aus der Verteidigungsrede von Wirth (Fortsetzung) - hier auch deutliche Zensurlücken _ _ _ _ _ _ zu erkennen! Ziel eines neuen Staatensystems ist die geistige und materielle Ausbildung des Menschen zur Erlangung der "reinen Freiheit." Bei derartigen Nationen keine Kriege mehr möglich, da "Eroberungswut und Nationalsucht" keine Rolle mehr spielen. "Ewiger Frieden" durch republikanische Freiheit! Eine "große Nation" erkennt die Naturgesetze an, "erzieht die Jugend durch Wissenschaft", verwendet Staatseinkünfte für die innere "Fortschreitung der Zivilisation" und gebraucht ihre Kräfte "zur geistigen und materiellen Ausbildung." Nur "Einheit und Redlichkeit" lassen ein "glückliches Volk" entstehen, ohne einen "Rückfall in die Barbarei" befürchten zu müssen. Aufgrund solcher "Grundsätze" seien er, Wirth, und seine "patriotischen Freunde" angeklagt. Wirth stellt Selbstsucht und Irrtümer gegenüber Redlichkeit und Bildung. Wenn in Deutschland die Wahrheit siegt, wird das "zu Europas Wiedergeburt berufene Volk" viele Bundesgenossen finden (Vision einer europäischen Einheit!). Das Mittel dazu ist die freie Presse! Die "Freiheits- und Unabhängigkeitsliebe" der Deutschen ist in "neuster Zeit" eher "suspendiert", aber "der Charakter von Freiheit und Redlichkeit hat sich noch immer behauptet." Kleiner Exkurs über das Entstehen der Fürsten, deren Rechte der Fürsten auf erzwungenen Abgaben und Steuern beruhen. Die frühere Reichsverfassung gründete (angeblich!) auf der Volkssouveränität und habe "Partikularrechte" zurückgedrängt. Während Diplomaten und die weiteren Anhänger von Usurpatoren "in der Gewalt das Recht suchen" liegt das "Recht im Gesetz!" "Unter seinen Bajonetten steht der Usurpator zitternd, aber der Weise, Gerechte lebt mitten in der Gefahr unerschütterlich." Nach dem Sieg über Napoleon entstand die Hoffnung auf eine "Wiedergeburt des deutschen Vaterlandes." Das Volk habe alles für die Erringung der Freiheit gegeben, aber die Hoffnung auf ein einiges Deutschland wurde von den Fürsten enttäuscht. Anstelle einer einheitlichen Nation wurde der "Deutsche Bund" aus 38 (eigentlich 39) Einzelstaaten gegründet, für den "kein Mensch einen Fuß geregt" hätte. Nur ein "Radikalmittel" gegen das "Unheil der Landeszerstückelung" hilfreich, nämlich "Einigung!" Allerdings wurde von ihm, Wirth, und seinen Kollegen keine gewaltsame Absetzung der Fürsten propagiert, daher seien die Anklagen gegenstandslos! "Bloß ein feiger Mensch könnte es unternehmen, zum direkten Umsturze schreiten zu wollen."

"Tags-Neuigkeiten No. 15; 8. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 15 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 8. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Schluss der Sitzung vom 6. August Vorwurf an Eifler, Kenntnis von angeblichen Umsturzplänen und den subversiven Veröffentlichungen von Schüler, Savoye und Geib gehabt zu haben. Eifler berichte von seinen Tätigkeiten für den Preßverein (Korrespondenz, Subscriptionslisten, Versenden der Vereinsblätter an die "Filialkomitees" etc.). Keine "geheimen Absichten" des Vereinskomitees bemerkt! Wird mit einem Brief konfrontiert, in dem nach "der Stimmung" in vielen Regionen gefragt wird. Dies habe sich lt. Eifler auf die Bestrebungen der katholischen Kirche bezogen, den Verein "abzuschaffen." Gerichtspräsident hebt Anklagepunkte gegen den Preßverein hervor. Verlesung der Beilage Nr. 47 der deutschen Tribüne 1832 mit dem Aufruf zur Bildung eines "vaterländischen Vereins zur Unterstützung der freien Presse." Sitzung 7. August Verlesung des Aufsatzes: "Deutschland" von Eifler, der als Anklagebegründung angeführt wird. Der Prokurator "schreitet" zur Anklage. Er sieht in den Vorgängen rund um das Hambacher Fest und den Preßverein "Auswirkungen" der Julirevolution in Frankreich 1830. Er rechtfertigt die Anklage mit den potentiellen Folgen der "gepredigten Grundsätze des Hambacher Festes." Verlesung des Anklageaktes. Auszüge aus der Verteidigungsrede von Wirth: (diese Rede zieht sich über zwei Verhandlungstage und dauert insgesamt 8 Stunden!) Referiert zunächst über Bestimmung und Entwicklung des Menschen. Die "menschliche Selbstsucht" sieht er "Widersacher des menschlichen Emporstrebens" an. Der Mensch habe die Wahl zwischen Verbesserung der Verfassungen und "schmählicher Sklaverei." Die Wiedergeburt Deutschlands sei "kein Hirngespinst", habe aber viele Gegner. Die Geschworenen sollten bedenken, dass die Sache des Vaterlands "ihre eigene Sache" ist. Die Pflicht des Menschen bestehe in seinem "Streben nach Vervollkommnung!" Enttäuschung nach der Französischen Revolution, da diese "so wenig Stand hielt" und daher ist die "Hoffnung auf republikanische Verfassungen in ganz Europa verschwunden." Es gäbe Hauptgesetze für das "Glück und die Freiheit der Menschen", die nicht durch gewaltsame Mittel zu erreichen sind. "Wenn die Selbständigkeit eines Volkes nicht durch Gerechtigkeit erhalten werden kann, so möge sie lieber sinken." Wirth führt die Vorteile einer politischen Einheit "von Land und Volk" an, wie z.B. den freien Handel oder die Schaffung einer Nationalbank. Sollte eine Einheit Deutschlands unter einem Oberhaupt erreicht werden, würde "der Jubel von 40 Millionen erschallen." Es wären keine "besoldeten Heere" mehr nötig, denn "das Volk würde jeden Angriff auf seine Rechte und seine Freiheit ... abwehren."

"Tags-Neuigkeiten No. 14; 7. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 14 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 7. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Sitzung 7. August Gerichtspräsident hebt "inciminierte" Stellen in Hochdörfers Schriften hervor, u.a. aus "Zuruf an die Soldaten": "Die Soldaten sollten überlegen, bevor sie gegen die Bürger die Waffen gebrauchen." Hochdörfer verteidigt seine "revolutionäre Sprache". Da diese schon von den "Standesherrn" auf dem Wiener Kongress verwendet wurde, müsse sich auch das Volk solcher Ausdrucksweise bedienen dürfen. Seinen Aufsatz: "Der Deutschen Pflicht gegen sein Volk und Vaterland" bezeichnet er als Aufruf für den Fall, dass "Russland, Österreich und Preussen einen Kreuzug gegen die Freiheit des Volkes wagen sollten." Hochdörfer verwahrt sich gegen den Vorwurf, dass er nur die Ideen von Friedrich Schüler wiedergeben würde. Siebenpfeiffer kommentiert den Vorwurf gegen Hochdörfer, dass sich dieser "erfrecht" habe, das Gesetz zu interpretieren mit der Feststellung, dass sich die Angeklagten nur sich der zu Gebot stehenden Verteidigungsmittel bedienen. J. P. Becker verliest Konzept seiner Hambacher Rede. Verlesung von Schriften, die vom Verleger und Drucker Rost hergestellt und verbreitet wurden. Rost bestätigt seine Verlegerschaft, betont aber, dass er nicht der Autor ist. Nach Verbot von Wirths "Tribüne" wurden die "Vereinsschriften" des Preßvereins bei Rost in Zweibrücken produziert im Rahmen von dessen eigener Zeitung. Frage der "Verantwortlichkeit" Rosts wird erörtert. Befragt zum "näheren Zweck" des Preßvereins, kann Rost "nichts Bestimmtes sagen."

"Tags-Neuigkeiten No. 13; 6. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 13 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 6. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Sitzung 5. August Gerichtspräsident referiert kurz über die "justitiablen" Stellen in den Schriften der Angeklagten. Verlesung einer geplanten Rede Siebenpfeiffers, die in Hanau gehalten werden sollte. Diese enthalte ebenfalls "incriminierte" Stellen, die zum Umsturz von Verfassungen und Regierungen aufrufen würde. Siebenpfeiffer will sich darüber erst in seiner Verteidigungsrede äußern. Er habe nur "angeraten, dass "wenn es Not tue, die Waffen zur Verteidigung der Rechte des Volkes zu ergreifen." Der Gerichtspräsident beharrt trotzdem darauf, dass hier eindeutig zum Umsturz aufgerufen worden sei. Der Präsident sieht in den "Hambacher Lieder", wie "Auf, Auf Patrioten" und "Was blinkt vom Berg hernieder" "incriminierte" Inhalte, die ein Verbot rechtfertigen. Siebenpfeiffer verweist darauf, dass die erste Strophe (des erstgenannten Liedes) nicht in der Anklage aufgeführt sei. Er will den Behörden "das Vergnügen nicht rauben, daraus Anklagepunkte zu konstruieren" und bemerkt, "der Dichter denke nicht ans Strafgesetzbuch." Verlesung von "Deutschlands Wiedergeburt", worauf Siebenpfeiffer einwirft, dass diese Aufsätze schon lange veröffentlicht seien und bestätigt die Autorenschaft. Auf den Vorwurf, dass hier "Provocationen" zum Umsturz enthalten seien, entgegnet Siebenpfeiffer, dass nur die "sittliche Ausbildung" Zweck seiner Schriften sei. Auch wenn er dem Volk das Recht auf Anwendung von Waffengewalt zuspricht, insistiert er gleichzeitig, dass er Gewalt ablehne. Verlesung weiterer Aufsätze. Verlesung der Schriften von Pfarrer Hochdörfer. Nachtrag zur Sitzung vom 2. August Siebenpfeiffer freut sich über Erfolg seiner Beschwerde gegen die Soldaten, die ihn bewachen (Beschwerden vom 1. August bzgl. Behandlung im Zweibrücker Arresthaus bzw. durch das Militär in Landau).

"Tags-Neuigkeiten No. 12; 5. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 12 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 5. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Schluss der Sitzung vom 5. August Prokurator resümiert Siebenpfeiffers Rede für die Geschworenen und behauptet, dass hier "Anreizung zum Umsturze" vorliege. Verlesung der Rede von Wirth, wobei die "incriminierten" Inhalte hervorgehoben werden. Wirth kündigt Beweise in Form von Dokumenten und Gesetzeszitaten an, um seine Ansichten zu untermauern. Verlesung der Rede von Scharpff, der zu seinen Aussagen steht. Er habe nicht zum Umsturz aufgefordert, denn das Volk muss erst "für das Gute empfänglich gemacht werden" und das geschehe durch die freie Presse. Das Volk habe das Recht dem "jetzigen unnatürlichen und widerechtlichen Zustande ...selbst durch Gewalt ein Ende zu machen." Verlesung der Rede von J. P. Becker, der bei seiner Verteidigung den Originaltext vorlegen will und zwar nicht zur gerichtlichen, sondern zu seiner "moralischen Rechtfertigung." Wirth, der alle Reden von Hambach herausgab ("Das Nationalfest der Deutschen") verwahrt sich gegen das Gerücht, dass die Angeklagten eine Verurteilung wollten. Nur er dürfe wegen "Complotts" angeklagt werden, da er als Urheber anzusehen sei. Verlesung der Rede von Hochdörfer, der vom unbestreitbaren Recht auf Veränderung der Verfassung spricht. Er habe nicht zum Umsturz aufgefordert, da das Volk noch "nicht reif" dafür sei, andernfalls würde er "das Volk ans Schwert rufen." Sizung 4. August Verlesung der Liedtexte und der Einladung zum Hambacher Fest, als deren Autor sich Siebenpfeiffer bekennt. Scharpffs Anwalt Klein fordert Aufnahme der Erklärung vom 30. Juli "damit sie nicht von der Zensur entstellt werde." Anträge werden abgelehnt. Nur die "bezughabenden" Aussagen sollen protokolliert werde, da es sonst zu "weitläufig" würde.

"Tags-Neuigkeiten No. 11; 4. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 11 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 4. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Sizung 3. August Fortsetzung der Zeugenvernehmung Bürgermeister Caspar aus Alsenborn berichtet über "Not der ärmeren Klassen" durch Anstieg der Lebensmittelpreise und von Unterstützung durch Gemeindekasse. Rückkehrer vom Hambacher Fest hätten Geld gefordert und dies mit "es sey Freiheit" begründet, da die Redner beim Fest verkündet hätten, "dass es keines Vorstandes oder Gerichts mehr bedürfe". Bürgermeister Jakob aus Enkenbach wurde nach Setzen eines Freiheitsbaums in Alsenborn aufgefordert die Verhältnisse im Gemeinschaftswald zu klären, "da keine Förster mehr gebraucht würden." Der Gendarme Schmidt aus Rehborn erzählt, dass 40 Leute aus Kaiserslautern die Räumung der Kohlhepp´schen Druckerei (KL)verhindern wollten. Anwalt Culmann erwidert, dass die Besetzung der Druckerei eine Verletzung des Hausrechts bedeutete, wogegen sogar der Stadtrat protestierte. Pfarrer Hochdörfer beschwert sich, dass versucht würde "zu suggerieren, dass in Hambach Anarchie gepredigt wurde." Beim Hambacher Fest seien Wahrheiten verkündet worden, die missverstanden werden konnten. Wirth dazu: "Dem anbrechenden Lichte setzt man das Gespenst der Anarchie entgegen." Vernehmung von Entlastungszeugen. Diesen zufolge hätten die Reden einen guten Eindruck hinterlassen. Es war "allgemeine brüderliche Annäherung" und "größte Ruhe und Ordnung" zu bemerken. Der Friedensrichter Klein aus Winnweiler berichte über seine Kontakte zu dem Angeklagten Hochdörfer, der allgemein geachtet sei. Dieser habe ihm vom Zweck des Preßvereins überzeugt. Die Reden während des Hambacher Festes machten ihm zufolge einen "guten Eindruck auf die Volksmenge." Anwalt Jacob aus Landau bemerkt, dass die Reden anscheinend "viel Wahres und Ergreifendes" beinhaltet hätten und er eine "nie gesehene Einigkeit und Verbrüderung" wahrnahm. Bei der sog "Schießhausversammlun" am Abend des 27. Mai, habe Siebenpfeiffer "auf gesetzlichen Wegen bestanden." Anträge von Wirth, seine Schriften persönlich zu verlesen, was abgelehnt wird. Verlesung der Rede Siebenpfeiffers.

"Tags-Neuigkeiten No. 10; 3. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 10 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 3. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Schluss der Assisensitzung vom 1. August. Befragung des Gefängniswärters Wener aus Zweibrücken, der aussagt, dass alle Gefangenen bis auf Eifler "ruhig gewesen" seien. Daraufhin beklagen Eifler, Siebenpfeiffer u.a. die schlechten Haftbedingungen in Zweibrücken. Zeuge Rink (Polizeikommissär in Worms), der auf Unruhen in Worms vom 26. bis zum 28. Mai 1832 angesprochen, aussagt, dass diese wegen hoher "Fruchtpreise" (haupts. die Brotpreise!) ausgebrochen waren und nicht aufgrund einer Aufwiegelung durch die Reden des Hambacher Festes. Prokurator/Staatsanwalt rechtfertigt diese Befragungen als Möglichkeit den Geschworenen die "Wirkung der Hambacher Grundsätze" aufzuzeigen. Aber in den Aussagen von Rink u.a. aus Worms kommt klar zum Ausdruck, dass der "dortige Hunger" Schuld an den Ereignissen war. Sitzung 2. August Fortsetzung der Zeugenvernehmung. Polizeikommissär Wille aus Frankenthal wird über Ausschreitungen bzw. "Magazinplünderungen" am 29. Mai 1832 befragt. Auch er kann einen Zusammenhang mit dem Hambacher Fest nicht bestätigen. Zeuge Bürgermeister Gieß aus Freinsheim sieht dortige Unruhen in Verbindung mit "Hambach". Der Ex-Bürgermeister von Eschbach Günther berichte über Unruhen vorort, die allerdings damit zusammenhingen, dass die Bürger den Bürgermeister und den Feldschützen aufgrund von Korruptionsvorwürfen etc. absetzen wollten. Dabei wurde ein Bürger, der als "Siebenpfeiffer second" bezeichnet wurde vom Schwager des Bürgermeisters getötet! Ex-Bürgermeister Hoffmann aus Wollmesheim sieht das Aufstellen eines Freiheitsbaums als direkte Folge des Hambacher Festes. Anwalt Golsen legt Papiere vor, die belegen, dass sogar ein "Special-Kommissär" wegen der Misswirtschaft dieses Bürgermeisters nach Wollmesheim gesandt wurde. Der Ex-Bürgermeister Hund aus Kirrweiler bemerkt, dass er Rückkehrern von Hambach eine Fahne abgenommen habe, aber von den Farben derselben wisse er nichts! Es werden Belege angeführt, dass Hund einer Amtsenthebung mit einem Rücktritt zuvorkam. Siebenpfeiifer und Hochdörfer kommentieren, dass sie es sich zur Ehre anrechnen, die "kleine Kirrweilerer Revolution" bewirkt zu haben. Weitere Zeugen berichten vom Aufstellen von Freiheitsbäumen ohne direkten Zusammenhang mit dem Hambacher Fest.

"Tags-Neuigkeiten No. 9; 2. August 1833

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 9 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 2. August 1833, 4 Seiten. In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet. Fortsetzung der Zeugenvernehmung vom 31. Juli. Ein Zeuge bemekt, dass die Rede Schülers am 28. Mai "keine Unruhe bezweckt" habe. Der Steuercontrolleur Heres kommentiert die verschiedenen Reden u.a. von Wirth, der von der "Zersplitterung Deutschlands" gesprochen hatte. Rede von Pfarrer Hochdörfer habe "scharfe Anzüglichkeiten gegen Regierung etc." enthalten. Aber es gab keine Aufforderung "direkt zu handeln." Weitere Zeugen geben an, dass sie selbst keine direkten Aufwiegelungen zum Umsturz vernommen hätten. Es sei sogar von der "den Gesetzen schuldigen Achtung" gesprochen wurde. Prokurator fragt nach einem angeblichen Zitat Siebenpfeiffers: "wenn die Fürsten Gewalt brauchen, so würde man ihnen keine Rosen streuen." Siebenpfeiffer stellt richtig: "Solange die Regierung uns mit Rescripten verfolgt, werden wir sie mit Worten bekämpfen; kommt sie aber mit Kanonen und Bajonetten, so hilft Rosenwasser auch nichts mehr." Ein Zeuge sagt aus, dass er die bayerische Fahne (sic!) zum Schloss getragen und dort aufgestellt habe. Entgegen anderer Behauptungen, sei diese nicht behelligt worden, was auch andere bestätigen. Dekan Gerlach (Kaiserslautern) sagt gegen Pfarrer Hochdörfer aus und wirft diesem u.a. vor, in der Kirche für den Preßverein, den dieser als "wohltätiges Volksinstitut" bezeichnete, geworben zu haben. Besonders habe er versucht Lehrer dafür anzuwerben. Gegen die schlechte Charakterisierung Hochdörfers durch Gerlach, sprechen sich weitere Zeugen aus. Die Angeklagten Hochdörfer und Eifler bemerken, dass auf alle Arten Gründe gesucht werden, um sie in der Öffentlichkeit zu diffamieren.

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