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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0068/10]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202111/17144220436.pdf (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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"Tags-Neuigkeiten No. 14; 7. August 1833

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Beschreibung

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 14 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 7. August 1833, 4 Seiten.

In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet.

Sitzung 7. August
Gerichtspräsident hebt "inciminierte" Stellen in Hochdörfers Schriften hervor, u.a. aus "Zuruf an die Soldaten": "Die Soldaten sollten überlegen, bevor sie gegen die Bürger die Waffen gebrauchen."
Hochdörfer verteidigt seine "revolutionäre Sprache". Da diese schon von den "Standesherrn" auf dem Wiener Kongress verwendet wurde, müsse sich auch das Volk solcher Ausdrucksweise bedienen dürfen.
Seinen Aufsatz: "Der Deutschen Pflicht gegen sein Volk und Vaterland" bezeichnet er als Aufruf für den Fall, dass "Russland, Österreich und Preussen einen Kreuzug gegen die Freiheit des Volkes wagen sollten."
Hochdörfer verwahrt sich gegen den Vorwurf, dass er nur die Ideen von Friedrich Schüler wiedergeben würde.
Siebenpfeiffer kommentiert den Vorwurf gegen Hochdörfer, dass sich dieser "erfrecht" habe, das Gesetz zu interpretieren mit der Feststellung, dass sich die Angeklagten nur sich der zu Gebot stehenden Verteidigungsmittel bedienen.

J. P. Becker verliest Konzept seiner Hambacher Rede.

Verlesung von Schriften, die vom Verleger und Drucker Rost hergestellt und verbreitet wurden. Rost bestätigt seine Verlegerschaft, betont aber, dass er nicht der Autor ist.
Nach Verbot von Wirths "Tribüne" wurden die "Vereinsschriften" des Preßvereins bei Rost in Zweibrücken produziert im Rahmen von dessen eigener Zeitung. Frage der "Verantwortlichkeit" Rosts wird erörtert.
Befragt zum "näheren Zweck" des Preßvereins, kann Rost "nichts Bestimmtes sagen."

Material/Technik

Papier, weiß; schwarz * bedruckt

Maße

Breite/Länge: 23,5 cm; Höhe: 21 cm; Tiefe: 0,5 cm

Abschrift

Original: Deutsch

Tags - Neuigkeiten , während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dein Assisengerichte in Landau. Nro 14. Landau, den 7. August 1833. Sitzung vom 6. August 1833. Hr. Assisenpräsident hebt die incriminirten Stellen aus den gestern verlesenen Schriften des Angeklagten Hrn. Pfr. Hochdörfer hervor. Diese Stellen sind in Nro. 1 des Bürgerfreundes, weil in der Anklage die Behauptung ausgestellt wird, dass er dadurch die Bürger zum Aufstande und zum Umsturze der Verfassungen aufgereizt habe; seiner in Bezug auf den Aufruf an die Soldaten der bayerischen Armee, worin gesagt wird: die Soldaten sollten sich besinnen, ehe sie die Waffen gegen die Bürger gebrauchten u. s. w. Hr. Pfr. Hochdörfer. Er lasse sich auf die Beurtheilung hinsichtlich der gesetzlichen Qualification seiner Schriften nicht ein; dieses sey lediglich Sache seines Vertheidigers; jedoch wolle er folgendes den Hrn. Geschwornen bemerken: Es sey wahr, seine Schriften reden jene Sprache, welche man die revolutionäre heiße. Übrigens sey schon im Jahr 1815 bei dem Wiener Congresse jene Sprache von Seiten der Standesherrn geführt worden, die heute in seinen Blättern vernommen wird. Er wolle ihnen, den Hrn. Geschwornen, einen Akt vorlesen, den ein hoher Staatsbeamte, dem Congresse resp. dem Bunde gegenüber, behufs der Verwahrung der Rechte des hohen Adels vorgetragen habe, und er glaube doch, daß die Sprache, die ein Häuflein Adeliger reden zu dürfen vermeine, ohne Anstand dem ganzen Volke zur Verwahrung seiner durch die Gottheit geheiligte» Rechte zustehe. Er ließt nun jenes Actenstück ab, dessen wesentlicher Inhalt eine sehr freimüthige Aufstellung der Adelsrechte enthält, zugleich das zur Zeit der provisorischen Landesadministration bestehende ungeregelte Steucrsysten berührt u. s. w.------------------------------------'--------------------------------- Hinsichtlich des Aufsatzes „Des Deutschen Pflicht gegen Volk und Vaterland" erklärt Hr. Pfr. Hochdörfer, er habe allerdings den Aufruf geschrieben, aber nur für den Fall, als Rußland, Oesterreich und Preußen einen Kreuzzug gegen die Freiheit des Volkes wagen sollten. Hr. Pfr. Hochdörfer ließt sodann eine Verordnung der ehemaligen provisorischen Regierung aus dem linken Rheinufer, die Anticipation mehrerer Millionen Franken Steuern-------------------------vor, und sagt: War es also nicht unsere Pflicht gegen solche Mißbrauche zu schreiben? Hr. Generalprocurator replicirt aus die Worte des Hr. Pfr. Hochdörfer, und sagt, derselbe sey wegen eigener Verbrechen vor die Assisen gestellt worden, und habe sich nur deßwegen zu vertheidigen, nicht aber sich hinter die Handlungen Ruderer zu verschanzen. In Zukunft werde er übrigens jede Aeusserung der Art alles Ernstes zurückweisen. Auch die hohen und heiligen Ideen von denen Hr. Pfr. rede, seyen nicht von ihm selbst, sondern er habe sie von dem Mitangeklagten Hrn. Adv. Schüler entliehen u. s. w. Er sucht nun alle Einreden des Hrn. Pfr. Hochdörfer zu widerlegen, und sagt zu den Hrn. Geschwornen: Sie sehen nun, meine Herrn, wie man mit dem Gesetze spielt, und es zu interpretiren sich erfrecht! Hr. Pfr. Hochdörfer. Man sagt, er suche sich zu verschanzen; darauf gebe er keine Antwort; denn er wolle sich die Mühe ersparen davon zu reden. Er glaube jedoch, schon Beweise genug von seiner Offenheit gegeben zu haben. Man werfe ihm vor, er habe Ideen von Schüler genommen. Es möge dem so sen»! Aber er meine doch, daß das, was von dem Depurtirten Schüler komme, so gewichtig und glaubenswerth sey, als das, was der Hr. Generalprocurator sagt. Hr. Anwalt Culmann jun. Wenn der Hr. Generalprocurator anncbmcn wolle, daß Hr. Pfr. Hochdörfer die Ideen, auf die sich die Anklage gründet, aus Hrn. Schülers Werken entnommen, warum hat man deßhalb Anklage gegen Hrn. Pfr. Hochdörfer erhoben. Hr. Generalprocurator. Nichtsdestoweniger incriminieren selbe den Hrn. Pfr. Hochdörfer, denn er war es ja, welcher diese Ideen verbreitete und sich ihrer bediente! Hr. Dr. Siebenpfeiffer. Der Hr. Generalprocurator habe sich des Ausdruckes bedient, Hr. Pfr. Hochdörfer habe sich erfrecht." Darauf bemerke er, daß die Angeklagten sich nicht erfrechen, sondern sich nur der ihnen zu Gebot stehenden Vertheidigungsmittel bedienen. Wen» an den Regierungen nichts zu tadeln wäre, so hätten sie, die Angeklagten, geschwiegen; aber der elende Zustand der Dinge habe ihnen die Pflicht aufgelegt, das Volk aufzuklären, und ihm seine Obliegenheiten und Rechte vor Augen zu stellen. Ueberhaupt wäre es zu wünsche», daß alle Leidenschaftlichkeiten künftig vermieden würden, und daß man sich blöslich mit dieser großen Sache beschäftigte. Der Angeklagte Hr. Becker, von dem Hrn. Assisenprä-sidenten aufgefordert, ließt das Concept seiner zu Hambach gehaltenen Rede ab, welches sehr verschieden von dessen im Druck erschienenen Rede ist, und behauptet, selbe nur in dem Sinne dieses Concepts gehalten zu haben. Hr. Präsident. Hr. Becker habe ja früher gesagt, er wisse sich nicht mehr des Inhalts dieser Rede zu entsinnen, während er doch heute das Concept derselben vorgelesen? Hr. Becker. Damals, als er aus seinem Geschäfte gerissen worden, habe er sich so augenblicklich nicht mehr besinnen können, aber seit den nenn Monaten, als er sich im Arresthause befunden, habe er Muße genug gehabt, sie wieder zusammen zu trage». Hr. Präsident. Verordnet die Verlesung des Zweibrücker Anzeigers Nro. 32 von 1832, den Art. „Deutsch, lands Zukunft" enthaltend, und Nro. 33 desselben Jahrs, den Aufsatz: „Was ist zu thun?" sodann Nro. 34, das Lied eines bayerischen Unteroffiziers, als deren Verleger sich Hr. Rost bekennt. Der Hr. Präsident verordnet die Verlesung von Nro. 37 desselben Blattes, enthaltend den Aufsatz: das Streben der Völker. Hr. Rost protestirt dagegen die Ablesung dieser Nummer, indem durch das Zerstückeln einer Rede, deren Sinn entstellt werde, und auch nur ein Theil dieses Aussatzes incriminirt sey. Er bitte daher den Hrn. Präsidenten, auch die Verlesung der Nr. 36 zu verordnen, weil darin der erste Theil dieses Aufsatzes enthalten sey. Hr. Präsident verordnet sofort die Vorlesung der Nrn. 38 und 37. Hr. Präsident. Nun sind noch zwei Lieder da, 1) Vaterland im Schwerdterglanze, welches früher schon verlesen worden, und 2) Die Farben der Deutschen, welches letztere verlesen wird. Hr. Rost, bekennt sich als Verleger dieser Lieder, aber nicht als deren Verfasser. Der Aufsatz.: Deutschlands Zukunft, sey von Hrn. Geib, alle andere Aufsätze seyen von Hrn. Dr. Pistor, wodurch also alle Verantwortlichkeit von ihm abgewälzt sey. Auf die Aufforderung des Hrn. Präsidenten, sich über das zwischen ihm und dem Preßverein bestehende Verhältniß zu erkläre», sagt Hr. Rost: Nachdem die Tribüne unterdrückt war, habe ihm Hr. Savoye den Vorschlag gemacht, seine Presse zur Verbreitung der Schriften des Vereins herzugeben, was er auch that, jedoch wisse er nicht ganz anzu-geben: wann? er glaube jedoch es sey am 27. Mai v. J. gewesen. Er habe sich dabei gegen alle Verantwortlichkeit verwahrt, und die Hrn. Savoye und Geib haben ihm erklärt, alle Verantwortlichkeit übernehmen zu wollen, Hr. Dr. Pistor würde allein die Redaktion besorgen, und auf dessen Zimmer seyen sie auch behufs ihrer Convention zusammen gekommen, wobei noch bedungen worden, daß jeder Einzelne für seine respektiven Aufsätze verantwortlich bliebe. Später habe er sich deswegen als Redakteur und Verleger dargestellt, weil das Blatt sein Eigenthum gewesen sey. Hr. Anwalt Mahla. Ob wirklich Hr. Rost für jene Aufsätze verantwortlich sey, wird in der Vertheidigung entwickelt werden. Hr. Präsident läßt die Briese und angeblichen Manuscripte des Hrn. Dr. Pistor den Hrn. Geschwornen zur Ver-gleichung vorlegen, und verließt einen incriminirten Brief des Hrn. Dr. Pistor an den Hrn. Rost. Hr. Rost. Er habe von der Zeit an, als Dr. Pistor weg war, keine Aufsätze mehr für diesen ausgenommen, und alles Spätere gehe daher auf seine eigene Verantwortlichkeit. So lange übrigens Hr. Dr. Pistor da gewesen, habe dieser die Correctur besorgt, später habe er es selbst gethan. Was endlich die incriminirten Lieder betreffe, so habe er selbe aus Auftrag des Hrn.Scharpf gedruckt, welcher die Correctur auch besorgte. Hr. Scharpf bejaht dieses und setzt hinzu, daß er auch die Verantwortlichkeit des zweiten Liedes: „die Farben der Deutschen" qua Verleger, zu übernehmen habe. Von dem Hrn Präsidenten befragt, was er über den nähern Zweck des Preßvereins wisse, erklärt Hr. Nest, nichts Bestimmtes darüber sagen zu können. Die Zahlungen für Lieferung der Blätter, sey ihm manchmal von Hrn. Eisler, theils von Buchhändler Tascher in Kaiserslautern, theils von Buchhändler Chistmann in Neustadt gemacht worden. (Beschluß der heutigen Sitzung folgt.) Vom 5. auf den 6. August waren über Nacht 138 Personen. E r r a t u m. In Nro. 11 Seite 2: Zeuge Herr Erlmann lese E y m a n n. Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges.

Literatur

  • Dr. Britta Hallmann-Preuß, Georg Karl Rings, Dr. Fritz Schumann (2009): Johannes Fitz - genannt der Rote. Bad Dürkheim
  • Herausgeber Kulturministerium Rheinland-Pfalz (1982): Hambacher Fest 1832-1982. Neustadt an der Weinstraße
  • Hrsg. Kultusministerium Rheinland-Pfalz (1990): Hambacher Fest 1832 Freiheit und Einheit - Deutschland und Europa (Katalog zur Dauerausstellung). Neustadt an der Weinstraße
  • Kurt Baumann Hrsg. (1982): Das Hambacher Fest - 27. Mai - Männer und Ideen. Speyer
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