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Divers (Geschlechtsidentität)

"Der Geschlechtseintrag divers (von lateinisch diversus ‚ungleichartig‘, ‚verschieden‘) bildet seit 2018 in Deutschland und seit 2019 in Österreich eine weitere rechtliche Option neben „weiblich“ und „männlich“, die nach dem Willen der jeweiligen Gesetzgeber ausschließlich intergeschlechtlichen Personen ermöglicht wurde. Abweichend davon wurde in Deutschland durch den Bundesgerichtshof (BGH) am 22. April 2020 (Az. XII ZB 383/19) entschieden, dass diese Geschlechtsoption auch Personen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität über das Transsexuellengesetz zur Verfügung stehen soll, auch wenn diese nicht gleichzeitig intergeschlechtlich sind (vergleiche Drittes Geschlecht). In Deutschland gelten daneben für Menschen ohne Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern dieselben Regeln (siehe Dritte Option im Personenstandsgesetz ab 2013). In Österreich gibt es bei unklarem Geburtsgeschlecht beziehungsweise bei Intergeschlechtlichkeit die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vorerst offen zu lassen, sodass es der Person später ermöglicht wird, sich selbst für das rechtliche Geschlecht zu entscheiden, das zu ihrer herangebildeten Geschlechtsidentität passt." - (de.wikipedia.org 29.03.2024)

Objekte und Visualisierungen

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