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Deutscher Bund

"Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“. Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint, diese sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen. Der Bund hatte als Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit der Gliedstaaten zu gewährleisten. Damit war der Bundeszweck deutlich begrenzter als beim Heiligen Römischen Reich, das im Jahr 1806 aufgelöst worden war. Dieser deutsche Bund scheiterte schließlich an den unterschiedlichen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft, vor allem aber am politischen Machtkampf zwischen Preußen und Österreich." - (de.wikipedia.org 23.08.2022)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Broschüre: "Recht des deutschen Volkes"; 1832Blatt, Aufruf: "Das Fest zu Hambach und die Bayrische Regierung"Ein Löwe und ein Elefant umschleichen sich gegenseitigTags-Neuigkeiten No. 21; 14. August 1833Hast du die Parrole? Hier ist sie./ Leipzig im September 1830.Sein Leichenzug./ Ein harmloser Bilderbogen von Felix Mäusle
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Wurde erwähnt Deutscher Bund
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