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Person/InstitutionJacob Friedrich Rost (1807-1839)x
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Tags-Neuigkeiten No. 24, 25; 17. August 1833

Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0068/20]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202111/17154109433.pdf (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 24 und 25 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 17. August 1833, 6 Seiten.

In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832
am Assisenhof in Landau 1833 berichtet.

Sitzung vom 15. August
Der Generalprokurator verliest Anklage gegen Hochdörfer und will auf dessen Verteidigungsrede eingehen. Geschworene sollen entscheiden, ob hier ein Verstoß gegen Art. 102 StGB (u.a. direkte Anreizung zum Umsturz) vorliege. Hochdörfers Schriften würden dies klar bestätigen.
Auch dessen Rede habe seine Ansichten "zur Genüge bekundet." Diese seien, auch wenn das Gegenteil behauptet wird, klar gegen die die bayerische Regierung gerichtet.
Bezgl. der Neustadter Vorfälle am ersten Jahrestag des Hambacher Festes seien "Untersuchungen bereits eingeleitet."

Was den Angeklagten Scharpff betrifft, so versucht er dessen Verteidigung zu widerlegen und konstatiert, dass dieser "ganz im Sinne von Wirth" agiere.
Einwurf von Wirth, dass Scharpff in der Lage sei ohne Beeinflussung "selbständig zu handeln."
Der Generalprokurator erwidert, dass eine Abschaffung der Könige und Fürsten in den Einzelstaaten nur "zu Bürgerkrieg" führen würde.
Es könne keine Rede von Verögerung der Untersuchungen sein. Die Fülle der notwendigen Ermittlungen sei sehr zeitintensiv gewesen.

Anklage gegen Becker und Widerlegung seiner Verteidigung.
Zu Rost bemerkt der Prokurator, dass schon seine Aussage, dass er die betreffenden Schriften "mit Vergnügen" gedruckt habe, seine Schuld beweise.
Er betont, dass die abwesenden Angeklagten Schüler, Savoye und Geib des Komplotts schuldig seien aufgrund ihrer leitenden Tätigkeiten für den "Preßverein."
Den Geschworenen gegenüber bemerkt er, dass die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Rheinkreis weitaus besser seien, als von den Angeklagten behauptet. Diese bezeichnet er als "exaltirte Köpfe", die alles vernichten wollten.

Culmann sen. kritisiert, dass mit aller Gewalt versucht würde, die Angeklagten wegen "Attentat" und "Komplott" zu verurteilen. Laut der Definition des Prokurators würde sich ein Mensch, der Gott um Änderung der Verhältnisse anrufe, des "Attentats" schuldig machen.
Die Angeklagten haben das Recht sich so gut wie möglich zu verteidigen. Angebliche Angriffe gegen den Prokurator haben nur der Anklage an sich gegolten. "Im Geiste der Reaction, die nicht aus ihm kommt, sondern über ihm ist, und keine Gesetze kennt."
Prokurator verwahrt sich dagegen und er habe Aussagen Culmanns "notirt"!

Sitzung 16. August
Präsident schließt die Verhandlung und bemerkt zu den Geschworenen, dass man nun "mit raschen Schritten der Entscheidung entgegen" gehe.
Will "in aller Kürze" die Punkte für und gegen die Anklage resümieren. Er beschwert sich über nicht zur Sache gehörenden "Ausfälle" während des Prozesses.
Die Anklage umfasst "Umsturz, Schriften, Reden und Complott."
Die Verteidigungsrede Wirths bezeichnet er als "Meisterwerk", wenn auch zu leidenschaftlich.
Nach dem Resümee ermahnt er die Geschworen nach Gewissen und Gesetz zu urteilen und sich nicht von Gerüchten, falschen Behauptungen etc. beeinflussen zu lassen.
Die Geschworenen beraten von 12-15.45h. Auf die Fragen der Anklagepunkte antwortet der Sprecher Brunner jedesmal mit "Nein, die Angeklagten sind nicht schuldig."
Der Gerichtspräsident erkennt auf Freispruch und ordnet die sofortige Freilassung der Angeklagten an, "wenn nicht andere Ursachen zu ihrer Verhaftung vorliegen."
Der Generalprokurator verkündet, dass Wirth, Siebenpfeiffer, Hochdörfer, Becker und Rost der Prozess vor den jeweils zuständigen Zuchtpolizeigerichten (wegen Beleidigung der Staatsgewalt etc.) gemacht werde und sie daher in Haft bleiben.
Dagegen beantragen die Anwälte der genannten Personen deren Freilassung, da die Untersuchungshaft angerechnet werde müsse. Dabei wird auch die Rückgabe des "Frankfurter Ehrenschwerts" gefordert.
Der Prokurator besteht auf die Anordnungen und auch das Schwert soll erst nach Abschluss der Angelegenheiten restituiert werden.
Die Anträge werden abgelehnt. Außer Eifler und Scharpff verbleiben Wirth, Siebenpfeiffer, Hochdörfer, Becker und Rost in Haft.

Material/Technik

Papier, weiß; schwarz * bedruckt

Maße

Breite/Länge: 23,5 cm; Höhe: 21 cm; Tiefe: 0,5 cm

Ausführliche Beschreibung

Tags - Neuigkeiten , während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau.
Nro 24. 25. Landau, den 17. August 1833.
Sitzung vom 15. August 1833.
Der Hr. Gen-Prokurator. Wir sind nun an der Vertheidigung des Hrn. Pfr. Hochdorfer, (erfolgt nun die Vorlesung der Anklage und der incriminirten Stellen.) Hier, meine Hrn. Geschworenen, handelt es sich blos darum zu untersuchen, ob die Merkmale des Art. 102 in den Ihnen vorgelesenen Schriften enthalten sind, oder nicht? (Setzt sodann seine Ansichten über direkte Aufreizung auseinander und fährt fort): Aus sämmtlichen Schriften des Hrn. Pfr. Hochdörfer geht dessen Streben deutlich hervor. Klarer kann man nicht sprechen.
Was nun die Vertheidigung betrifft, so hat derselbe in einer langen und breiten Rede seine Ansichten zur Genüge beurkundet, und sagt sogar, daß der, welcher diese Ansicht nicht theile, ein Verräther und nicht werth sey, als Mensch geboren zu seyn. — Sein Hr. Vertheidiger fühlt selbst, daß Hrn. Hochdörfers Heftigkeit ihn zu weit geführt, und schreibt dieses seiner gereizten Stimmung zu. Es wird nun behauptet, die Hambacher Reden u. a. m. hätten ja gar nichts mit der bayer. Regierung zu thun gehabt; ich aber behaupte, daß alle Schriften und Reden gegen dieselbe gerichtet sind u. s. w Wenn die Vertheidigung sagt, daß in einem Dörfchen von 200 Seelen keine Revolution angefangen werden könne, so lasse ich dieses gelten. Aber es ist hier nicht von den Bewohnern Sembachs die Rede, sondern von Hrn. Hochdörfers, fast in ganz Europa verbreiteten Schriften. Daß der Hr. Vertheidiger die Neustädter Vorfälle berührt, so habe ich darauf nur zu bemerken, daß die Untersuchung bereits eingeleitet ist und daß die Schuldigen, seyen es nun Bürger oder Soldaten, ihrer Strafe nicht entgehen werden.
Nun erfolgt die Sache gegen Hrn. Scharpf (Wiederholung der Anklage und der incriminirten Stellen aus dessen Rede) der Hr. Generalprokurator widerlegt sowohl diesen als die Verteidigungsrede des Hrn Klein.
Die Erbitterung des Hrn. Scharpf gegen den jetzigen Zustand der Dinge und gegen die 34 Monarchen, ist ganz im Sinne des Hrn. Dr. Wirth, was wohl daber kommen mag, weil beide längere Zeit zusammen in Homburg gelebt haben. —
Hr. Dr. Wirth bittet ums Wort und sagt: Ich mache die Hrn. Geschworenen darauf aufmerksam, daß nicht mein Einstuß es ist, der auf Hrn. Scharpf wirkte. Denn dieser hat Charakterfestigkeit und Einsicht genug, um selbstständig zu handeln. Könnte aber vom Einflusse die Rede seyn, so ist es eher der des Hrn. Scharpf, der auf mich wirkte.
Hr. Generalprokurator. Wir wollen annehmen, die Idee der Angeklagten wegen Wegräumung der 34 Monarchen wäre ins Werk getreten ; was hätte nothwendig erfolgen müssen? Bürgerkrieg! Jeder Fürst hätte doch auch seine Parthei gehabt, und so wären natürlich nicht weiniger als. 68 Parthien entstanden !
Auch der Vorwurf der Verzögerung der Untersuchung überhaupt ist ungegründet; denn wenn man bedenkt, wie viele Correspondenzen nach dem Auslande erledigt, wie viele Haussuchungen vorgenommen werden mußten, so wird dem, der mir einen Begriff vom Untersuchunsgeschäfte hat, ein Jahr nicht zu viel scheinen: denn ich bin überzeugt, daß, wenn die Sache nicht vereint, sondern bei den resp. Bezirksgerichten untersucht worden wäre, sie wenigstens 2 — 3 Jahre weggenommen hätte. Was die Gendarmerie betrifft, so hat man dieser als solcher keine Vorwürfe zu machen, denn diese ist nur das Mittel, und die, welche sie requirit haben, sind und bleiben immer verantwortlich.
Anklage gegen Hrn. Beeker, Widerlegung der Vertheidigung.
ad Hrn. Rost. Dadurch, daß Hr. Rost in seiner Vertheidigung sagt: mit Vergnügen habe ich den Druck übernommen, giebt er ja deutlich zu erkennen, daß er mit Theilnahme zur Verbreitung jener Blätter beitrug.
Was die Vertheidigung durch Hrn. Anwalt Mabla betrifft, so war diese die ruhigste von allen, und am meisten den gesetzlichen Bestimmungen angemessen; eine Eigenschaft, die ich in allen andern vermißte.
ad Hrn. Eister. Man sprach den Hrn. Geschworenen gestern zwar von Militärgewalt, aber ich glaube, daß Sie ruhig her und zurückgehn konnten. Ein Beweiß also, daß Sie nicht unter äußerm Einfluß stehen und also Ihr Urtheil nach Gewissen und Vernunft aussprechen können.
(Geht nun in die Definition des Complotts, und fährt sodann fort: Wer hat denn die Schriften verbreitet? Wer die Gelder eingenommen? Wer sie weiter verwendet? Wer zum Beitritt in den Preßverein aufgefordert: Wer das Ganze geleitet? Niemand als die Hrn. Schüler, Savoye und Geib, also kann auch gegen sonst niemanden Klage auf Complott entstehen, selbst nicht gegen Hrn. Dr. Wirth, wenn er auch die Idee dazu ins Leben gerufen hat.
Nachdem ich Ihnen nun, meine Hr. Geschworenen alles gehörig auseinander gesetzt habe, nur noch Folgendes: Der Rheinkreis genießt seine eigene freie Verfassung, die Regierung thut alles, um den Wohlstand des Kreises zu heben, man legt Straßen zur Beförderung des Handels an; die Steuern sind niedriger als in allen Ländern und — Alles dieses sollte durch einige eraltirte Köpfe vernichtet werden! ? Man hat Ihnen wohl von geistiger Reform gesagt, aber nicht, daß alle die, welche diese versuchen, den Weg des Schreckens wählen!
Ich habe Ihnen nun nichts mehr zu sagen, als in Folge meiner Funktion, Ihnen vorzustellen, nichts zu fürchten, und nur nach Ihrem Gewissen und Ihrer Ueberzeugung zu urtheilen. Dieses, meine Hrn. sind die letzten Worte, die ich Ihnen über diese Sache zu sagen hatte.
Hr. Anwalt Culmann sen. Im Namen aller Angeklagten und deren Vertheidiger habe ich noch Folgendes zu erklären: obgleich man durch Einreden aller Art die Verhandlungen zu verlängern suchte, so enthalte ich mich darüber doch aller Aeußerung.
Man hat von Seite der Anklage alles gethan, um durch falsche Erklärung von Attentat und Complott eine Verurtheilung zu erlangen.
Durch ein Ministerialrescript, sage ein Ministerialrescript, sucht man den klaren deutlichen Sinn eines bestehenden Gesetzes zu verdrängen und niedergeschlagen, und wenn jemand, nach der Definition des Hrn. Generalprokurator zu urtheilen, Gott anrufe, den jetzigen Stand der Dinge zu ändern, so wäre dieses Attentat und müßte nach Art. 102 mit Landesverweisung, und hätte ihn Gott erhört, nach Art. 87 mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ich zu Jemand gerade zu spreche — Provokation, rede ich aber in Knittelversen — keine, dieses geht aus den Worten des Hrn. Generalprokurators hervor.
Wenn man ferner Unterstützungspunkte aus den gehaltenen Reden und Vertheidigungen für die Anklage nehmen will, so muß dagegen erklärt werden, daß diese noch nicht incriminirt sind, und der Angeklagte muß und darf sich vertheidigen, wie er es am besten findet.
Ferner sagt der Hr. Prokurator man habe sich persönliche Angriffe gegen ihn erlaubt.
Der Charakter des Hrn. Generalprokurator ist zu human, als daß man dieses thun könnte, und sind die und da solche Worte gefallen, so galten diese der Anklage, die derselbe im Auftrage anderer gestellt hat, im Geiste der Reaction, die nicht aus ihm kommt, sondern über ihm ist, und keine Gesetze kennt.
Was sollen zu dem auch armselige Persönlichkeiten in einer Sache, die die Sache des Volkes ist?
Meine Aeußerung hinsichtlich der Hrn. Schuler, Savoye u. Geib hat man, was ich wiederhole, mißverstanden, und man berührt hier meine Eigenschaft als Landesdeputirter, die ich aus guten Gründen nicht geltend gemacht habe— — — — — — — — —
Hr. Generalprokurator. Man sagt ich habe unter Einfluß der Regierung die Anklage gestellt, nein; ich habe keinen andern Befehl gehabt, als nach bestehenden Gesetzen zu handeln. Was aber die Worte des Hrn. Anwalt Culmann betrifft, so wollte ich, ich hätte ihn nicht deutlich verstanden, aber ich habe mir seine Worte notirt.
Ende um halb 2 Uhr.
Sitzung vom 16. August 1833
Der Hr. Präsident fragt ob niemand mehr etwas zu bemerken oder zu fragen haben, und da dieses nicht geschieht, erklärt er die Verhandlung geschlossen; — sodann sagt er:
Meine Herrn Geschwornen! Sie haben die ganze Verhandlung gehört, und zwar mit vieler Ausdauer. Ihre Geduld ist dabei auf eine harte Probe gestellt worden, aber Sie haben sie männlich bestanden, und wir gehen nun in raschem Schritte der Entscheidung entgegen.
Es ist nun meine Pflicht, alles das in möglicher Kürze zusammen zu stellen, was für und gegen die Anklage ist, wobei ich mich jedoch nur aufs Wesentliche beschränken werde. Bemerken muß ich noch, daß es höchst zu bedauern ist, daß der Assisensaal Zeuge von Ausfällen seyn mußte, die zur Sache nicht gehörten, und die gemacht wurden, ohne Rücksicht auf die Heiligkeit der Regenten oder das Ansehen der Beamten. Konnte man sich nicht an das halten, was zur Sache gehörte? Doch halten wir uns nur an das, was im Sinne der Gesetze ist, und heben nur das Beste, d. h. die Wahrheit heraus.
Es wird Ihnen, meine Herrn, nicht entgangen seyn, daß die Anklage mehrfacher Natur ist; denn es ist darin die Sprache von Umsturz, Schriften, Reden und Complott; was Sie wohl nicht außer Acht lassen dürfen.
Möge es mir gelingen, durch eine gedrängte Wiederholung Ihnen die Sache nach der Wahrheit auseinander zu stellen.
Der Hr. Präsident resumirt nun die ganze Verhandlung gegen die Angeklagten Hrn. Dr. Wirth, Dr. Siebenpfeiffer, Pfr. Hochdorfer, Scharpf, Becker, Rost und Eisler. Nach der Entgegenstellung der verschiedenen Gründe, wiederholt der Hr. Präsident jedesmal die Worte: Sie werden nun, meine Herrn, durch die Vergleichung dieser Gründe und Punkte zu entscheiden wissen, ob hier Verbrechen sey oder nicht?
Bei der Rede des Hrn. Wirth: diese Rede ist ein Meisterwerk. Schade aber, daß am Ende derselben so viele Leidenschaftlichkeit vorherrscht.
Bei Hrn. Dr. Siebenpfeiffer: Besonders meine Herrn, lassen Sie sich nicht irre führen, weder durch Reden noch durch Deklamation, weder durch juristische Spitzfindigkeiten noch durch geschichtliche Definitionen, weder durch das Interesse des Volkes, noch durch Einwirkung des Gesetzes, sondern handeln Sie nach Ihrer Einsicht.
Nachdem das Resumé gemacht, sagt der Hr. Präsident: Dieses, meine Herrn, sind die Gründe, aus welche die Anklage sowohl, als die Vertheidigung sich stützt. Ihre Pflicht ist es nun, zu prüfen, denn Sie sind Richter über Thatsachen, die vorhanden sind. Nehmen Sie in Ihrem Urtheile durchaus keine Rücksicht auf Nebenumstände. Das was einige der Angeklagten, im Falle einer Verurteilung rücksichtlich der Auslieferung in das Ausland fürchten, wird nicht eintreten, denn unser erhabener König hält zwar strenge auf die Vollziehung der Gesetze, ist aber menschlich, und wollte noch nie diese Gesetze überschreiten. Nehmen Sie keine Rücksicht auf das, was ausländische Blätter drohend äussern. Eben so wenig möge das Urtheil der Menge, die heute den, welchen sie gestern in die Wolken erhob, in den Staub tritt, auf Sie einwirken. Weder Nachsicht noch Rachgierde, sondern unbefangene Beachtung der Thatsachen möge Ihr Leitstern seyn.
So gehen Sie denn hin, und zeigen Sie durch Ihr Urtheil, daß das Geschworenengericht noch immer jenes sichere, zuverlässige Institut, die Stütze der Gesetze sey.
Der Hr. Präsident legt nun den Hrn. Geschwornen die Fragen so vor, wie die Anklage gestellt ist.
Hierauf stellt Hr. Anwalt Eulmann sen. Namens des Hrn. Kandidaten Eisler den Antrag: Die Fragen hinsichtlich seines Clienten mögten getrennt werden, und man dieselbe so stellen: a) ob Komplott vorhanden, und b) ob Eisler der Komplicität schuldig sey? Da es natürlich sey, zuerst zu untersuchen, ob Komplott bestanden, bevor man jemanden der Complicität beschuldige.
Der Hr. Generalproeurator erklärt, nichts dagegen zu haben, und das Gericht, nach halbstündiger Berathung, erklärt: In Erwägung, daß in den gestellten Fragen enthalten ist, um die Sache deutlich zur Entscheidung zu bringen u. s. w., verwirft das Gericht den gestellten Antrag.
Der Herr Präsident giebt nun den Hrn. Geschwornen die gehörigen Erläuterungen über ihre Funktionen.
Diese ziehen sich um zwölf Uhr in ihr Beratschlagungzimmer zurück, und treten um 3 3/4 Uhr wieder in den Assisensaal.
Die Angeklagten werden abgeführt.
Der Hr. Präsident ermahnt das Publikum bei der Erklärung der Hrn. Geschwornen weder ein Zeichen des Beifalls noch der Mißbilligung zu geben, und fordert sodann die Erklärung der Hrn. Geschwornen.
Diese, durch das Organ ihres Vorstandes, des Hrn. Brunner aus Rheinzabern, erwiedern aus sämmtliche ihnen vorgelegten Fragen: nein, die Angeklagten sind nicht schuldig.
Die Angeklagten werden nunmehr wieder vorgeführt; und auf Befehl des Hrn. Präsidenten wurden von dem Hrn. Gerichtsschreiber die Fragen und Antworten der Hrn. Geschwornen verlesen.
Der Hr. Präsident verließt nun den Art. 358 und sagt: In Folge dieses Artikels erkläre ich, daß sämmtliche Angeklagten freigesprochen und augenblicklich in Freiheit zu setzen sind, wenn nicht andere Ursachen zu ihrer Verhaftung vorliegen.
Hr. Generalprokurator. In Folge Urtheils des k. Appellationsgerichts, sind die Hrn Dr. Wirth und Siebenpfeiffer, Hochdorfer, Becker und Rost vor ihre resp. Zuchtpolizeigerichte verwiesen, es liegen also, zufolge angeführten Artikels Gründe vor, sie in Haft zu behalten und an die einschlägigen Gerichte abzuliefern.
Hr. Anwalt Golsen. Ich stelle für meine beiden Clienten, Hrn. Dr. Siebenpfeiffer und Hrn. Becker den Antrag, das k. Assisengericht wolle deren Freilassung verordnen. Die provisorische Haft bildet ja schon eine Strafe gegen den, der noch nicht einmal eines Vergehens überwiesen ist. Der Gesetzgeber hat zudem die provisorische Haft nur in der Befürchtung verordnet, der Beschuldigte mögte sich seinem Richter entziehen, dieses ist aber bei Dr. Siebenpfeiffer, der einen Quieszenzgehalt von beinahe 1400 fl. beziehe, nicht zu fürchten, da dieses schon hinlängliche Bürgschaft ist; auch Hr. Becker, als in Frankenthal ansäßiger Bürger, ist erböthig, die gesetzliche Caution zu stellen.
Hr. Schneider erklärt dasselbe, und trägt auf Restitution des Schwerdt's des Hrn. Dr. Wirth an.
Hr. Anwalt Culmann jun., dasselbe, und bemerkt, dass die Regierung hinlänglich gesichert sey, indem Hr. Pfr. Hochdörfer mehr beziehe, als 5OO Franken was die Kautionssumme sey.
Hr. Anwalt Mahla tritt dem Anträge bei.
Hr. Generalproeurator. Ich muß auf dem einmal ergangenen Urtheile stehen bleiben; zudem muß das Gesuch um Kautionsstellung bei den einschlägigen Zuchtpolizeigerichten gestellt werden. Auch die Auslieferung, des Schwertes kann erst nach ausgemachter Sache ausgeliefert werden.
Hr. Anwalt Gelsen. Das Schwert hat ja mit der Beleidigung der Beamten durchaus keine Beziehung.
Nach 3/4 stündiger Berathung ergeht die Erklärung des Gerichts:
In Erwägung daß die Angeklagten Hrn. Dr. Wirth, Dr. Siebenpfeiffer, Hochkörfer, Becker und Rost vor ihre einschlägigen Zuchtpolizeigerichte verwiesen sind; in Erwägung, daß also die Gesuche um Freilassung gegen Kaution bei diesen Gerichten gestellt werden müssen; in Erwägung endlich, daß Hrn. Dr. Wirths Schwert, Hrn. Dr. Siebenpfeiffers Briefe und Hrn. Rosts Geschäftsbücher nicht zur Untersuchung vor den resp. Zuchtpolizeigerichten gehören, aus diesen Gründen
weißt das Assisengericht die gestellten Anträge als unzulässig ab, verordnet aber die Auslieferung der erwähnten Objekte an wen Rechtens. —
Die Herrn Eisler und Scharpf giengen weg, die andern wurden wie gewöhnlich in das Arresthaus zurückgebrachrt —
Ende der Sitzung um halb 6 Uhr.
Würdogung. Bei den tragischen Vorfällen am Abende des 13. dieses, benahm sich die sich hier befindliche Gendarmerie auf eine so humane Weise gegen jeden, den sie auf der Straße antraf, daß dieses wohl zur öffentlichen Kenntniß gebracht zu werden verdient.
Ehre diesen Braven, die bei ihrem Pflichtgefühl auch das des Menschen nicht verläugnen; und Ehre dem Kommandanten, unter dessen Einfluß sie so handelten.
Aus Auftrag: Diedesheim.
P. S. Mit dieser Nummer enden die Lieferungen in Betreff der Untersuchung gegen Hrn. Dr. Wirth, Dr. Siebenpfeiffer , Pfr. Hochdörfer u. a., bis nächsten Dienstag folgt die erste Nummer in der Baumann'schen Sache.
C. Georges.
Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges.

Abschrift

Original: Deutsch

Tags - Neuigkeiten , während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau. Nro 24. 25. Landau, den 17. August 1833. Sitzung vom 15. August 1833. Der Hr. Gen. Prokurator. Wir sind nun an der Vertheidigung des Hrn. Pfr. Hochdörfer, (erfolgt nun die Vorlesung der Anklage und der incriminirten Stellen.) Hier, meine Hrn. Geschworenen, handelt es sich blos darum zu untersuchen, ob die Merkmale des Art. 102 in den Ihnen vorgelesenen Schriften enthalten sind, oder nicht? (Setzt sodann seine Ansichten über direkte Aufreizung auseinander und fährt fort): Aus sämmtlichen Schriften des Hrn. Pfr. Hochdörfer geht dessen Streben deutlich hervor. Klarer kann man nicht sprechen. Was nun die Vertheidigung betrifft, so hat derselbe in einer langen und breiten Rede seine Ansichten zur Genüge beurkundet, und sagt sogar, daß der, welcher diese Ansicht nicht theile, ein Verräther und nicht werth sey, als Mensch geboren zu seyn. — Sein Hr. Vertheidiger fühlt selbst, daß Hrn. Hochdörfers Heftigkeit ihn zu weit geführt, und schreibt dieses seiner gereizten Stimmung zu. Es wird nun behauptet, die Hambacher Reden u. a. m. hätten ja gar nichts mit der bayer. Regierung zu thun gehabt; ich aber behaupte, daß alle Schriften und Reden gegen dieselbe gerichtet sind u. s. w. Wenn die Vertheidigung sagt, daß in einem Dörfchen von 200 Seelen keine Revolution angefangen werden könne, so lasse ich dieses gelten. Aber es ist hier nicht von den Bewohnern Sembachs die Rede, sondern von Hrn. Hochdörfers, fast in ganz Europa verbreiteten Schriften. Daß der Hr. Vertheidiger die Neustädter Vorfälle berührt, so habe ich darauf nur zu bemerken, daß die Untersuchung bereits eingeleitet ist und daß die Schuldigen, seyen es nun Bürger oder Soldaten, ihrer Strafe nicht entgehen werden. Nun erfolgt die Sache gegen Hrn. Scharpf (Wiederholung der Anklage und der incriminirten Stellen aus dessen Rede) der Hr. Generalprokurator widerlegt sowohl diesen als die Verteidigungsrede des Hrn Klein. Die Erbitterung des Hrn. Scharpf gegen den jetzigen Zustand der Dinge und gegen die 34 Monarchen, ist ganz im Sinne des Hrn. Dr. Wirth, was wohl daher kommen mag, weil beide längere Zeit zusammen in Homburg gelebt haben. — Hr. Dr. Wirth bittet ums Wort und sagt: Ich mache die Hrn. Geschworenen darauf aufmerksam, daß nicht mein Einfluß es ist, der auf Hrn. Scharpf wirkte. Denn dieser hat Charakterfestigkeit und Einsicht genug, um selbstständig zu handeln. Könnte aber vom Einflusse die Rede seyn, so ist es eher der des Hrn. Scharpf, der auf mich wirkte. Hr. Generalprokurator. Wir wollen annehmen, die Idee der Angeklagten wegen Wegräumung der 34 Monarchen wäre ins Werk getreten ; was hätte nothwendig erfolgen müssen? Bürgerkrieg! Jeder Fürst hätte doch auch seine Parthei gehabt, und so wären natürlich nicht weniger als. 68 Partiein entstanden ! Auch der Vorwurf der Verzögerung der Untersuchung überhaupt ist ungegründet; denn wenn man bedenkt, wie viele Correspondenzen nach dem Auslande erledigt, wie viele Haussuchungen vorgenommen werden mußten, so wird dem, der mir einen Begriff vom Untersuchunsgeschäfte hat, ein Jahr nicht zu viel scheinen: denn ich bin überzeugt, daß, wenn die Sache nicht vereint, sondern bei den resp. Bezirksgerichten untersucht worden wäre, sie wenigstens 2 — 3 Jahre weggenommen hätte. Was die Gendarmerie betrifft, so hat man dieser als solcher keine Vorwürfe zu machen, denn diese ist nur das Mittel, und die, welche sie requirirt haben, sind und bleiben immer verantwortlich. Anklage gegen Hrn. Becker, Widerlegung der Vertheidigung. ad Hrn. Rost. Dadurch, daß Hr. Rost in seiner Vertheidigung sagt: mit Vergnügen habe ich den Druck übernommen, giebt er ja deutlich zu erkennen, daß er mit Theilnahme zur Verbreitung jener Blätter beitrug. Was die Vertheidigung durch Hrn. Anwalt Mabla betrifft, so war diese die ruhigste von allen, und am meisten den gesetzlichen Bestimmungen angemessen; eine Eigenschaft, die ich in allen andern vermißte. ad Hrn. Eisler. Man sprach den Hrn. Geschworenen gestern zwar von Militärgewalt, aber ich glaube, daß Sie ruhig her und zurückgehn konnten. Ein Beweiß also, daß Sie nicht unter äußerm Einfluß stehen und also Ihr Urtheil nach Gewissen und Vernunft aussprechen können. (Geht nun in die Definition des Complotts, und fährt sodann fort: Wer hat denn die Schriften verbreitet? Wer die Gelder eingenommen? Wer sie weiter verwendet? Wer zum Beitritt in den Preßverein aufgefordert: Wer das Ganze geleitet? Niemand als die Hrn. Schüler, Savoye und Geib, also kann auch gegen sonst niemanden Klage auf Complott entstehen, selbst nicht gegen Hrn. Dr. Wirth, wenn er auch die Idee dazu ins Leben gerufen hat. Nachdem ich Ihnen nun, meine Hr. Geschworenen alles gehörig auseinander gesetzt habe, nur noch Folgendes: Der Rheinkreis genießt seine eigene freie Verfassung, die Regierung thut alles, um den Wohlstand des Kreises zu heben, man legt Straßen zur Beförderung des Handels an; die Steuern sind niedriger als in allen Ländern und — Alles dieses sollte durch einige eraltirte Köpfe vernichtet werden! ? Man hat Ihnen wohl von geistiger Reform gesagt, aber nicht, daß alle die, welche diese versuchen, den Weg des Schreckens wählen! Ich habe Ihnen nun nichts mehr zu sagen, als in Folge meiner Funktion, Ihnen vorzustellen, nichts zu fürchten, und nur nach Ihrem Gewissen und Ihrer Ueberzeugung zu urtheilen. Dieses, meine Hrn. sind die letzten Worte, die ich Ihnen über diese Sache zu sagen hatte. Hr. Anwalt Culmann sen. Im Namen aller Angeklagten und deren Vertheidiger habe ich noch Folgendes zu erklären: obgleich man durch Einreden aller Art die Verhandlungen zu verlängern suchte, so enthalte ich mich darüber doch aller Aeußerung. Man hat von Seite der Anklage alles gethan, um durch falsche Erklärung von Attentat und Complott eine Verurtheilung zu erlangen. Durch ein Ministerialrescript, sage ein Ministerialrescript, sucht man den klaren deutlichen Sinn eines bestehenden Gesetzes zu verdrängen und niedergeschlagen, und wenn jemand, nach der Definition des Hrn. Generalprokurator zu urtheilen, Gott anrufe, den jetzigen Stand der Dinge zu ändern, so wäre dieses Attentat und müßte nach Art. 102 mit Landesverweisung, und hätte ihn Gott erhört, nach Art. 87 mit dem Tode bestraft werden. Wenn ich zu Jemand gerade zu spreche — Provokation, rede ich aber in Knittelversen — keine, dieses geht aus den Worten des Hrn. Generalprokurators hervor. Wenn man ferner Unterstützungspunkte aus den gehaltenen Reden und Vertheidigungen für die Anklage nehmen will, so muß dagegen erklärt werden, daß diese noch nicht incriminirt sind, und der Angeklagte muß und darf sich vertheidigen, wie er es am besten findet. Ferner sagt der Hr. Prokurator man habe sich persönliche Angriffe gegen ihn erlaubt. Der Charakter des Hrn. Generalprokurator ist zu human, als daß man dieses thun könnte, und sind die und da solche Worte gefallen, so galten diese der Anklage, die derselbe im Auftrage anderer gestellt hat, im Geiste der Reaction, die nicht aus ihm kommt, sondern über ihm ist, und keine Gesetze kennt. Was sollen zu dem auch armselige Persönlichkeiten in einer Sache, die die Sache des Volkes ist? Meine Aeußerung hinsichtlich der Hrn. Schuler, Savoye u. Geib hat man, was ich wiederhole, mißverstanden, und man berührt hier meine Eigenschaft als Landesdeputirter, die ich aus guten Gründen nicht geltend gemacht habe— — — — — — — — — Hr. Generalprokurator. Man sagt ich habe unter Einfluß der Regierung die Anklage gestellt, nein; ich habe keinen andern Befehl gehabt, als nach bestehenden Gesetzen zu handeln. Was aber die Worte des Hrn. Anwalt Culmann betrifft, so wollte ich, ich hätte ihn nicht deutlich verstanden, aber ich habe mir seine Worte notirt. Ende um halb 2 Uhr. Sitzung vom 16. August 1833 Der Hr. Präsident fragt ob niemand mehr etwas zu bemerken oder zu fragen haben, und da dieses nicht geschieht, erklärt er die Verhandlung geschlossen; — sodann sagt er: Meine Herrn Geschwornen! Sie haben die ganze Verhandlung gehört, und zwar mit vieler Ausdauer. Ihre Geduld ist dabei auf eine harte Probe gestellt worden, aber Sie haben sie männlich bestanden, und wir gehen nun in raschem Schritte der Entscheidung entgegen. Es ist nun meine Pflicht, alles das in möglicher Kürze zusammen zu stellen, was für und gegen die Anklage ist, wobei ich mich jedoch nur aufs Wesentliche beschränken werde. Bemerken muß ich noch, daß es höchst zu bedauern ist, daß der Assisensaal Zeuge von Ausfällen seyn mußte, die zur Sache nicht gehörten, und die gemacht wurden, ohne Rücksicht auf die Heiligkeit der Regenten oder das Ansehen der Beamten. Konnte man sich nicht an das halten, was zur Sache gehörte? Doch halten wir uns nur an das, was im Sinne der Gesetze ist, und heben nur das Beste, d. h. die Wahrheit heraus. Es wird Ihnen, meine Herrn, nicht entgangen seyn, daß die Anklage mehrfacher Natur ist; denn es ist darin die Sprache von Umsturz, Schriften, Reden und Complott; was Sie wohl nicht außer Acht lassen dürfen. Möge es mir gelingen, durch eine gedrängte Wiederholung Ihnen die Sache nach der Wahrheit auseinander zu stellen. Der Hr. Präsident resumirt nun die ganze Verhandlung gegen die Angeklagten Hrn. Dr. Wirth, Dr. Siebenpfeiffer, Pfr. Hochdörfer, Scharpf, Becker, Rost und Eisler. Nach der Entgegenstellung der verschiedenen Gründe, wiederholt der Hr. Präsident jedesmal die Worte: Sie werden nun, meine Herrn, durch die Vergleichung dieser Gründe und Punkte zu entscheiden wissen, ob hier Verbrechen sey oder nicht? Bei der Rede des Hrn. Wirth: diese Rede ist ein Meisterwerk. Schade aber, daß am Ende derselben so viele Leidenschaftlichkeit vorherrscht. Bei Hrn. Dr. Siebenpfeiffer: Besonders meine Herrn, lassen Sie sich nicht irre führen, weder durch Reden noch durch Deklamation, weder durch juristische Spitzfindigkeiten noch durch geschichtliche Definitionen, weder durch das Interesse des Volkes, noch durch Einwirkung des Gesetzes, sondern handeln Sie nach Ihrer Einsicht. Nachdem das Resumé gemacht, sagt der Hr. Präsident: Dieses, meine Herrn, sind die Gründe, aus welche die Anklage sowohl, als die Vertheidigung sich stützt. Ihre Pflicht ist es nun, zu prüfen, denn Sie sind Richter über Thatsachen, die vorhanden sind. Nehmen Sie in Ihrem Urtheile durchaus keine Rücksicht auf Nebenumstände. Das was einige der Angeklagten, im Falle einer Verurteilung rücksichtlich der Auslieferung in das Ausland fürchten, wird nicht eintreten, denn unser erhabener König hält zwar strenge auf die Vollziehung der Gesetze, ist aber menschlich, und wollte noch nie diese Gesetze überschreiten. Nehmen Sie keine Rücksicht auf das, was ausländische Blätter drohend äussern. Eben so wenig möge das Urtheil der Menge, die heute den, welchen sie gestern in die Wolken erhob, in den Staub tritt, auf Sie einwirken. Weder Nachsicht noch Rachgierde, sondern unbefangene Beachtung der Thatsachen möge Ihr Leitstern seyn. So gehen Sie denn hin, und zeigen Sie durch Ihr Urtheil, daß das Geschworenengericht noch immer jenes sichere, zuverlässige Institut, die Stütze der Gesetze sey. Der Hr. Präsident legt nun den Hrn. Geschwornen die Fragen so vor, wie die Anklage gestellt ist. Hierauf stellt Hr. Anwalt Culmann sen. Namens des Hrn. Kandidaten Eisler den Antrag: Die Fragen hinsichtlich seines Clienten mögten getrennt werden, und man dieselbe so stellen: a) ob Komplott vorhanden, und b) ob Eisler der Komplicität schuldig sey? Da es natürlich sey, zuerst zu untersuchen, ob Komplott bestanden, bevor man jemanden der Complicität beschuldige. Der Hr. Generalproeurator erklärt, nichts dagegen zu haben, und das Gericht, nach halbstündiger Berathung, erklärt: In Erwägung, daß in den gestellten Fragen enthalten ist, um die Sache deutlich zur Entscheidung zu bringen u. s. w., verwirft das Gericht den gestellten Antrag. Der Herr Präsident giebt nun den Hrn. Geschwornen die gehörigen Erläuterungen über ihre Funktionen. Diese ziehen sich um zwölf Uhr in ihr Beratschlagungszimmer zurück, und treten um 3 3/4 Uhr wieder in den Assisensaal. Die Angeklagten werden abgeführt. Der Hr. Präsident ermahnt das Publikum bei der Erklärung der Hrn. Geschwornen weder ein Zeichen des Beifalls noch der Mißbilligung zu geben, und fordert sodann die Erklärung der Hrn. Geschwornen. Diese, durch das Organ ihres Vorstandes, des Hrn. Brunner aus Rheinzabern, erwiedern aus sämmtliche ihnen vorgelegten Fragen: nein, die Angeklagten sind nicht schuldig. Die Angeklagten werden nunmehr wieder vorgeführt; und auf Befehl des Hrn. Präsidenten wurden von dem Hrn. Gerichtsschreiber die Fragen und Antworten der Hrn. Geschwornen verlesen. Der Hr. Präsident verließt nun den Art. 358 und sagt: In Folge dieses Artikels erkläre ich, daß sämmtliche Angeklagten freigesprochen und augenblicklich in Freiheit zu setzen sind, wenn nicht andere Ursachen zu ihrer Verhaftung vorliegen. Hr. Generalprokurator. In Folge Urtheils des k. Appellationsgerichts, sind die Hrn Dr. Wirth und Siebenpfeiffer, Hochdörfer, Becker und Rost vor ihre resp. Zuchtpolizeigerichte verwiesen, es liegen also, zufolge angeführten Artikels Gründe vor, sie in Haft zu behalten und an die einschlägigen Gerichte abzuliefern. Hr. Anwalt Golsen. Ich stelle für meine beiden Clienten, Hrn. Dr. Siebenpfeiffer und Hrn. Becker den Antrag, das k. Assisengericht wolle deren Freilassung verordnen. Die provisorische Haft bildet ja schon eine Strafe gegen den, der noch nicht einmal eines Vergehens überwiesen ist. Der Gesetzgeber hat zudem die provisorische Haft nur in der Befürchtung verordnet, der Beschuldigte mögte sich seinem Richter entziehen, dieses ist aber bei Dr. Siebenpfeiffer, der einen Quieszenzgehalt von beinahe 1400 fl. beziehe, nicht zu fürchten, da dieses schon hinlängliche Bürgschaft ist; auch Hr. Becker, als in Frankenthal ansäßiger Bürger, ist erböthig, die gesetzliche Caution zu stellen. Hr. Schneider erklärt dasselbe, und trägt auf Restitution des Schwerdt's des Hrn. Dr. Wirth an. Hr. Anwalt Culmann jun., dasselbe, und bemerkt, dass die Regierung hinlänglich gesichert sey, indem Hr. Pfr. Hochdörfer mehr beziehe, als 5OO Franken was die Kautionssumme sey. Hr. Anwalt Mahla tritt dem Anträge bei. Hr. Generalproeurator. Ich muß auf dem einmal ergangenen Urtheile stehen bleiben; zudem muß das Gesuch um Kautionsstellung bei den einschlägigen Zuchtpolizeigerichten gestellt werden. Auch die Auslieferung, des Schwertes kann erst nach ausgemachter Sache ausgeliefert werden. Hr. Anwalt Gelsen. Das Schwert hat ja mit der Beleidigung der Beamten durchaus keine Beziehung. Nach 3/4 stündiger Berathung ergeht die Erklärung des Gerichts: In Erwägung daß die Angeklagten Hrn. Dr. Wirth, Dr. Siebenpfeiffer, Hochkörfer, Becker und Rost vor ihre einschlägigen Zuchtpolizeigerichte verwiesen sind; in Erwägung, daß also die Gesuche um Freilassung gegen Kaution bei diesen Gerichten gestellt werden müssen; in Erwägung endlich, daß Hrn. Dr. Wirths Schwert, Hrn. Dr. Siebenpfeiffers Briefe und Hrn. Rosts Geschäftsbücher nicht zur Untersuchung vor den resp. Zuchtpolizeigerichten gehören, aus diesen Gründen weißt das Assisengericht die gestellten Anträge als unzulässig ab, verordnet aber die Auslieferung der erwähnten Objekte an wen Rechtens. — Die Herrn Eisler und Scharpf giengen weg, die andern wurden wie gewöhnlich in das Arresthaus zurückgebracht — Ende der Sitzung um halb 6 Uhr. Würdigung. Bei den tragischen Vorfällen am Abende des 13. dieses, benahm sich die sich hier befindliche Gendarmerie auf eine so humane Weise gegen jeden, den sie auf der Straße antraf, daß dieses wohl zur öffentlichen Kenntniß gebracht zu werden verdient. Ehre diesen Braven, die bei ihrem Pflichtgefühl auch das des Menschen nicht verläugnen; und Ehre dem Kommandanten, unter dessen Einfluß sie so handelten. Aus Auftrag: Diedesheim. P. S. Mit dieser Nummer enden die Lieferungen in Betreff der Untersuchung gegen Hrn. Dr. Wirth, Dr. Siebenpfeiffer , Pfr. Hochdörfer u. a., bis nächsten Dienstag folgt die erste Nummer in der Baumann'schen Sache. C. Georges. Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges.

Literatur

  • Dr. Britta Hallmann-Preuß, Georg Karl Rings, Dr. Fritz Schumann (2009): Johannes Fitz - genannt der Rote. Bad Dürkheim
  • Herausgeber Kulturministerium Rheinland-Pfalz (1982): Hambacher Fest 1832-1982. Neustadt an der Weinstraße
  • Hrsg. Kultusministerium Rheinland-Pfalz (1990): Hambacher Fest 1832 Freiheit und Einheit - Deutschland und Europa (Katalog zur Dauerausstellung). Neustadt an der Weinstraße
  • Kurt Baumann Hrsg. (1982): Das Hambacher Fest - 27. Mai - Männer und Ideen. Speyer
Veröffentlicht Veröffentlicht
1833
Landau in der Pfalz
Wurde erwähnt Wurde erwähnt
1833
Assisenhof Landau
Landau in der Pfalz
1832 1835
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Objekt aus: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

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