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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0068/02]
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Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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"Tags-Neuigkeiten No. 6; 30. Juli 1833

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Beschreibung

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 6 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 30. Juli 1833, 6 Seiten.

In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet.

Diese Nummer befasst sich mit dem Prozessbeginn am 29. Juli. Verlesung verschiedener Anträge des Genaeralstaatsanwalts (General-Prokurator). Personalfragen bzgl. der Richter.
Anwälte der Angeklagten verlesen Protestnote der Angeklagten betreffs der Zensur der Berichterstattung über die Verhandlungen. Sie seien öffentlich angeklagt, daher müsse auch die Verteidigung öffentlich sein.
Der Gerichtspräsident verweist darauf, dass allein die Polizeibehörde über Anwendung der Zensur zu bestimmen habe.
Verlesung der Geschworenenliste und Einsprüche der Anwälte wegen zu großer Anzahl königlicher Beamter. Anträge werden abgelehnt.

Material/Technik

Papier, weiß; schwarz * bedruckt

Maße

Breite/Länge: 23,5 cm; Höhe: 21 cm; Tiefe: 0,5 cm

Abschrift

Original: Deutsch

Tags - Neuigkeiten während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau. Nro 6. Landau, den 30. Juli 1833. Landau, den 29. Juli 1833. Diesen Morgen wurden unsere außerordentliche Assisen- Sitzungen eröffnet. Um 7 3/4 Uhr wurden die Angeklagten durch ein Detasche- ment Cheveaurlegers, kommandirt von einem Offizier, aus dem Justiz - Haus abgeholt und in zwei Chaisen nach dem Sitzungslokale gebracht. Sie wurden durch den königl. Lieutenant der Gensdarmerie, einen Brigadier und drei Gensdarmen in den Sitzungssaal eingeführt. Sie ließen sich zur linken Seite des Gerichtstisches auf Stühlen nieder; alle erschienen munter und unterhielten sich bis zum Eintritt des Gerichts unter sich und mit ihren Vertheidigern; manche hatten sich lange nicht gesprochen, daher ein freudiges Wiedersehen. Um 8 Uhr erschienen die Richter des Assisengericht und nahmen ihre Plätze ein. Vorlesung des Antrags des königl. General - Prokurators auf Befehl des Präsidenten durch den Untergerichtsschreiber Waldenaire. Verordnung des Appellationsgerichts, die Untersuchung betreffend. Beschluß des Präsidenten desAppellationsgerichtö über die Abhaltung einer ausserordenlichen Assis__Landau. Der Präsident erklärt das Assisengericht für eröffnet. Der Präsident erklärte, daß die drei früher zu den Assisen bestimmten Appellationsrichter Schmitt und Hofreiter wegen Krankheit, Culmann aber, weil zwei seiner Brüder Vertheidiger der Angeklagten sind, nicht sitzen können, daher drei andere von dem hiesigen Tribunalgericht einzutreten hatten. Der nächste hiezu sey der gegenwärtige Präsident Gattermann; hierauf würde Richter Cotta folgen, da dieser aber Instruktionsrichter in Zweibrücken sey, so trete für ihn Freiherr v. Lerchenfeld und für den Dritten, Ergänzungsrichter Molique ein. Präsidium fragt die Angeklagten, ob sie dagegen nichts einzuwenden hätten, welche solches sämmtlich verneinen. Herr Ludwig Schneider von hier, erwählter Vertheidiger des Dr. Wirth, tritt vor und verließt eine Protestation dieses Angeklagten gegen den Beschluß des General-Procurators, daß die Veröffentlichung, nämlich der Druck der Verhandlungen des Gerichts der Censur unterworfen seyn solle. In Folge dessen habe der Appellations-Gerichtsrath Hoffmann, der die Redaktion des Drucks aller Verhandlungen unter eigener Verantwortlichkeit übernommen, sich davon zurückgezogen, und solle dieses Unternehmen nun erst auf Rechnung des Buchdrucker Ritter in Zweibrücken und unter Censur der Polizeibehörde vollführt werden. Seine Hauptgründe sind: Die Öffentlichkeit sey nach dem Gesetze Hauptprinzip eines Geschwornen-Gerichts. Die Öffentlichkeit sey durch jenes Gebot zerstört, verhindert, er sey öffentlich vor der ganzen Welt angeklagt, daher müsse auch seine Vertheidigung öffentlich seyn. Er macht dabei weitläufige schon oft gehörte Demonstrationen über Preßfreiheit, behauptet, daß selbige schon seit 18 Monaten in ganz Deutschland unterdrückt sey. Der Präsident fragt, ob auch die übrigen Angeklagten in dieser Beziehung was zu erinnern hätten? Advokat Culmann I. Wenn die Anklage öffentlich ist, so muß es auch die Vertheidigung seyn. Adv. Mahla und die übrigen stimmen bei. Aufruf des Präsidenten an den Generalprocurator sich darüber zu erklären. Der Generalproenrator sagt im Allgemeinen: Alles was in dem Gerichtssaale vorgehe, sey und bleibe öffentlich, und werde schwerlich von dem Gerichte beschränkt werden; aber die Competenz des Gerichts erstrecke sich nicht ausserhalb des Sitzungssaales, und könne sich nicht über die Maßregeln erstrecken, welche die Polizei dort anzuordnen für nöthig machte; es sey die Regierung, welche die Censur angeordnet habe; er trage auf Verwerfung des Antrages an. Der Angeklagte Dr. Wirth bittet um das Wort, indem der Herr Generalprocurator sage, daß die Öffentlichkeit im Sitzungssaale schwerlich beschränkt werde, gebe er zu, daß sie beschränkt werden könne, (heftig) wenn der Assisenhof incompetent ist, über die Frage der Oeffentlichkeit zu erkennen, so ist er auch incompetent über uns zu richten, und ich werde in diesem Falle diesem Gerichte keine Rede stehen. Der Angeklagte Dr. Siebenpfeiffer sagt: er könne nicht begreifen, wie die Anklage eine größere Oeffentlichkeit als die Vertheidigung ansprechen könne. Dr. Wirth steht noch einmal auf, und wiederholt seine Erklärung. l)r. Siebenpfeiffer. Man hat sich nicht begnügt, uns als Rebellen im eigenen Vaterlande zu verschreien, sondern man hat uns auch in öffentlichen Blättern als Staatsver-räther, im Bunde mit den Franzosen, dargestellt. Generalprokurator. Die Oeffentlichkeit im Gerichtssaale wird durchaus auf keine Weise beschränkt; aber alle Veröffentlichung ausserhalb desselben, gehört zur Competenz der Polizei, und nicht zu der des Gerichts. Pfarrer Hochdörfer. Wir sind vor ganz Europa angeklagt, daher müssen wir uns auch vor ganz Europa ver-rheidigen dürfen. Wir unterwerfen die Censur über den Druck unserer Vertheidigung dem Hrn. Assisenpräsidenten, aber keiner Polizeibehörde. Generalprokurator. Keine Gerichtsperson kann zu einer Censur verwendet werden. Advokat Culmann, jun., protestirt nochmals gegen alle Censur. Das Gericht entfernt sich um 9 Uhr, um zu berathen, und kehrt nach 3/4 Stunden wieder zurück. Der Präsident. In Erwägung, daß das Gericht durchaus nicht gesinnt sey, die Oeffentlichkeit im Gerichtssaale auch nur im Geringsten zu beschränken, verordnet die Fortsetzung der Verhandlungen. Hierauf folgt die Vorlesung der Ordonnanz über die Trennung der Sache gegen Kaufmann Baumann, von Pirmasens, von den Andern, und deren Firation auf den 12. Juli. Ablesung der Geschwornenliste. 1 ) Wendecker, von Gleiszellen, wegen Krankheitsum-ständen durch Präsidialordonnanz dispensiert. 2) Racke, von Ottersberg, wurde am 18. dieses geladen, war aber laut Zeugniß schon nach Paris abgereist— also gestrichen. 3) Notär Haas von Landstuhl wurde früher als Zeuge vernommen, in einer Sache, welche mit vorliegender Courier war;— gestrichen. Brunner von Rheinzabern wollle wegen seiner zahlreichen Familie, hauslichen Verhältnissen u. dgl. dispensiert seyn; mußte aber verbleiben. Advokat Culmann sen. widerlegt die Capacität von 4 Geschworenen, k. Beamten: nemlich 1 Rentmeister, 2 Domä-neninspectoren und 1 Oberforstmeister, nämlich die Hrn. Degen, Rebenack, Erdmann und Westhoffen, nicht wegen ihrer abhängigen Stellung zur Regierung, sondern er behauptet, Finanzbeamte seyen nicht dazu befähigt, auch habe keiner von diesen den streu Gehalt von 4000 Francs. Die Ernennung vom König genüge hier nicht; sonst halte ein Wagenmeister, der auch vom König genannt ist, mehr Qualität als der Bürgermeister in einer Stadt von 5000 Seelen, welcher nur durch die Regierung installirt werde. (Citation mehrerer Gesetzesstellen.) Der Generalprokurator contestirt und sagt diese Beamten haben alle mehr als 4000 Francs Gehalt. Cullmann sen. In einem Prozeß des Dr. Siebenpfeiffer vor dem Bezirksgericht zu Zweibrücken wurde voriges Jahr entschieden, daß die Remisen nicht zum Gehalt gehören. Die Staatsbehörde nehme es aber nicht so, und man müsse doch einen Unterschied zwischen Traitements und Remises machen. — Generalprokurator. Früher waren oft Rentmeister als Geschworene da, und nie wurde Einrede dagegen erhoben. Cullmann sen. Wenn dieses früher der Fall war, so war es wahrscheinlich gerade deswegen, weil keine Einrede erhoben wurde. — Von dem Präsidenten befragt, ob sie auf diesem Incidenzpunkte beharren, erklären die Angeklagten Ja, und um 11 Uhr zieht sich daS Gericht zurück und kommt nach stündiger Berathung in den Assisensaal. Präsidium. In Erwägung daß die Aufstellung der Geschwornenliste der Verwaltung zukommt, und kein Gesetz besteht, welches das Gericht zu einer Einmischung berichtigt, erklärt sich das Gericht in vorliegender Sache incompetent, die Einsprache für unzulässig, und verordnet die Fortsetzung der Verhandlungen. Adv. Cullmann jun. Die Ergänzungs-Geschwornen sollen nach dem Gesetze aus allen im Sitze der Assisen wohnenden Bürgern gezogen werden. Die Präfekten haben die Listen einzuschicken. Dieses ist nicht geschehen. Die eingeschickte List enthalte nicht alle, sondern nur einzelne aus denselben. Es gehören alle Wahlmänner und Gemeinderäthe dazu. Von 28 activen Stadträthen dahier, sehe mau nur 8, von 4 Medizinern nur einen, von 7 Advokaten nur 1, und von 3 Notarien keinen auf der Liste. Die Liste der hiesige» Ergänzungs-Geschwornen enthalte nur 16, während mindestens 80 - 90 darauf stehen könnten. Es sey also hier offenbar gegen den Sinn des Art. 382 gehandelt. Das Gericht möge daher so handeln, als wäre die mangelhafte Liste nicht da, und sämmtliche zu dem Geschwornen-Amt Fähige aufnehmen. Generalprocurator. Contestirt die angeführten Gründe, und bemerkt, daß in Zweibrücken auch nur 24 Supleanten ernannt werden. Es erscheinen daher in Landau 16 um so mehr hinlänglich,weil dieses blos ein ausserordentlicher Fall sey, während in Zweibrücken die Assisen, quartaliter abgehalten würden. Culmann jun. Wenn man von Seiten der Staatsbehörde zugebe, daß auch in Zweibrücken nur 24 Ergänzungs-Geschworene ernannt werden, so beweise dieses noch nichts für die Sache, denn auch dort wurden andere gesetzlich Befähigte weggelassen, und dieses zeige nur eine Gesetzesverletzung. Entfernung des Gerichtspersonals zur Berathung um 12 Uhr 30 Minuten, Rückkunft 4 Uhr 45 Minuten. Präsident. In Erwägung, daß die Regierung die Liste der Ergänzungs-Geschworenen, so wie die hier vorliegt, präsentirt hat, und es dem Gerichte nicht zukommt, sich einzumischen, erklärt es sich incompetent, und die gestellten Anträge für unzulässig. Um nun die drei durch gesetzliche Entschuldigung ab-gehenden Geschwornen aus den Ersatzmännern zu ergänzen, wurden die aus Zettel geschriebene Namen derselben, 46 an der Zahl, von dem Präsidenten in die Urne, geworfen, gemischt und gezogen. Heraus kamen: 4) Kaufmann Daniel Haas, dispensirt wegen Krankheit. Hierbei bemerkt Anwalt Cullmann, sen., daß er gegen diesen Entschuldigungsgrund nichts einzuwenden hätte; daß aber, wenn unter diesen 16 Ergänzungsgeschworenen 43 entschuldigt würden, das Loos sehr freien Spielraum hätte. 2) Botta, 3) Washeim, derselbe war bereits vor der Ladung verreist — dispensirt. 4) Dr. Pauli, Medizinalrath, wurde schon am 1. Septbr. 1829 aus der Geschwornen Liste gestrichen, aber wieder gewählt. Cullmann jun. Wenn auch Medizinalrath Pauli am 1. Septbr. 1829 gestrichen worden, so sind wahrscheinlich die Gründe dieser Streichung beseitigt, sonst würde er nicht gewählt worden seyn; er trage daher auf Nicht-Dispensation an. Anwalt Golsen. Wenn das Gericht keine Competenz für Recification der Listen hat, so hat es auch nicht die Competenz den Medizinalrath Pauli zu dispensiren. Cullman sen. trägt auf Entscheidung an. Berathung des Gerichts. Präsidium. In Erwägung. daß Dr. Medizinalrath Pauli auf der Supleanten-Liste aufgeführt ist, und kein Zeugniß über seine Nichtcapazität hat, auch das Loos ihn getroffen, verordnet, daß er unter die Geschworenen eingereiht werde. 5) Demontant. . Folglich sind als Ergänzungsgeschworene zur Vollzähliggmachung der 24 eingetreten: 1) Ludwig Botta 2) Dr. Med. Rath Pauli 3) Joseph Demontant Der Präsident erklärt die Sitzung für bente geschloffen. Die Zahl der vom 28. aus den 29. d. hier übernachtenden Fremden, belauft sich auf 85. Im Ganzen sind heute 1OOO Personen zu den Thoren eingegangen, nämlich: zum französischen Thore 450 Personen; zum deutschen Thore 550. Dabei ist zu bemerken, daß in die heutige Forstgerichtssitzung nahe an 600 Frevler geladen waren, die aber in wenigster Anzahl erschienen sind. Die größte Ruhe und Ordnung herrschte in der Stadt. Den ganzen Morgen waren die Straßen mehr als gewöhnlich menschenleer, und selbst als die Angeklagten in zwei Chaisen unter Militär-Escorde in den Gerichtssaal gebracht wurden, war der Andrang gering. Alle Angeklagten zeigten ein heiteres Aussehen. Ein Viertel nach zwei Uhr wurde die Sitzung geschlossen — hier zeigte sich mehr Lebhaftigkeit in den Straßen. Die Chaisen fuhren im Trapp zurück. Von der Cheveaurlegers-Escorde stürzten zwei Pferde, die Reiter haben sich jedoch nicht beschädigt. Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges.

Literatur

  • Dr. Britta Hallmann-Preuß, Georg Karl Rings, Dr. Fritz Schumann (2009): Johannes Fitz - genannt der Rote. Bad Dürkheim
  • Herausgeber Kulturministerium Rheinland-Pfalz (1982): Hambacher Fest 1832-1982. Neustadt an der Weinstraße
  • Hrsg. Kultusministerium Rheinland-Pfalz (1990): Hambacher Fest 1832 Freiheit und Einheit - Deutschland und Europa (Katalog zur Dauerausstellung). Neustadt an der Weinstraße
  • Kurt Baumann Hrsg. (1982): Das Hambacher Fest - 27. Mai - Männer und Ideen. Speyer
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Landau in der Pfalz
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