Über die Sammlung
In Lichtenstein sind die ersten Innungen im 16. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. Die von den Handwerksmeistern aufgestellten Artikel bedurften der Bestätigung durch den Landesherren, den Herren von Schönburg. In ihnen waren die Rechte, Pflichten und Privilegien der Innung niedergeschrieben wie z. B. Anzahl der Meister, Lehrlingsausbildung, Arbeitszeit und Rohstoffbezug. Außerdem wurden Preis- und Qualitätsvorschriften festgelegt. Um Meister zu werden, musste der Geselle auf Wanderschaft gewesen sein, ein Meisterstück vorgelegt und ein Gastmahl für die Mitglieder der Innung gegeben haben. Vorsteher der Innung war der Obermeister. Ihm standen die Vormeister zur Seite. Den Mittelpunkt des Zunftlebens bildeten oft besondere Zunfthäuser.
Zwischen 1550 und 1800 gab es in Lichtenstein 14 Innungen.