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Edikt

Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet.

In der Neuzeit steht der Begriff

vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zur Ordonnanz),in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen).Wichtige Beispiele:

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Edict wegen schleuniger Rettung...Zwei Edikte des GermanicusPatent zum Umgang mit Kolonisten 1724Edikt über Hehlerei der Juden 1747Preußisches Edikt Umgang mit Juden 1719Erneuertes Edikt zum Umgang mit [Zigeunern], Armen, Bettlern 1720
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