Seit Mitte des 19. Jahrhunders ist Schule in Bodendorf/Ahr belegt. Zunächst als Volksschule; später als Grundschule.
Schule
Auf vier Seiten mit Schreibmaschinen und mit reichlichen in Sütterlin geschriebenen Randnotizen wurde 1967 von der Lehrerin der Volksschule Bodendorf/Ahr Frl. M. Kromers verfaßt. Dies ist eine Kopie. Der Aufbewahrungsort des Originals ist unbekannt. Frl. M. Kromers war von 1943 bis 1963 Lehrerin in Bodendorf/Ahr.
Umschlagmappe mit Blechstreifenhefter innen zum Abheften von Einzelblätter. Der Deckel ist vorderseitig vorgedruckt mit Linierung und Werbekopf des Herstellers. Auf der linken Seite sind vier Felder zum Beschriften für die Ablage. Beschriftung: Vorderseite "Sonnecken´s Schnell-Hefter - Fabrik-Marke mit Logo Schreibfeder und Adler - Firma "Amtliche Mitteilungen" - Sache "Inhalt 1895-1921 - Begonnen am ..........19.... * Geschlossen am ........... 19..... - Sonnecken´s Schnellhefter Nr 946 O D. R.-Patent"; Rückseite "F. SONNECKEN BONN"
Halbleinen mit verstärkten Ecken, Einband leicht bestoßen, innen sehr guter Zustand, an den Seiten unten häufig vom Umblättern fleckig. Der Einband besteht aus schwarzen Leinenstoff. Eingelegt vor dem rückseitigen Buchdeckel ist eine politsche Weltkarte (eine vielfarbige Karte im Maßstab 1/52000000.
Es handelte sich um eine kunstvoll geschnitzte Holzstatue. Das Motiv ist ein streng blickender an sein Pult gedehnter Lehrer, der mit einer Hand einen Stock auf dem Rücken hält..
Die Karte zeigt das Rhein-, Mosel, Lahn und Maintal mit blau eingezeichneten Flüssen und die daran angrenzenden Mittelgebirge. Je Höher die Berghöhen sind, desto brauner ist die Einzeichnung in den Karte. Der Kartenausschnitt beginnt im Norden bei Köln und endet im Süden bei Kusel. Im Westen bei Euskirchen und endet im Osten bei Igelheim.
Auf dem schwarz-weiß Foto ist die gemische Schulklasse der Jahrgänge 1914 bis 1922 mit der Lehrerin Frl. Struth in ihrem Klassenraum in der inzwischen abgerissenen Volksschule Bodendorf/Ahr abgebildet.
Dokument ist mit Durchschlagpapier erzeugte Kopie auf dünnerem Papier übertragen. Es ist die Niederschrift, angefertigt vom Hauptlehrer der Schule. Hier beschreibt Hauptlehrer Kolbeck den Ablauf der Veranstaltung und den Inhalt der in den Grundstein eingemauerten Zeitkapsel.
Dokument ist mit Durchschlagpapier erzeugte Kopie auf dünnerem Papier übertragen. Es ist das Programm zur festlichen Grundsteinlegung der neuen Volksschule und nennt die Akteure, die eine Rede halten und die Beiträge der Schüler am Programm..
Vierseitiges Gedicht, welches als Programmpunkt III. von einem Schüler bei der Grundsteinlegung vorgetragen wurde. Geschrieben ist das Gedicht mit Schreibmaschine auf die leere Rückseite eines Werbeblattes. Der Text ist handschriftlich von Rechtschreibfehler korrigiert worden.
Zweiseitiges auf dünnem Papier mit Schreibmaschine als Durchschlag geschriebener Text. Der Autor, Hauptlehrer Kolbeck, beschreibt das zehnjährige Verfahren vom Beschluss des Gemeinderates bis zur Grundsteinlegung im November 1960. Er nennt darin auch die Forderungen und Ergebnisse Verhandlungen mit der Firma St. Josef-Sprudel, Geschw. Hardt, und den Willen des Gemeinderates durch den Kauf der Grundstücke die Kurentwicklung unterstützen zu wollen.
Gruppenfoto Lehrer Daniel Frevel mit der Jungenklasse der Volksschule Bodendorf vor dem Eingang der Schule.
Am 4. Februar 1891 schreibt die Mutter, Elisabeth Hardt, die Königliche Regierung in Koblenz an und bitte ihe Tochter Margarethe, geb. 16. November 1877, von Unterricht in der Elemantarschule zu befreien. Als Gründe gibt sie an ihr Mann sei im Januar 1890 gestorben und sie mit sieben unmündigen Kinder zurück gelassen zu haben. Von Seiten der Familie kann sie keine Unterstützung erhalten. Auch nicht von ihrer kränklichen Mutter, 38 Jahre alt, für die die Arbeit im Weinberg zu schwierig sei. Deshalb ist sie auf die Unterstützung ihrer älteste Tochter Margarethe gringend angewiesen. Die schwarzen Flecken im Papier sind durch Papierfraß entschanden.
In der Dienstanweisung werden Regularien festgelegt, dass die Mitwirkung von Schülern bei Veranstaltungen mit Erwachsenen zusammen vom Schulinspektor genehmigt werden müssen. Dass es nur um eine patriotisceh oder gemeinnützige Veranstaltung handeln darf. Ferner das nur Mittel- und Oberstufe beteiligt werden dürfen, in welcher Weise sie bei Proben mitwirken dürfen und das im Beisein der Schüler keine "geistigen" Getränke verbreicht werden dürfen. Im Schluß der Dienstanweisung steht: "Bei dieser Gelegenheit machen wir zugleich noch auf den §. 4 der unter dem 9. Februar d. Js. von dem Herrn Präsidenten unseres Collegiums erlassenen Polizei-Verordnung betreffend öffentliche Veranstaltung von Lustbarkeiten (Amtsbl. d. Js. Stück 6 B. 51) besonders aufmerksam Zufolge dieser Bestimmung ist schulpflichtigen Kindern, auch wenn sie sich in Begleitung erwachsener Personen befinden, der Besuch von öffentlich veranstalteten Singspielen, Gesangs- und Declamatorischen Vorträgen, Schaustellungen von Personen oder theatralischen Vorstellungen, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei obwaltet, ausdrücklich verboten." Unterschrieben hat diese Dienstanweisung die Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen - Trost.
In der Anweisung der Abteilung für Kirchen- und Schulwesen der Königlichen Regierung in Koblenz wird der Bodendorfer Pfarrer angewiesen das Büchlein "Wegweiser für den Lehrer durch die Arbeiterversicherung und den Arbeiterschutz im Deutschen Reiche" in größerer Zahl für das Schulinventar anzuschaffen und im Unterricht zu verwenden. Der Brief ist in exakter Kanzleischrift verfasst.
Das Zeugnis ist für Frau Josef Lorscheid ausgestellt. Beurteilt wurden die Fächer Betragen, Fleiß, Hauswirtschaft, Ordnungsliebe und Schulbesuch benotet. Unterschrieben ist das Zeugniss vom Königl. Landrat u. Geh. Regierungsrat Heising sowie der Kreis-Haushaltslehrerin Anna Kunckel.
Das Foto zeigt in drei Reihen gegliedert die Teilnehmer. Der Eingang ist der Hintereingang zum Gasthof Bauer. Die Teilnehmenden Frauen waren: Obere Reihe: Sybille Lohrscheid, Bärbel Giesen (geb.Büchel), Billa Schäfer (geb. Beizel), Im Türrahmen die Kochlehrerin Anna Kunckel, Kreis-Hauhaltslehrerin aus Schleswig-Holstein gebürtig und eine männliche Aufsichtsperson Mittlere Reihe: Maria Winzen, Katharina Giesen, Käthe Leisen, ??????????, Theresa Plenz, Anna Höfer, Klara Kramprich Vordere Reihe: Klara Welsch, Maria Losscheid (mit Kindern Katharina *1912, später verheiratete Steinborn, und Peter *1909), Katharina Meurer, Frl. Kunkel, Maria Steinmetz, Grete Hessler
Mit sechs erklärenden Unterpunkten, mit Hinweis auf Verordnungen, wird dem Leiter der Schule und Pfarrer von Bodendorf mitgeteilt, wie beim Schulwechsel von Schülern zu verfahren ist. Der Text enthält ein Muster welche Inhalte das Wechelzeugnis haben muss, ein Muster wie die Bescheinigung des Bürgermeisters geschrieben werden muss und eine Anmerkung an die Angehörigen bezw. Eltern wie der Verfahrenslauf zu erfolgen hat.
In der Anordnung untersagt das Königliche Landratsamt der Schulleitung Zigeunern zu bescheinigen, dass ihre Kinder mehrere Tage am Schulunterricht teilgenommen hätten. Ferner ergeht die Anweisung solche Ersuchen unmittelbar der Ortspolizeibehörde zu melden. Eine Transkribierung war wegen des schlechten Zustandes des Dokumentes nicht möglich.
In der Dienstanweisung auf einem Doppelbogen geschrieben des Königlichen Schulinspektors J.N. 473 vom 7. März 1890 an Pfarrer Zimmer in Bodendorf wird im nachfolgenden Text festgelegt: "Wie ich beim Durchsehen des Ferienbuches der dortigen Schule erfuhr, haben die Schulkinder bisher an Begräbnissen, welche während des Schulunterrichts stattfanden, theilgenommen. Es entspricht dies den bestehenden Bestimmungen nicht, da der Lehrer nur dann den Unterricht unterbrechen darf, wenn er in Kirchendiensten, für welche er eine Vertretung nicht finden kann, künftig ist Euer Hochwürden setze ich hiervon zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebenst in Kenntniß. Der Kreisschulinspektor Lünenborg
In der Anweisung vom 11. April 1890 ist auf einem Doppelbogen geschrieben und enthält die Weisungsbefugnis des Kreis-Schulinspektors bei Erteilung von Urlauben geregelt. Auf der letzten Seite ist vermerkt, dass diese Anweisung an alle Kreis-Schulinspektorden des Regierungsbezirks ergangen ist.
Das Liederbuch sind 168 verschiedene Lieder, Kernlieder, Kanon und Lieder mit Instrumentalbekleidung, zusammen gefasst. Einige Lieder dienen der Erziehung zum Volksdeutschen Denken, sowie die bunt illustrierten Bilder und sind militärisch geprägt.
Schwarz-weiße Fotografie mit 3 mm breitem weißen Rand. Aufgenommen wurde das Foto am Brunnen im Burghof der Burg Eltz. Die Schülen, alle Jahrgang 1944, postieren sich um den Brunnen.
Schwarz-weiße Fotografie mit 3 mm breitem weißen Rand. Aufgenommen wurde das Foto beim Schulentlassungsausflug am Deutschen Eck in Koblenz. Die Schüle mit vier ihrer Lehrer ,postieren an einem Steinmonument neben dem Deutschen Eck, der ersten Station des ganztägigen Ausflugs
Auf 111 Seiten beleuchtete der Student des Studiengangs Pädagogik die Entwicklung seit der ersten urkundlichen Erwähnung 343 n. Chr. bis zur Erstellung des Referates (Herbst 1974). Herausgearbeitet ist die exponierte Lage es Ortes am Beginn des Ahrtals, das Klima und die Wandlung vom Agrarort zum Bade- und Fremdenverkehrsort bis hin zur Wohngemeinde.
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