Akten, Protokolle, Schreiben von Behörden
Dokumente
Achtseitigen Buntdruck mit Einlegeblatt. Im Prospekt befinden sich auf den ersten und letzten Seiten Fotos der Umgebung und des Ortes. Im Innenteil wird das Bauvorhaben mit der Grundriß des Hauses und der Wohnung vorgestellt. Das Einlegeblatt gibt Auskunft über den Eröffnungstermin am1. Mai 1997.
Zehnseitiger reichlich bebilderter Buntprospekt des Ahrtal Sanatorium Kurhaus Spitznagel mit Beschreibung in Kurztexten.
27-seitiger reichlich bebildeter Werbeprospekt zum Bad des Wetterstein Zentrum Heilbad Bodendorf. Vorgestellt wird der Ort Bad Bodendorf mit seiner Geschichte und im Innenteil das Vorhaben und die bereits realisierten Vorhaben in Deutschland. Im Innenteil finden sich Pläne für die einzelnen Wohnungstypen mit Vorschlägen zu späteren Betreuungsstufen im Haus.
31-seitiger Werbeprospekt zum Bauvorhaben Wohnpark Ahr im Kurgebiet Bad Bodendorf. Im Prospekt werden detailliert die Finanzierungsmöglichkeiten, die verschiedenen Wohnungsobjekte und die Beschreibung des Ortes, und die steuerlich Grundlagen beschrieben.
Nach der Eintragung in die Genossenschaftsliste erhielt das neue Mitglied Heinrich Strohe seinen Eintrag als 556 Mitglied der Dernauer Winzer-Verein e.G.m.b.H vom Amtsgericht Andernach. 1968 wurde die Auflösung, bzw. die Verschmelzung des Winzer-Verein e.G.m.b.H. Bodendorf mit dem Dernauer Winzer-Verein e.G.m.b.H. vollzogen. Die Bodendorfer Winzer dadurch Mitglieder der Dernauer Genossenschaft. 1969 schieden die Bodendorfer Mitglieder aus, nachdem das Anwesen des früheren Bodendorfer Winzer-Vereins von der Volksbank Remagen übernommen wurde.
Nach der Eintragung in die Genossenschaftsliste erhielt das neue Mitglied Heinrich Strohe seinen Eintrag als 556 Mitglied, mit Wirkung vom 31.12.1969, der Dernauer Winzer-Verein e.G.m.b.H vom Amtsgericht Andernach eingetragen. 1968 wurde die Auflösung, bzw. die Verschmelzung des Winzer-Verein e.G.m.b.H. Bodendorf mit dem Dernauer Winzer-Verein e.G.m.b.H. vollzogen. Die Bodendorfer Winzer dadurch Mitglieder der Dernauer Genossenschaft. 1969 schieden die Bodendorfer Mitglieder aus, nachdem das Anwesen des früheren Bodendorfer Winzer-Vereins von der Volksbank Remagen übernommen wurde.
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Männergesangvereins "Eintracht" Bodendorf am 12. und 14. August 1994 wurde die Festschrift herausgegeben. Die Titelseite ist eine Zeichnung von Reinhold Steinborn und zeigt den historischen Ortskern von Bad Bodendorf mit der St. Sebastianuskirche hinter der Häuserreihe. Neben den Grußworten des Bürgermeisters von Sinzig, des Ortsvorstehers und des Chorleiters wird auf mehreren Seiten aus der Chronik des Vereins, das Festprogramm, die Vita des Gesangssolisten Dieter Ameln und das vom MGV organisierte Burgfest in der Bodendorfer Burg geschrieben.
Karte im Querformat, im SW-Druck. Das Bild ist von einer Höhe aufgenommen und zeigt den Ort an einer Straße entlang liegend und im rechten Berich die Kirche. Die Karte ist beschrieben und mit einer 7 1/2 Pfg. Briefmarke versehen; Poststempel ist Kesseling. Vorderseite oben rechts "Gruss auch Niderheckenbach b/Brück a. d. Ahr" an Joh. Orth in Bodendorf; Darunter handschriftlich "6.10.1916" Rückseite: Die Karte ist von einer Gertrud beschriftet und an Herrn Joh. Orth in Bodendorf geschickt. Rechts senkrecht "Photogr. Hermann, Ahrweiler, Ansichtskarten on gros"
Während des 1. Weltkrieges wurde ein illustriertes Kalenderbuch an die deutschen Kolonialtruppen herausgegeben in dem viele interessante Berichte aus allen damaligen Kolonien des deutschen Reiches, z.B. die Fest- und Namenstage, die Zeiten für Sonnenauf- und -untergang sowie Mondauf- und -untergang für jeden Tag standen und die Erinnerungstage, wie 1. Januar Blüchers Übergang über den Rhein 1814 oder 28. Januar Kapitulation von Paris 1871 aufgeführt waren. Der Kalender nannte auch die Namen kolonialer Persönlichkeiten und die Gründe, warum die Deutschen Kolonien so wichtig sind. Auf der vorletzten Seite ist ein Karte mit dem Titel "Der Deutsche Besitz, der Deutsche Handel und die Deutsche Kultur" eingeklebt.
Handschriftlich ausgefüllter Quittungsvordruck über die Einzahlung von 265 RM (Reichsmark) auf das Konto beim Bodendorfer Darlehns-Cassenverein vom 19. Juni 1928..
Handschriftlich ausgefüllter Quittungsvordruck über die Einzahlung von 800 M (Mark) auf das Konto beim Bodendorfer Darlehns-Cassenverein vom 18.11.1930.
Rechnung mit Schreibmaschine auf Normvordruck über 168,90 DM für vier Sorten Setzkartoffeln. Der Perforierstreifen/Abrissstreifen ist auf der linken Seite noch vorhanden.
Auf dem Einzahlungsbeleg wurde quittiert, dass 15 Ztr. Brikett frei Haus und Saatkartoffeln in Vorkasse bezahlt wurden.
Vordruck ist im Rechnungsteil mit Tinte geschrieben und die Ratenzahlungen mit Bleistift nachgetragen. Berechnet wurden drei Lieferungen mit Rechnungsdatum am 03.12.1934 Roggenschrot aus der Bodendorfer Mühle und die letzte Rate ist datiert auf den 31.12.
Es ist eine Ausfertigung des Protokolls zur Sitzung der Gemeindevertretung. Hier werden die Mitglieder des Vorstandes genannt. Ebenso werden die Finanzen der Pfarrgemeinde aufgeführt. Die Ausfertigung wurde vom Protokollführer beglaubigt ist ein. Auf dem Blatt befindet sich im unteren Teil ein blaue Markierung unter dem Wort Umlagen mit dem schriftlichen Hinweis auf der linken Seite "Schriftführer". Personenbezüge: Jakob Meurer, Johann Joseph Büchel, Johann Giesen, Peter Schmitz, Henrich Kraus, Manfred Pütz, Josef Giesen, Joseph Dühr
Zwei Liedtexte, die in Anlehnung bekannter Lieder geschrieben wurden. Die Lieder sind auf der Vorder- und Rückseite des Papiers geschrieben. Sie dienten dazu während der Hochzeitsfeier im Anschluss der Trauungszeremonie in geselliger Runde gesungen zu werden. Zu welcher Hochzeit die Dichtung erfolgte, konnte nicht geklärt werden. Das eine Lied "Dem Bräutigam - ist nach dem Lied 'Die Lindenwirtin; Vertonung 1978 von Franz Abt' gedichtet. Das zweite Lied "Den Damen - ist nach dem Kinderlied von 1868 'Wer will unter die Soldaten'; Vertonung Friedrich Wilhelm Kücken" gedichtet.
Auf einfachem braunen Papier mit Bleistift handschriftlich aufgestellte Rechnung mit der Rechnungsnummer 8905 versehen. Aufgelistet sind sechs Positionen und die Rechnungssumme beträgt 74,89 Mark.
In dem Beschluss vom 30. März 1900 wird Peter Josef Cholin zu einer Strafe von einer Reichsmark oder ersatzweise einem Tag Haft verurteilt, weil er seinen Hund unbeaufsichtigt auf der Straße laufen ließ. Zugestellt wurde das Urteil am 5. April durch den Flurhüter Unkelbach aus Bodendorf.
In der Dienstanweisung werden Regularien festgelegt, dass die Mitwirkung von Schülern bei Veranstaltungen mit Erwachsenen zusammen vom Schulinspektor genehmigt werden müssen. Dass es nur um eine patriotisceh oder gemeinnützige Veranstaltung handeln darf. Ferner das nur Mittel- und Oberstufe beteiligt werden dürfen, in welcher Weise sie bei Proben mitwirken dürfen und das im Beisein der Schüler keine "geistigen" Getränke verbreicht werden dürfen. Im Schluß der Dienstanweisung steht: "Bei dieser Gelegenheit machen wir zugleich noch auf den §. 4 der unter dem 9. Februar d. Js. von dem Herrn Präsidenten unseres Collegiums erlassenen Polizei-Verordnung betreffend öffentliche Veranstaltung von Lustbarkeiten (Amtsbl. d. Js. Stück 6 B. 51) besonders aufmerksam Zufolge dieser Bestimmung ist schulpflichtigen Kindern, auch wenn sie sich in Begleitung erwachsener Personen befinden, der Besuch von öffentlich veranstalteten Singspielen, Gesangs- und Declamatorischen Vorträgen, Schaustellungen von Personen oder theatralischen Vorstellungen, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei obwaltet, ausdrücklich verboten." Unterschrieben hat diese Dienstanweisung die Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen - Trost.
In dem Schreiben mit Joural-Nr. 4433 wird der Kirchenvorstand ermahnt, die in Verfügung 1560 enthaltenen Vorschriften einzuhalten. ----- Schreiben des königl. Commissarius f. d. bischöfliche Vermögens-Verwaltung i. d. Diözese Trier
Im Schreiben wird die Pfarrei von der königlichen Regierung Coblenz darauf hingewiesen wie Konfimierungen durchzuführen sind.
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