Das Hochschulrahmengesetz (HRG) ist ein zur Regelung des Hochschulwesens in der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Rahmengesetz zum Hochschulrecht. Da die Kultur- und Wissenschaftshoheit in Deutschland bei den ...
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Bundesländern liegt und entsprechende Details in den Landeshochschulgesetzen geregelt werden, durfte der Bund bis zum 1. September 2006 nur von seiner Rahmengesetzgebungskompetenz nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a des Grundgesetzes alter Fassung Gebrauch machen. Das Gesetz gilt als bisheriges Bundesrahmenrecht fort (Art. 125a und Art. 125b des Grundgesetzes). Künftige Novellen können es nur aufheben (auch teilweise).