"Ein Kurgebiet ist ein gesondert ausgewiesenes innerörtliches Gebiet in einem Kurort, welches dem besonderen Schutz des Kurbetriebs dient. Das Kurgebiet umfasst in der Regel jene Teile ...
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des Ortes bzw. des Ortsteils, in denen sich die Kurpatienten oder Gäste wegen der dort vorhandenen Kureinrichtungen, Unterhaltungsmöglichkeiten sowie der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe vorrangig aufhalten. Die Regelungen für Kurgebiete sind landesspezifisch und werden in den einzelnen Bundesländern entweder über ein Gesetz ("Kurortegesetz") oder eine Verordnung festgelegt (siehe auch: Kurort). In den meisten Bundesländern ist die Ausweisung mindestens eines Kurgebiets durch eine Gemeinde Voraussetzung für deren Anerkennung als Kurort. " - (de.wikipedia.org 09.04.2022)