Die 32 seitige Urkunde behandelt eine vor dem Erbgericht Dorfchemnitz verhandelte Erbsache. Das Papier wurde 1793 beschrieben. Die 16 Büttenbögen tragen Wasserzeichen bestehend aus den zweikonturig wiedergegebenen Initialien "C G K" und einem kursächsischen Wappen als Gegenzeichen. Die Initialien verweisen auf den Papiermacher Christian Gottlob Kircheisen und belegen die Herkunft des Papieres aus der Papiermühle Niederzwönitz. Identische Wasserzeichen finden sich auf Dokumenten, die laut Paul Kunze 1785 beschrieben wurden. Kircheisen war von 1766 bis 1788 Besitzer der Papiermühle Niederzwönitz. Nach Kircheis' Tod kaufte seine Frau Johanna Christina (wiederverehelichte Walther) die Erbteile ihrer Kinder auf und übernahm die Papiermühle.
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