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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0099]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202112/02143522547.pdf (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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Broschüre: "Flugschrift 5. Unser Glück", Zweibrücken 1832

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Beschreibung

Broschüre: "Flugschrift 5. Unser Glück", 22 Seiten,
Gedruckt von Georg Ritter, Zweibrücken Mai 1832 (vor dem Hambacher Fest am. 27. Mai!)

Nach dem Verbot der von Wirth herausgegebenen "Deutschen Tribüne" wurden vom Deutschen Press- und Vaterlandsverein insgesamt sechs "Flugschriften" in unregelmäßiger Folge von Mitte März bis Mitte Mai 1832 veröffentlicht. Neben Vereinsangelegenheiten enthielten sie auch verschiedene politische Aufsätze. Im Gegensatz zu den Zeitungen waren Flugschriften nicht der Zensur unterworfen.

Den Anfang macht die Rede von Friedrich Scüler anlässlich der Übergabe des Ehrenbechers am 6. Mai 1832.

Der zweite Abschnitt "Unser Glück" hat die Verhältnisse im bayerischen Rheinkreis zum Thema.

Es folgt der ditte Abschnitt "Rechtsgutachten"
Hier wird über das Verbot des Hambacher Festes referiert, das am 2. Mai verhängt wurde (aber am 17. Mai wieder zurückgenommen wurde!).

Material/Technik

Papier, weiß; schwarz * gedruckt

Maße

Breite/Länge: 13 cm; Höhe: 20,5 cm; Tiefe: 0,5 cm

Abschrift

Original: Deutsch

Flugschrift 5. Unser Glück ________________ Zweibrücken 1832 Gedruckt B. Ritter 1 I. Unser Glück. Geehrte Mitbürger! *) Das heutige Fest, diese hochansehnliche Versammlung sind eine würdige Protestation gegen den neuerlichen Act der Verwaltungsbehörde unseres Kreises, wodurch diejenigen Ihrer Mitbürger, welche es sich zur Angelegenheit gemacht haben, die Rechtsverletzungen und Gewaltschritte der Regierung in der neuesten Zeit nachzuweisen und mit Wort und Schrift zu bekämpfen, als eine »mit strafbaren Planen, mit verbrecherischen Hoffnungen, im Finstern schleichenden Umtrieben umgehende Partei, — als Feinde der gesetzlichen Ordnung, die der Rheinbaier noch in seiner Mitte dulden muß, weil der strafende Arm der Gerechtigkeit sie noch nicht erreichte —» bezeichnet worden sind: diese Bezeichnung galt den Urhebern jener Schriften; sie galt demnach den augenblicklichen Vertretern des Vereins für die Freiheit der Presse, von denen ein Mitglied in diesem Augenblick zu Ihnen zu reden die Ehre hat. Ihre Anwesenheit beweißt, das; weder jene, mit so ausgezeichneter Schicklichkeit im Namen Seiner Majestät ausgestoßenen Ausfälle, noch die ungeschickten Lobpreißungen für die übrigen Bewohner des Kreises, die jenes so vergeblich verschwendete Regierungsblatt enthält, Ihr Urtheil über Beides irre zu leiten, vermocht haben; Sie kennen das alte Geschrei, das der gerügte Mißbrauch zu allen Zeiten erhebt: wer die List und den Trug der Baals-Pfaffen aufdeckt, ist ein Verächter der Religion, ein Gotteslästerer; wer die Anmaßung der Willkür, die Rechtsverletzungen der Gewalt rügt, ______________________________ *) Rede des Deputirten Herrn Fr. Schüler, bei dem Feste der Becherüberreichung. — 2 ist ein Feind der Ordnung, ein Revolutionär, der verbrecherische Umtriebe hegt: — beide führen einerlei Sprache; beide haben einerlei Zwecke: ihrer ungeheuern Eigensucht die Vernunft, die Freiheit und das Glück der Völker zum Opfer zu bringen! Auch einerlei Mittel wenden sie an: der Pfaffe verlangt blinden Glauben, der Despot fordert blinden Gehorsam; dafür aber auch wird dem blindgläubigen Knecht von jenem die himmlische, von diesem die irdische Glückseligkeit — vorgelogen. Ein sehr ansehnlicher Theil von letzteren, der seit 16 Jahren unser Vaterland beglückt haben soll, hat sich dem Scharfblick des, kürzlich erst an die Spitze der Verwaltung dieses Landes gestellten, Beamten entdeckt: wo unser Auge seit langen Jahren nur abnehmenden Wohlstand, wachsenden Mangel und ein stiefmütterliches Verhältniß Baierns zu unserm Kreise erblickt hat, da sieht jener Entdecker »die reichen Früchte einer väterlichen Verwaltung, den im erfreulichen Wachsthum begriffene » Wohlstand aller Einwohnerklassen;« ja, noch mehr: wo wir, in der neuesten Zeit, in der gewaltsam unterdrückten Presse, in den mißhandelten Verfechtern der Würde und der Rechte des Bürgers, in der Verfolgung des Bundes zu ihrem Schutze, in der Hülflosigkeit, worin, wie man behauptet, unsere Gesetze den Richtern gebieten, uns, solchen Angriffen gegenüber, zu verlassen, — wo wir nur Willkür, Gewaltthat und Rechtlosigkeit gesehen und empfunden haben, da war es dem tiefern Blick jenes neuen Kenners unsrer Verhältnisse Vorbehalten, »eine, die individuelle Freiheit schirmende Gesetzgebung, und in Gerichten, deren »Unabhängigkeit nicht bezweifelt werden dürfe, die sichersten Garantieen unsrer freien Institutionen zu erblicken!» Selig sind, die nicht sehen und doch glauben ; denn dem Sehenden ist, wahrlich, von all' dieser Glückseligkeit nichts als das beklagenswerte Gegentheil erkennbar! Die Früchte jener väterlichen Verwaltung, die Ursachen dieses so erfreulichen Wohlstands, — ich will Ihnen einige davon vor Augen legen: An Abgaben, Steuern, Domänen-Erträgnisse, Regalien, Salzauflage, Lotto, Post etc. leistet dieser Kreis, seit jener väterlichen Verwaltung, alljährlich über 3 1/2 Millionen Gulden! (den Betrag der Gemeinde-Umlagen nicht dazu gerechnet.) 3 Für die eigenen Bedürfnisse des Kreises, d. h. für seine Verwaltung, Rechtspflege, Cultus, Anstalten, Landstraßen etc. wird von jenen 3 1/2 Mill. eine Million ungefähr aufgewendet: 2 1/2 Millionen fl. alljährlich fließen aus dem Kreise hinüber, von woher kein Pfennig mehr zurückkehrt; so sind folglich, seit den 16 Jahren jener väterlichen Regierung, etwa 40 Millionen Gulden hinüber geflossen; sie flossen hinüber a) um damit die Schulden der alten Landestheile Baierns zu bezahlen, während unser Kreis schuldenfrei an Baiern kam, und die bei uns aus gleichen Gründen entstandene Schulden unsern Gemeinden zur Last fallen; b) um damit eine Civilliste von 3 Millionen zahlen zu helfen, deren Verwendung unserm Kreise von jeher gänzlich fremd geblieben ist; c) um damit ein Heer zu unterhalten, wozu der Rheinkreis das Vorrecht hat, von allen Kreisen obschon der kleinste, dennoch die meisten Conseribirten -- dagegen aber zu den 2000 Offizieren derselben beinahe gar keine zu stellen. (Allgemeine Indignation.) Der Kreis zählt 87,815 Familien; von jenen 3 1/2 Millionen, fielen demnach einer jeden 40 fl. 24 kr. zur Last: wie viele tausend Familien haben nicht so viel in ihrem ganzen Vermögen! — ihre Antheile fallen auf die übrigen; für wie viele auf diese Weise der, zur Zeit noch Bemittelte die Steuerlast zu seiner eigenen übernehmen müsse, mögen Sie ermessen wenn Sie bedenken: das; in diesem Kreise 100,000 Forstfrevel in einem Jahre constatirt worden sind, — d. h. 100,000 Fälle, wo das Vermögen nicht zum Erwerb eines der ersten Lebensbedürfnisse ausreichte; — wenn Sie bedenken, das; selbst in dieser Stadt, z. B. der gewerbfleißigsten und wohlhabensten eine, von 1300 Familien 400 auf der Armenliste stehen, und 200 Andere, die nicht darauf stehen, dessen noch bedürftiger sind! — Meinen Sie, da müsse nothwendig die größere Armuth und nirgend anderswo so viel Entbehrung seyn? — so wenden Sie Ihre Blicke nach dem Gebirgstheile unsers, so reich besteuerten, Landes. Sie werden dort Dörfer sehen, wo das ganze Jahr über kein Laib Brod das Auge mancher kummervollen Familie erfreut; Sie werden andere sehen, wo keine Kartoffel mehr vorräthig ist, um den Hunger schreiender Kinder zu stillen; — Sie werden Menschen sehen, die der bittere Hunger 4 hinaustreibt, das ungenießbare Kraut des Repsackers abzuschneiden, zu einem Muße, wozu kaum das hungrige Thier sich bequemen würde: Dahin gehe, du neuer Kenner des Rheinkreises, du Entdecker seines erfreulichen Wohlstandes, der du, von der östreichischen Grenze her, so tiefe Einsichten von unserer Lage mitgebracht hast; und vermag deine Weisheit Steine in Brod zu verwandeln, und die leeren Hände mit Nahrung, anstatt deine Amtsblätter mit Ruhmredigkeit zu füllen, — dann wollen auch wir die väterliche Verwaltung preisen und in deinen Worten Verstand und Wahrheit erkennen! — Allein, sind es vielleicht mehr die geistigen Güter, welchen die Sorgfalt und Thätigkeit jener Verwaltung ausschließlicher gewidmet worden sind? ist mehr auf Vervollkommnung unsrer Institutionen, auf die höhern Interessen des öffentlichen Lebens, auf die Forderung der öffentlichen Meinung geachtet und Fleiß verwendet worden? 1) Unter jenen Institutionen eine der werthvollste, und in der heutigen Epoche besondere die unentbehrlichste, die Freiheit der Presse, bestand bei uns, wenn auch lange Zeit unbenutzt, dennoch in Wahrheit, und nicht blos im leeren Wortlaut, und kläglich mit der Scheere der Censur zugeschnitten: - daß sie als gesetzliche Institution so bei uns bestand, ist anderswo auf eine, jedem Menschenverstande mit der Evidenz der Thatsachen einleuchtende Weise nachgewiesen worden. Im Vertrauen auf diese - wie die übrige auf Königs-Wort garantirte — Institution, Halle der ausgezeichnetste deutsche Volksschriftsteller die Herausgabe seines Zeitblattes in diesen Kreis verlegt; der ganze Kreis hatte, durch die kräftigste Unterstützung, Antheil an diesem, das erwachte geistige Bedürfniß in so hohem Grade befriedigenden, Unternehmen genommen; und mit seiner eignen Presse, gleichsam, übte das Volk eins seiner schönsten Rechte aus: — da griff aber die väterliche Verwaltung mit den Händen der Gewalt in das Recht; die Presse wurde mit Beschlag belegt, der Schriftsteller verfolgt, eingekerkert, und seine Freunde und Gehülfen, gleich Vagabunden, des Landes verwiesen; — freilich, die väterliche, die öffentliche Meinung so hoch achtende, Verwaltung leistete dafür reichen Ersatz: sie empfahl alten Ortsvorstehern auf Kosten der Gemeinden — 5 die Münchner Hof- und Staats-Zeitung anzuschaffen, (Hohngelächter.) und anstatt der Tribüne und des Westboten zu verbreiten! und da so väterlicher Empfehlung ungeachtet, jenes vortreffliche Erleuchtungsmittel doch nur sehr spärlichen Absatz findet, so läßt die Regierung dasselbe auf öffentliche Kosten als Beilage des Kreisblattes drucken, und unentgeltlich an die Gemeinden vertheilen! 2) Das schwer verletzte Recht der freien Presse möglichst zu schützen, erhob sich ein Verein, der im Vertrauen auf seine Gesetzmäßigkeit, seine untadelhafte Zwecke frei und offen aussprach. — Die väterliche Regierung verbot, bedrohte, verfolgte den Verein, gleich einem Staatsverbrechen; das höchste Gericht unsers Kreises hat die reine Gesetzmäßigkeit des Vereins und das Recht eines Jeden, demselben beizutreten, feierlich anerkannt: — und dieselbe Verwaltung die da vorgibt nur im Interesse der gesetzlichen Ordnung, nur aus Achtung für die Stimme der öffentlichen Meinung zu handeln, verachtet offen den höchsten Richterspruch, fährt fort den Verein als verbrecherisch zu verfolgen, die Mitglieder derselben als Feinde der öffentlichen Ordnung zu bezeichnen, die Amtsthätigkeit ihrer Untergebenen unablässig zu Einschreitungen dagegen aufzurufen, und jedes öffentliche Blatt worin von dem Verein die Rede ist, confisciren zu lassen: und bietet so das empörende Scandal dar, daß die Verwaltung »im Namen Sr. Majestät« als verbrecherisch anschwärzt, was »im Namen Sr. Majestät« durch den, zu einem Urtheil darüber allein competenten Gerichtshof als rein gesetzlich und der fortschreitenden Geistesbildung würdig und angemessen anerkannt worden ist! 3) Doch, einen noch merkwürdigern Beweis der Achtung unserer Gesetze, der dadurch gesicherten individuellen Freiheit und der öffentlichen Meinung liefert diese Verwaltung gegenwärtig an einem unserer Mitbürger, Herrn Kohlhepp, Buchdrucker zu Kaiserslautern: — Als Beilage zum rheinbaierischen Anzeiger druckte derselbe ein Blatt, das sich die Beleuchtung der Volksinteressen zum Ziel gesetzt hatte; dies Blatt misfiel der Verwaltung, und sie gebot der Scheere der Censur, den Lebensfaden des Blatts zu zerschneiden; der Herausgeber verweigerte sich dem gesetzwidrigen Verbote zu fügen: jetzt ließ die Verwaltung das Haus des Druckers mit Gensdarmen besetzen, mit dem Befehl Tag und Nacht darin zu verweilen, um 6 so zu verhindern, daß jenes Blatt nicht weiter gedruckt werde; die nähern Umstände dieses Gewaltverfahrens waren so empörend, daß nicht nur die Bürger, sondern der gesammte Stadtrath dagegen feierlich protestirt; die Verwaltung, in ihrer hohen Achtung für die öffentliche Meinung fortfahrend, ließ nun eine Truppenabtheilung zur Unterstützung jener Maaßregeln nach Kaiserslautern marschiren; - der in allen Eigenthums- und persönlichen Rechten gekränkte Buchdrucker rief die Staatsbehörde um Schutz an: »man habe dazu keine Competenz, es sey eine administrative »Masregel.« - Wenn nur weder Gesetz noch Richter helfen, so bleibt mir nur die Selbsthülfe übrig: »das möge er wohl unterlassen , — die Gerichte würden sonst sofort gegen ihn ein-schreiten» — in diesem rechtlosen Zustande lebt jener Bürger bis zu dieser Stunde; er hat jede Behörde um Hülfe angerufen, allein weder seine Stimme, noch diejenige seiner ganzen Stadt und ihres würdigen Gemeinderaths hat noch das mindeste gegen eine Verwaltung vermögt, welche in der Erklärung zweier Gerichte, »sie seyen zur Beurtheilung der von der Verwaltung ausgehenden Handlung nicht competent« — einen Freibrief zur schrankenlosen Willkür erhalten hat. Das sind, meine Herren, einige Belege von der Weise, wie jene väterliche Verwaltung unsern Wohlstand fördert, und unsre Rechte beschützt; — diesem heillosen Treiben wenigstens, in muthig kämpfender Schrift, die Schutzwehr der Oeffentlichkeit entgegen zu stellen, war das Bestreben jener, die dafür als »Feinde der Ordnung» als eine »mit verbrecherischen Umtrieben umgehende Parthei« der Abneigung ihrer Mitbürger empfohlen werden; — Ihr heutiges Fest, meine Herren, ist die Ihrer und der Wahrheit würdige Antwort daraus! Indessen, unsere Gesetze sind noch nicht ganz verlassen: ein oberstes Gericht besteht noch, welchem in den nächsten Tagen der vorhin erwähnte Freibrief administrativer Willkür zur Beurtheilung vorgelegt werden wird: — dasselbe Gericht, das, in der großen Sache des Vereins, sich über die feindlichen Erwartungen der Gewalt zum reinen Rechte erhoben und durch sein weises Urtheil Tausenden von uns ein edles Gut gesichert hat, dasselbe Gericht wird 7 auch hier das schützende Gesetz aufrecht erhalten, damit nicht gesagt werde: »die Selbsthülfe sey des Bedrängten letztes Schutzmittel!« Ja, meine Herren, das Gesetz, — nicht die Verordnung der Willkür, — das reine, von freien Bürgern rechtmäßig geschaffene Gesetz, gewährt allein Wohlfahrt und Sicherheit: es allein ist der würdige Beherrscher vernunftbegabter, freier Menschen; sein Reich möge in dem grossen Deutschland erstehen, und alle seine Stämme zur Selbstständigkeit erheben, durch Freiheit beglücken, und in unauflöslicher Eintracht verbinden! Wer dem edeln Ziele mit reinem Sinn und festem Muth nachstrebt, er lebe hoch ! ! ! II. Unser Glück. Es ist bekannt, daß viele Geistlichen des Landes, besonders protestantische, freisinnig sind; einige erdulden deßhalb sogar Verfolgungen. Es gibt aber auch welche, die das Volk gern in der Dummheit und in der Unwissenheit erhalten möchten. Sie wollen, daß die Leute viele Messen stiften und Opfer bringen und der Kirche Vermächtnisse hinterlassen; oder sie wünschen eine bessere Pfarrei, und hoffen, daß sie die Gunst ihrer Obern und der Regierung erlangen, wenn sie diese loben. So kennen wir einen protestantischen Geistlichen, der gern Dekan werden möchte, und der deßhalb den Herrn Consistorialrath lobt und die Regierung lobt und Alles, was diese thut, lobt. Neulich predigte er gegen die Preßfreiheit und den Preßverein. Er sagte: es seyen nur Schreier, die da sagen, das Volk befinde sich nicht überglücklich; die Zeitungsschreiber seyen schlechte und gefährliche Leute, die nur Unfrieden und Unruhe stiften, die Aufruhr wünschen, um Stellen zu erlangen und sich zu bereichern. Dem Lande fehle gar nichts, die Früchte stehen in hohem Preis, die Abgaben seyen gering, das Land habe eine gute Verfassung und große Freiheit. So predigt und spricht der Herr Pfarrer, er hat seine Predigt aus den Extra-Beilagen des Amtsblattes genommen: aber der aufgeklärte Bürger kennt die Sache besser. Er weiß, daß zwar die Feldfruchte jetzt hoch im Preis stehn, weil solche nach Frankreich aus 8 geführt werden, und daß dies im nächsten Jahre nicht mehr der Fall seyn wird, weil Frankreich keine fremde Früchte ins Land läßt, als wenn solche dort äußerst theuer sind. Der aufgeklärte Bürger weiß, das die Weinbauern höchst übel dran sind, weil die Weine nicht ausgeführt werden wegen dem hohen Zoll. Drei Jahre nacheinander ist fast kein Wein gewachsen, und doch ist keine Nachfrage; was soll es erst werden, wenn der Wein einige Jahre geräth? Der kluge Bürger, der nicht blos auf heute sieht, erinnert sich auch, in welchem Preise die Früchte in den zehn Jahren vorher standen, wie Fruchtbauer und Weinbauer einer nach dem andern umfiel und wie die meisten noch heute zu kämpfen und zu ringen haben, um nicht umzufallen. Im Westrich sodann wohnen auch Leute, viel Leute, die weder Wein noch Früchte zu verkaufen haben, sondern Vieh, nemlich Pferde, Mastochsen, Schweine, Schaafe, sodann Branntwein aus Kartoffeln. Pferde kauft Niemand, als etwa die Franzosen, denn unser Militär zahlt sie gering. Vieh und Branntwein könnte der Westrich nur nach Frankreich und Rheinpreußen absetzen, da wehrt aber ein ungeheurer Zoll den Eingang. 55 fl. z. B. auf ein Paar Ochsen müssen wir zahlen, und der Handelsjude, der das Vieh nach Metz bringt, will auch leben. Was bleibt nun dem fleißigen Landwirth übrig? Der Herr Pfarrer sagt auch, die Abgaben seyen gering. Er hat gut reden. Er, wie alle Beamten, zahlt freilich wenig, nichts als seine Personalsteuer, die ein Paar Gulden ausmacht. Wir Bürger und Landleute dagegen haben eine schwere Grundsteuer, dazu Häuser-, Fenster- und Thürsteuer, und schwere Grundzinsen, die wir beides auch noch für das Pfarrgut bezahlen müssen. Der Herr Pfarrer gibt keine Gewerbssteuer, sondern wir müssen ihm noch für seine Predigten Gehalt entrichten, wie wir bei einen; wohldenkenden tüchtigen Geistlichen mit Freuden thun, bei einem solchen Hofspeichellecker aber ganz wider Willen. Auf uns lastet außerdem die Personal- und Mobiliarsteuer, ferner die Stempelabgabe, das Enregistrement. Das Salz, was außerdem eine kleine Kleinigkeit kostet, müssen wir zu 4 1/2 kr. das Pfund bezahlen. — Wie viele hundert Familien müssen ihre Kartoffeln ohne Salz und Schmalz essen, und würden sich glücklich schätzen, wenn sie nur stets Kartoffeln ohne Salz ohne und Schmalz hätten. 9 Wenn nur noch von dem vielen Gelde, das in Speier zusammenfließt, die Bedürfnisse des Kreises und der Gemeinden gestillt würden! Allein dem ist nicht so; sondern wir wissen recht gut, daß wir über den halben Betrag aller Steuern nochmals bezahlen müssen für die Kreiskosten, für die Beamten, für höhere Schulen, für Straßen, Kantonsärzte, Gefängnisse u. s. w., und für alle diese und andere Dinge müssen wir nochmals bezahlen durch Lokalumlagen. Denn wer bezahlt unsere Gemeindeverwaltung, unsere Schullehrer, unsere Schützen, Hebammen? Wer bezahlt das Impfen der Kinder? Wer bezahlt die Bezirks- und Kantonsstraßen, die Gemeindewege, Brücken, die Kirchen, Pfarr-, Schul- und andere Gemeindehäuser? Wer bezahlt die Gemeindeförster, die Civilstandsregister, die Gefängnißkosten? Himmel! der Gerichts-, der Rentei- und der Steuerbote kommen ja bald gar nicht mehr aus den Gemeinden. Der Rheinkreis liefert jährlich an drei und eine halbe Million Gulden. Wohin kommen diese? Das Militär kostet jetzt, wo unser braver Schüler und andere wackere Männer in der Kammer über eine Million mühsam abgestrichen , kostet noch fünf und eine halbe Million Gulden jährlich. Wozu sind diese? Ob Krieg oder Frieden seyn soll, fragt man das Volk nicht einmal. Wir geben nur das Geld und unsere Kinder hin, wir tragen die Einquartirung und müssen dulden, daß man etwa unsere Felder verwüstet, unsere Häuser abbrennt, und müssen froh seyn, wenn wir uns mit heiler Haut in die Wälder flüchten können und mit Prügeln davon kommen. Siegen unsere Söhnen, nützt es uns nichts; siegt der Feind, so müssen wir den Fehler oder Muthwillen büßen, den ein Anderer gemacht. Im Frieden liegen die Soldaten müßig in den Garnisonen, und wozu der Müssiggang bringt, das ist bekannt. Man verführt unsere Weiber und Töchter, unsere Söhne mißhandeln im Urlaub die Eltern, und zeugen viele Jahre lang in wilder Ehe Kinder, die uns und den Gemeinden zur Last fallen, und kommen sie endlich los, so sind sie der Arbeit entwöhnt, übermüthig, dem Müssiggang und Lastern ergeben. Dafür können die Bürger nebstdem für nächtliche Ruhe und Sicherheit selbst sorgen, ihre Felder und Häuser beschützen, und sogar noch allgemeine Streifzüge machen durch Thal und Wald, dazu ist das Heer zu vornehm, der Bürger gut genug. Vor dem Hofpallast, im Theater, 10 an Hofgärten Wache stehn, den Bürger unterdrücken und wenn's befohlen wird zusammen schießen, dies ist nicht gegen die Ehre des Offiziers, aber das Land von Landstreichern, Räubern und Mördern säubern, das ist ein Geschäft für die Bürger. Doch ist wahr, daß es viele Männer unter den Offizieren und Unteroffizieren gibt, die dies einsehn, und in ihrem Zustand eine Schmach finden, die wahre Ehre kennen, und im Herzen wahre Bürger sind. Ihre Zahl wächst täglich und Wenige sind mehr unter ihnen, die toll genug wären, das Volk zu mißhandeln, und die nicht selbst ein anderes Loos wünschen, als das, den Schweiß der Bürger zu verzehren, von der Laune der Obern und des Fürsten abzuhängen, und die Gefängnißhüter oder die Henker des Volks zu seyn. Für Unterricht wird eine namhafte Summe verwendet — wer kriegt das Geld? Eine Menge Professoren, bei welchen die Söhne der Beamten und andere Herrchen Latein und Griechisch lernen, aber weder unsere Gesetze und Verfassung, noch unsere Sitten und die Bedürfnisse des Landes kennen, ja kaum nothdürftig die Muttersprache lernen. Unsere Volksschullehrer erhalten höchstens ein kümmerliches Almosen, wenn wir sie nicht aus den Säcken bezahlten, müßten sie Hungers sterben. Der ganze Kreis hat weder eine Gewerbs- , noch höhere Töchter- , noch Landwirthschaftsschule. Auch für die Geistlichkeit wird eine gewisse Summe verwendet. Das Bisthum in Trier kostet dreißig tausend Gulden, das protestantische Consistorium fünf tausend; die Landpfarrer hingegen nagen am Hungertuch, wenn die Gemeinden nicht zulegen. Wozu hat ein Staatsrath sechs tausend Gulden, ein Gesandter gar zwanzig tausend? Könnte der sich nicht mit drei tausend begnügen, wenn ein starkbegüterter Ackersmann oder ein fleißiger Handwerker nicht einmal dreihundert verdient? Soll eine zerfallene Kirche hergestellt werden, so wird dazu im Lande gebettelt und die Kirchspielsgenossen müssen den letzten Kreuzer opfern, für Schulhäuser werden die Gemeindegüter verschleudert, die Waldungen ausgehauen, Umlagen gemacht, schwere Frohnden geleistet, u. s. w., während man in München Opernhäuser baut und Tanzsäle, und Gemäldegallerien und Bibliotheken und Klöster und fürstliche Zwingburgen für viele Millionen. Nebstdem bezieht der Hof jährlich soviel als der ganze Rheinkreis 11 erträgt, nemlich über drei Millionen, oder acht tausend Gulden täglich. Was also hundert Taglöhner, wenn sie stets Arbeit finden, in einem ganzen Jahre mühsam etwa verdienen, das verzehrt der Hof an einem Tag. Ich sage der Hof, nicht die Regierung, sondern die königl. Familie und die Hof-schmarotzer . Ein Regiment Infanterie im Rheinkreise kostet mehr als der ganze Straßen und Wasserbau. Das Bisthum in Speier kostet beinahe achtmal soviel als für Industrie und Kultur verwendet wird. Der Rheinkreis erträgt jährlich ungefähr 3 1/2 Millionen; davon werden kaum 1 1/2 Million im Rheinkreis verwendet, die andere zwei Millionen gehn über den Rhein nach München und kein Kreuzer kehrt jemals zurück, es seyen denn neue Kreuzerchen gegen alte Thaler. Wie soll der Kreis dies auftreiben? Wein, Feld, Früchte und Vieh find es fast allein, wofür wir vom Ausland Geld beziehen könnten. Was thut man? Rings um sind wir mit Mauthen und Zöllen umgeben. Die Badener, die Würtemberger, die Sachsen, die Hessen, die Preußen, die Oestreicher möchten gerne unsere Weine trinken und gut bezahlen, die Franzosen möchten gern unser Vieh, unsern Waizen und unser Korn kaufen — was sollte man thun? Alle deutschen Staaten sollten ein Ganzes seyn, Handel und Wandel im Innern ganz frei geben und Handelsverträge mit Frankreich und England abschließen. Dann würden wir von den Franzosen gewisse Tücher, Kattune und Seidenwaaren annehmen, von den Engländern und Holland Kolonialwaren, von Preußen und Sachsen Tücher und Stahlwaaren u. s. w. Alles tauschweise und alle Länder könnten alles besitzen und genießen, ohne daß das eine sich bereichert auf Kosten des andern. Von allein dem ist nichts zu finden. Wir haben einen Mauth- und Handelsvertrag mir Preußen; wir beziehen dessen Fabrikate, aber auf unsern Weinen ruht ein so hoher Zoll, daß keine Nachfrage geschieht. Die Engländer und Holländer schicken uns die Kolonialwaaren, Kaffe, Zucker, Tabak, Indig, Gewürze u. s. w., aber sie nehmen nichts dagegen, und unsere Regierung läßt uns noch dazu einen ungeheuren Zoll davon bezahlen, wofür einige hundert Quälgeister von Mauthbeamten uns peinigen und auf alle Weise beengen. So steht es mit unsern Abgaben und deren Verwendung. Noch gar Manches könnte man davon sagen. Die Registrirgebür z. B. ist so 12 stark, daß seit sie besteht, der Werth von manchem Grundstück schon zweimal an den Rentmeister bezahlt worden ist, weil bei uns das Eigenthum sehr vertheilt ist und von Hand zu Hand geht. Von der guten Verfassung und großen Freiheit, welche der Herr Pfarrer auf der Kanzel so rühmt, wollen wir nächstens reden. Wir wissen noch nicht sonderlich viel davon, fast sollte man meinen, die Regierung sey in Gleichem Fall. Was wir davon wissen, hat uns noch nicht in Entzücken gesetzt; vielleicht hat die Verfassung, wie ein bescheidenes Frauenzimmer, verborgene Vorzüge; die Regierung will, wie es scheint, diese geheimen Vorzüge jetzt dem Volke lehren, theils durch die erbaulichen Extrabeilagen zu dem Amtsblatt, theils durch die Verfügungen gegen die Presse. Einige unter uns wollen freilich behaupten, die Regierung wolle die geheimen Tugenden der Verfassung nicht recht an Tag kommen lassen, weil sie unsere liebsten Blätter unterdrückt. Schade nur, daß der Landtagsabschied die Züchtige ein wenig prostituirt bat. Dem sey, wie ihm wolle, der Herr Pfarrer hat Recht: glücklich sind wir, übermenschlich glücklich, drum laufen die Leute davon. Seht einmal das schöne Land von Basel bis nach Köln: das Elsaß und Baden, Rheinbaiern, Hessen, Nassau und Rheinpreußen — welch ein Land! Hat nicht die Natur Segen aller Art über dasselbe ausgegossen? Ist es nicht ein blühender Garten? Und kann man ein mäßigeres und fleißigeres und friedfertigeres Volk finden als die Bewohner dieses Ländergartens? Und seht, dieses mäßige und fleißige Volk darbt; dieses gutmüthige, ruhige Volk ist im höchsten Grade unzufrieden; Hundertweise ziehen die Familien weg. Etwa aus Muthwillen, aus Uebermuth? Oder sind die Zeitungsschreiber schuld, wovon noch keiner den Rath zur Auswanderung gegeben? Nein, weil die Leute sehen, daß ihrer Hände Arbeit, daß alle ihre schweißvolle Anstrengungen nicht zureichen, sie und ihre Kinder zu ernähren; weil sie sehen, daß ihr Vermögen jedes Jahr sich vermindert, daß sie in Kurzem Bettelleute werden; weil sie sich für überzeugt halten, daß man nichts thun will, um diese Lage zu bessern, sondern nur darauf sinnt, den Druck täglich zu steigern. Diese Bewohner sind schlimmer dran als die unglücklichen Polen, deren trauriges Schicksal soviel Theilnahme findet: der Pole verläßt sein Vaterland, weil er muß, wir verlassen es freiwillig; der Pole 13 irrt verbannt umher, wir verdünnen uns selbst; der Pole sinnt nur darauf, in sein Vaterland zurückzukehren, wir schiffen über das Meer um ein anderes zu suchen; der Pole erduldet im fremden Land alles Ungemach, alles Elend, und stärkt sich durch die Hoffnung, dereinst in seine Heimath zurückzugehen und solche von der Sclaverei zu befreien, wir aber haben diese letzte Hoffnung verloren, wir sehen, daß unser Elend täglich wächst, wir meinen, es sey gar keine Aussicht, daß es jemals besser werde! Aber die also denken, sind im Irrthum. Noch ist Deutschland nicht verloren. Niemand soll das Vaterland verlassen, das Vaterland muß uns das höchste seyn, für das Vaterland müssen wir Gut und Blut freudig opfern. Dem Vaterlande gehören alle seine Kinder an, und wer es Preis gibt und von dannen zieht begeht Verrath an ihm. Lenken wir unsere Gedanken nicht nach Amerika, sondern auf uns selbst, auf unsere Heimath, und auf unsere Feinde, auf diejenigen, welche uns aussaugen und uns unglücklich machen ; auf diejenigen : die uns das Vaterland rauben wollen. So verhaßt dem Polen der Russe, so verhaßt seyen uns diejenigen, die uns mißhandeln, die uns unsere Kinder, unser Vermögen, unsere Arbeit und unsern Schweiß als ihr Eigenthum betrachten und es muthwillig verprassen. Nur der freie Bürger hat ein Vaterland, nur der freie Bürger gehört sich selbst an, nur der freie Bürger kann selbst genießen, was sein Fleiß erringt. Wäre Deutschland, wären nur die Länder am Rheine frei. Welch ein glückliches, welch ein mächtiges, welch ein zufriedenes und reiches Vaterland! Dr. S.

Original: Deutsch

III. Rechtsgutachten. _________________ Die Unterzeichneten, der an sie gestellten Anfrage entsprechend, Nach Ansicht einer Einladung zu einem Bürgerfest, welches die friedliche Besprechung, innige Erkennung, entschlossene Verbrüderung für die großen Interessen, welchen die Beiwohnenden ihre Kraft geweiht, zum Gegenstande hat, und am 27. Mai 1832 auf dem Schloß zu Hambach statt finden soll — unterzeichnet von 32 Bürgern und Bewohnern der Stadt Neustadt, 14 Nach Ansicht einer Verordnung der Regierung des Rheinkreises, unterschrieben Frhrr. v. Andrian de dato Speier, den 8. Mai 1832 — durch welche, auf den Grund der Gesetze vom 16. August 1790, 3. August 1791, vom 28. Germinal VI und der Verordnung vom 17. Dezember 1823, das beabsichtigte Fest als seditiöser Tumult und Zusammenrottung erklärt und förmlich verboten, nebst den auf das Martialgesetz Bezug habenden, daraus hervorfließenden Gewaltmaßregeln, Anwendung der Gendarmerie zur gewaltsamen Auseinandertreibung der Versammlung, noch außerdem verfügt wird: a) das; an den Tagen des 26., 27. und 28. Mai dieses Jahrs allen Fremden, d. h. allen in Neustadt nicht domicilirten oder in Diensten stehenden Personen, ein Zutritt und Aufenthalt in der Stadt Neustadt nicht gestattet sey, und gleiches Verbot für die eben genannten Tage sich auf die Gemeinden Winzingen, Ober- , Mittel- und Unterhambach beziehen solle; b) daß an den genannten Tagen die Polizeistunde auf 8 Uhr Abends festgesetzt, mit dieser Stunde alle Wirthshäuser geschlossen, zugleich die Polizeibehörden ermächtigt seyn sollen, jedes Wirthshaus zu jeder Stunde des Tags zu schließen, wenn in einem derselben Exzesse vorfallen oder zu befürchten stehen sollten; c) daß ebenso alle Versammlungen an den Tagen des 26., 27. und 28. Mai auf den öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt, und als Versammlung jedes Zusammenseyn von mehr als 5 Personen angesehen werden; d) daß alle Reden an die versammelte Volksmasse an allen öffentlichen Orten verboten, und e) das Landcommissariat Neustadt, der Commandant der königlichen Gendarmerie und alle Agenten der Polizei mit dem Vollzuge der Verordnung beauftragt und demgemäß ermächtigt seyn sollen, nach den Gesetzen vom 3. Anglist 1791 und 28. Germinal vorzufahren. Nach Ansicht der angerufenen Gesetzesstellen und Verordnungen, nach gehöriger Prüfung derselben, und In Betracht, daß das Gesetz vom 3. August 1791 in den vier rheinischen Departemente niemals publicirt war, also niemals Gesetzeskraft erlangt hat, und ohne die fracteste Verletzung aller staats 15 gesellschaftlichen Garantieen einer Verfügung der Regierungsgewalt nicht zur Basis dienen kann. In Betracht, daß dieses Gesetz, wie schon sein Datum und die am Ende desselben befindliche Hinweisung auf das Martialgesetz vom 21. Oktober 1789 (ebenfalls nicht publicirt), außerdem sein Eingang und die Art. 2, 3, 5, 10, 13 und andere deutlich zeigen, blos Zusammenrottungen in jenen Epochen häufig vorkommend betrifft, welche von Räuber, Mörder und Dieben, Inhaber gestohlener Sachen, blutiger Waffen oder in der Absicht gemacht werden, um die Steuer- und Erhebung anderer Abgaben, das Eigenthum, die Sicherheit der Person, die Autoritäten aller Art, die Wirkung der Urtheile zu verletzen, Gefangene zu befreien, oder die Ruhe und Sicherheit der constitutionellen Versammlungen zu stören u.s.w. — daß insbesondere der Art. 9 verfügt, daß nur solche Versammlungen als seditiöse Zusammenrottungen qualifizirt werden dürfen, welche, aus mehr als 5 Personen bestehend, sich dem Vollzug eines Gesetzes, eines Steuer-Zwangsbefehles (contrainte) oder eines Urtheils widersetzen, und daß der Art. 34, mit den früheren in enger Verbindung stehend, sich lediglich auf die bei solchen tumultarischen Zusammenrottungen zweckmäßigen Vorkehrungen bezieht. Daß somit dieses Gesetz, selbst seinem textuellen Inhalte nach, auf eine, von gewählten Commissarien aus der Mitte von Neustadts Bewohnern gebildeter und friedliebender Klasse, nach öffentlich bekannt gemachter Anordnung, geleitete Festlichkeit, aller, eben so entehrenden als empörenden Anwendbarkeit ermangelt. — In Betracht, daß das Gesetz vom 28. Germinal VI, Art. 125 und folgende, gleich wie das Gesetz vom 16. August 1790, Titel XI, klar und bestimmt zwischen bloßen Versammlungen großer Volksmassen (rassemblements), welche gesetzlich nicht verboten sind, und den nach dem Martialgesetz vom 21. October 1789 und dem erwähnten Gesetz vom 3. August 1791 verpönten und untersagten, dagegen aber deutlich qualifizirten seditiösen Zusammenrottungen unterscheiden, gegen letztere, unter gewissen Voraussetzungen, die öffentliche bewaffnete Gewalt zulassen, um sie zu zerstreuen (dissiper par la force), bei erstern aber stets nur die in dem gewöhnlichen 16 Wirkungskreise der Polizeibehörden liegenden Vorsichts- und Klugheitsmaßregeln gestatten, insbesondere sich in der Nähe aufzuhalten (se tenir à protée) Vid. Ges. v. 16. August 1790, Tit. Xl. Art. 3, §. 2, 3 vergl. mit Art. 7. Gesetz vom 28. Germinal VI. Art. 125 §. 9, 10 verglichen mit 19 und Art. 145. Daß gleichmäßig die Verordnung vom 17. Dezember 1825 unter dem Titel »allgemeine Landespolizei« die erwähnte Unterscheidung enthält und, bei solchen einfachen Versammlungen, nur das Recht und die Pflicht der Aussicht und Verhütung ungesetzlicher, ordnungswidriger Schritte der Polizei hinweißt, »Vorkehrung zur Handhabung der Ordnung bei großen Versammlungen« und eine anderweitige Vorsorge und Unterdrückung, dem Falle ausbrechender oder ausgebrochener wirklicher Tumulte der erläuterten Art vorbehält. Daß übrigens das Gesetz vom Germinal VI. da wo es die Einschreitung der bewaffneten Gewalt für erlaubt erklärt, voraussetzt, daß Zusammenrottungen vorliegen, welche durch das Gesetz (pa laloi) nicht durch eine Regierungsverfügung für seditiös erklärt sind (vid. Germ. Ges. Art. 125, §. 10 und vergl. Ges. v. 5. Aug. 1791 Art. 9.) Daß hiernach der Regierung nimmermehr das willkürliche Recht zusteht, eine Versammlung von Bürgern fälschlicherweise als seditiös und tumultarisch zu qualifiziren, um auf diese unerhörte Grundlage hin, die rohe Gewalt oder Martialgesetze anzuwenden. Das; das Verbot an alle in Nenstadt, Winzingen und Hambach nicht domicilirte Personen, sich am 26., 27. und 28. Mai 1832 daselbst aufhalten zn dürfen, nichts Geringeres als eine Achtserklärung, eine Art von Blokadezustand dieser 3 Gemeinden während obiger Tage ist, das; aber zu einer so enormen Maßregel keine Art von Verwaltungsbehörde, selbst nicht die oberste vollziehende Staatsgewalt, sondern nur die Gesammtheit der legislativen Macht befugt seyn könnte, wie dies in der Natur eines verfassungsmäßigen Staates liegt, während dagegen dieses Verbot der unantastbaren natur- und verfassungsgemäß garantirten Freiheit der Person zuwiderläuft, den freien Verkehr der Laudesbewohner verletzt und in keinem Gesetze gegründet ist. 17 Daß, eine solche Maßregel den höhern Staatsbeamten, der dieselbe wagt, einer förmlichen Anklage wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte aussetzt. Man sehe Verfassungs-Urkunde Tit. IV. §. 8 und Tit. X §. 6. - In Betracht, daß das Verbot unter b) die innere Polizei der Stadt Neustadt angeht, über welche, nach Anleitung des Gesetzes vom 16. August 1790 und 28. Pluvios VIII. allein die Municipalbehörde des Orts, keineswegs aber die oberste Administrativbehörde des Kreises ein Reglement zu geben, oder eine besondere Verfügung zu erlassen hat, daß namentlich das Gesetz vom 16. August 1790, in den 10 ersten Titeln lediglich von der Organisation der Civilgerichte handelt und im Tit. XI, wo die polizeilichen Attributionen der Municipalbeamten einzeln enumerirt werden, als darunter begriffen im Art. 3. §. 3 bestimmt: »Aufrechthaltung der Ordnung bei großen Volksversammlungen an öffentlichen Plätzen, und in öffentlichen Häusern z. B. bei Märkten, Festen, Schauspielen u. s. w. Daß die Verbote unter c) und d) weder auf die bisher erläuterten Gesetzen noch auf den Inhalt des Strafgesetzbuchs, welches die strafbaren Fälle verbotener Versammlungen und Reden genau aufführt gestützt werden können. In Betracht, daß der unter e) erwähnten Ermächtigung, nach Maßgabe der Gesetze vom 3. August 1791 voranzufahren formell und materiell alle Basis abgeht Sind der Ansicht und Ueberzeugung: Daß die Regierungsverordnung vom 8. Mai d. J. ungesetzlich und eine unerlaubte Amtsüberschreitung, das darin enthaltene Verbot der beabsichtigten Bürger-Versammlung rechts- und gesetzwidrig, somit nichtig und wirkungslos, die Anrufung des Gesetzes v. 3. August 1791, sammt allen Folgerungen eine falsche und nichtige Grundlage, und dieses sowie das Gesetz vom 28. Germinal Vl auf den gegenwärtigen Fall nicht anwendbar sind, — daß die Verfügung hinsichtlich des Orts Neustadt, seine Abschließung und innere Polizei, gesetz- und verfassungsverletzend ist, Daß demnach diese Verordnung ihrem ganzen Inhalt nach ohne rechtlichen Effect bleiben müsse, und kein Bewohner des Rhein- 18 kreises, so wie überhaupt Niemand gesetzlich oder gerichtlich angehalten werden könne, derselben Folge zu leisten. Zweibrücken, den 11. Mai 1832. Fr. Schuler, Advocat am Appellhofe. J. Savoye, Advocat am Appellhofe. VI. Deutscher Preßverein. ____________________ Subscriptionen in Speier. Mehrere Jünglinge, monatlich 9 fl. 56 kr. Für ein Jahr, von K. Gut und Blut für Freiheit, (Gott und Vaterland, 6 fl. Unsere Freude, 2 fl. 42 kr. Unser Stolz, 1 fl.. 12 kr. Unsere Zierde, 1 st. 12 kr. J. M. S. Freund der Volkssache, 2 fl. 24 kr. Franz Kaiser, 2 fl. Für Recht und Wahrheit, 1 fl. 12 kr. Philipp Krafft, 6 fl. Clans, 2 fl. 42 kr. J. H. R. für Edelsinn, 1 fl. 21 kr. Zusammen 26 fl. 45 kr. Schröder von Straßburg 4 fl. 3 kr. ____________________ Subscriptionen in Detmold. J. H. Wist, 12 gGr. Ein Ungenannter, 4 gG. W. Brüggemeyer, 8 gGr. Dr. W. F. Gebhard, 4 gGr. C. T. König 4 gGr. Ein Freund der freien Presse, 6 gGr. Eberhard, 1 gGr. F. Dreres, 8 gGr. W. Runnenberg, 6 gGr. Futschkintzen, 4 gGr. Barkhausen, 4 gGr. Kestner, 6 gGr. Eine Freundin der Preßfreiheit, 4 gGr. Dohrmann, 8 gGr. Zusammen 3 Thlr. 7 gGr. ____________________ Ferdinand George, Kaufmann zn Kalm mit dem Motto: zur Unterstützung für die freie Presse, monatlich 30 kr. ____________________ Aus dem Gothaischen. Ein Freund der Preßfreiheit mit einigen guten Freunden, monatlich 1 fl. 45 kr. ____________________ In Butzbach und in der Umgegend. Transport von 55 der deutschen Tribüne 13 fl. 39 kr. Revierförster K. v. Buseck 1 fl. Bernh. Grüninger, Gemeinderath 19 20 kr. W. Braubach, Gem.-Rath 12 kr. J. Rumpf, Gem.-Rath 12 kr. Einheit und Kraft 12 kr. Licht und Recht 30 kr. Ein freund der freien Presse 20 kr. K. Zenner 12 kr. Wahrheit und Freiheit 9 kr. Gleichheit vor dem Gesetz 9 kr. W. A. Seippel, Kaufmann 10 kr. C. Knabenschuh 20 kr. Justus Frank. Schuhmacher 4 kr. Balth. Buch, Schuhmacher 4 kr. Ludw. Holzhauer, Schuhmacher, 4 kr. Cour. Stephan, Schneider, 6 kr. Gern. Rumpf, Weisgerber, 12 kr. Heinr. Ronstadt, Rothgerber, 6 kr. Fried. Schütz, Schuhmacher, 3 kr. Moritz Wenzel, Strumpfweber, 2 kr. Cour. Debus, Maurer, 12 kr. Melchior Görliner, Schreiner, 6 kr. Wilh. Bruckhof, Wagner, 4 kr. Cour. Leyerzapf, 4kr. G. Orth, Sattler, 6 kr. A. Küchel, Metzger, 9 kr. H. Heyd, Steindecker, 6 kr. Jac. Melchior, Metzger, 9 kr. Heinr.. Steiu-häuser, Lederhändler, 12 kr. C. Heuser, Gemeinderath, 4 kr. Hein. Melchior, Metzger, 4. kr. Jac. Ronstadt, Metzger, 6 kr. Joh. Rumpf, II., 4 kr. Conr. Möhlich, 4 kr. Chr. Diehl, Schuhmacher, 4 kr. Conr. Lichteufels, Schuhmachergesell, 3 kr. Jac. Juny, Schuhmacher, 3 kr. Gern. Bang, Schreiner, 3 kr. Jost Lehrwald, 4 kr. Hohmann, Seiler, 4 kr. Jac. Feil, Schlosser, 8 kr. Heinr. Weißhaupt, Knopfmacher, 4 kr. Joh. Haas, Weiß-gerber, kr. Andr. Steinhäuser, Wirth, 3 kr. Joh. Herling, Schuhmacher, 4 kr. Jac. Bardel, 3 kr. Chr. Rühl, Schreinergesell, 4 kr. Cour. Sauerbier, Schuhmacher, 1 kr. Nic. Grünninger, Gerber, 4 kr. Joh. C. Schotter, Schuhmacher, 4 kr. Chr. Eisen, Seiler, 4 kr. Zöppelius, Barbier, 1 kr. Caspar Spieß, Schneider, 4 kr. Hadermann, Strumpfweber, 4 kr. Fr. S., 6 kr. Zusammen monatlich 20 fl. 56 kr. ____________________ Weitere Subscriptionen in St. Wendel. Transport von Nro. 48 der deutschen Tribune 449 fl. 58 kr. Joh. Günther, 1 fl. 48 kr. Joseph Beilstein, 3 fl. 36 kr. Michael Greif, 1 fl. 12 kr. Fr. Heinz in Oberlinxweiler, 2 ff. Joh. Born in Urweiler, 1 fl. 12 kr. Zusammen jährlich 459 fl. 46 kr. ____________________ Weitere Subscriptionen in Undenheim. Transport von Nro. 55 der deutschen Tribüne 2 fl. 23 kr. Ferner als außerordentlicher Beitrag 1 fl. 15 kr. 20 Weitere Subscriptionen in Wallertheim. Transport von 55 der deutschen Tribüne 2 fl. 42 kr. Wilhelm Schmal, 24 kr. Peter Daum, Schneider, 6 kr. Christian Hegi, 6 kr. Zusammen monatlich 3 fl. 24 kr. Sodann Peter Huf, 20 kr. Friedrich Gesellgen, 12 kr. Franz Leist 12 kr. Ein Ungenannter 12 kr. und Franz C. Masson 12 kr. Zusammen 1 fl. 8 kr. als außerordentlicher Beitrag. ____________________ Subscriptionen in Altenburg. C. C. F** 1 fl. 45 kr. C B** 36 kr. F. R** und t ** 1 fl. Gottes Segen für den Keim der Freiheit des deutschen Volkes, 36 kr. Verona, 36, kr. Iwan W., 27 kr. Einige Mitglieder der Hofbuchdruckeri, 1 fl. 12 kr. Für Deutschlands Einheit und Freiheit, 6 fl. Freiheit der Presse, 36 kr. Die Wappe der Revolution, 36 kr. Dumm machen lassen wir uns nicht, 18 kr. Carl Tuch, 4 1/2 kr. Alfr.. Jäger: Nur nicht verzagt, der Morgen tagt, 9 kr. Julius Haserick: Höher denn das Leben, steht die Freiheit, 9 kr. Gantiers: La France connoit ses droits et sait comment elle doit les défendre! 1 fl, 12 kr. S. Birkmann: Zur Befreiung des Vaterlandes, 9 kr. F. K.: Pfui, den Feigen, die noch Sternen tragen, das drückende Joch, 9 kr. H. W. Wilhelm: Es wird, es muß; besser werden! 4 1/2 kr. F. Köhler: Es lebe hoch das Vaterland, und fremde Thorheit sey verbannt! 9 kr. Julins Brust: Es lebe die freie Presse, 9 kr. B*** 9 kr. Köhler: Freiheit ziert den Mann! 9 kr. Winkler: Liberté pour tout le monde, 9 kr. H.: Vivat Teutonia, 9 kr. M. Kranz: Der Mensch ist frei geschaffen, ist frei, und würd' er in Ketten geboren, 9kr. A*** 9 kr. Extra unter dem Motto: Ewigen Haß aller Tyrannei, 36 kr. Zusammen monatlich 17 fl. 27 kr. ____________________ Subscriptionen aus Neustadt a. d. H. Dr. Hepp, 30 kr. PH. Christmann, 30 kr. G. Helfferich, 30 kr. Zinkgraf, 30 kr. Konrad Hornig, 30 kr. Jean Hornig, sen., 30 kr. Jean Hornig, , 30 kr. Friedrich Schoppmann, 30 kr. August Liebmann, 30 kr. Georg Frei, 30 kr. Ludwig Dacque, 30 kr. Schimpf von Winzingen, 30 kr. J. PH. Abresch, 30 kr. Heinrich Klein, jun., 30 kr. Ungenannt, 1 fl. Christoph Heckel von Haardt, 30 kr. Johann Friedrich Volker, 30 kr. Jakob 21 Kölsch, 25 kr. G. Kästler, 24 kr. Karl Klein von Winzingen, 30 kr. Ungenannt, 24 kr. Ungenannt, 24 kr. I. Rassiga, 30 kr. Christian Mattil, 50 kr. Johannes Himmer, 3 kr. Thomas Riest, 12 kr. Ungenannter, 30 kr. Schäfer bei Herrn Hecht, 30 kr. J. Reubauer, 15 kr. G. Dendich, 12 kr. August Schoppmann, 18 kr. Jak. Weistbecker, 15 kr. J. Philippi, 24 kr. Bastian Bender, Ackersmann in Geinsheim, 3 kr. Franz Ciolina, 6 kr. Karl Felix, 3 kr. J. W. Michel, zu Haardt, 30 kr. Jean Weistbecker, 6 kr. G. F. Grohe, Sohn, 30 kr. C. Knöckel, 15 kr. Christoph Weber, Papiermacher, 6 kr. Jakob Scholl, Papiermacher, 6 kr. J. F. Langeloth, 15 kr. Jean Jak. Bauer, 6 kr. W. Würmell, 12 kr. Rasor, 24. kr. Abraham Penner 30 kr. J. Gottheim, 30 kr. P. Mohr, 24 kr. A. Neubauer, 12 kr. Keßler, Schneider, 6 kr. Ungenannt, 45 kr. L. Rassiga, 12 kr. Jakob Helffenstein, 6 kr. J. Schopman, 1 st. 45 kr. Rheinwald, 15 kr. Wolfgang Schmid, 8 kr. Philipp Fischer, 6 kr. Mohr, jun., 18 kr. Knöckel ans Neustadt, 30 kr. Haußler, Papiermachergesell, 8 kr. Dosse, Papiermachergesell, 8 kr. E. Beeck, Papiermachergesell, 8 kr. Friedrich Dunkel, Papiermachergesell, 8 kr. Bergdold, Papiermachergesell, 8 kr., PH. Köhl, Papiermachergesell, 4 kr. Jakob Diesberger, Schneider, 6 kr. H. Diesberger, Schneider, 4 kr. Louis Mahla, 12 kr. I. Umbstätter ans Winzingen, 30 kr. PH. Frey, 12 kr. Geisel, 12 kr. Cappeller, 12 kr. Anton Arent, 6 kr. L. Deidesheimer, 12 kr. I. H. Klein, 36 kr. Bau, 12 kr. Pauli, 6 kr. St. Heib, 12 kr. W. A. Fritzweiler, 12 kr. Dorothea Schimpfs, 6 kr. H. Mattuschäck, Schneidermeister, 12 kr. E. Liebmann, 12 kr. F. Gienandt, 24 kr. M. Müller, 30 kr. PH. Hetterich, 6 kr. Christoph Marsteller, Schmied, 6 kr. Ludwig Louis, Gutsbesitzer, 24 kr. PH. Schaaf, Bierbrauer, 6 kr. Johannes Roth, 6 kr. J. Schäfer, 6 kr. Heußer, Schlosser, 6 kr. David Weckkam, 3 kr. Franz Lissel, 2 kr. Heinrich Nahm, 4 kr. Joseph Ries, 4 kr. Jacob Schlabeck, 4 kr. Jacob Ries, 3 kr. J. Zaschel, 4 kr. C. Klein, 12 kr. M, 6 kr. PH. E. Riegler, 6 kr. M. L. Hüther, 3 kr. F. Deidesheimer, Kaufmann, 12 kr. I. Rassiga, Seifensieder, 12 kr. Gottfried Dörlam, 6 kr. Jacob Schmid, 4 kr. I. Klein, Seiler, 6 kr. Joh. Gönhauser, Schneidermeister, 9 kr. F. Ganß, Bürstenmacher, 6 kr. Nelson, jun., Schneidermeister, 4 kr. 22 Michael Ferdinand, 6 kr. Ein Bürgergardist, Frei, Gastwirth , 12 kr. J. Keber, 12 kr. G. Lembert 24 kr. Schwarz-trauber, Kaufmann, 18 kr. H. Fritzweiler, 24 kr. PH. Wolf, Kupferschmied, 6 kr. Bär, 12 kr. L. Menges, 6 kr. C. D. Klein. 6 kr. M. Müller, 6 kr. L. Roth, 6 kr. Fr. Brodt, Kaufmann, 12 kr. Vier Ungenannte, jeder 6 kr. Zwei Ungenannte, 24 kr. Ein Ungenannter, 12 kr. 000,, 24 kr. Schimper, bei Wilhelmi, 6 kr. Kaltenthaler, 12 kr. Mayer Wolff, 6 kr. C. Schönemann, 8 kr. H. Lorey, Bierbrauer, 12 kr. B. Krans, Papierfabrikant, 12kr. B. Mohr, jun., 12 kr. B. Kastner, Conditor, 3 kr. 000, 6 kr. Nicolaus Ratins, 2 kr. Zusammen monatlich 34 fl. 6 kr. An außerordentlichen Beiträgen: Von 2 rheinpreußischen Handlungs-Reisenden, 3 fl. 30 kr. Mehrere junge Leute von hier, 1 fl. 36 kr. Ein Ungenannter, 50 kr. am 5. März ein Reisender, 5 fl. 50 kr. Zusammen au außerordentlichen Beiträgen 9 fl. 6 kr. ____________________ Subscriptionen in St. Lambrecht und Grevenhausen. S. Klein, Vater 1 fl. J. G. Klein 50 kr. F. Klein 50 kr. Ungenannt 2 kr. Fr. Kämpf aus Straßburg, Hammerschmidt 5 kr. A. Kölsch, Hammerschmidt 5 kr. H. Mattil 6 kr. PH. P. Oehlert 24 kr. Ungenannt 24 kr. Ungenannt 24 kr. Ungenannt 12 kr. Zusammen 5 fl. 58 kr.

Literatur

  • Dr. Britta Hallmann-Preuß, Georg Karl Rings, Dr. Fritz Schumann (2009): Johannes Fitz - genannt der Rote. Bad Dürkheim
  • Herausgeber Kulturministerium Rheinland-Pfalz (1982): Hambacher Fest 1832-1982. Neustadt an der Weinstraße
  • Hrsg. Kultusministerium Rheinland-Pfalz (1990): Hambacher Fest 1832 Freiheit und Einheit - Deutschland und Europa (Katalog zur Dauerausstellung). Neustadt an der Weinstraße
  • Kurt Baumann Hrsg. (1982): Das Hambacher Fest - 27. Mai - Männer und Ideen. Speyer
Verfasst Verfasst
1832
Friedrich Schüler
Gedruckt Gedruckt
1832
Georg Ritter (Verleger)
Zweibrücken
1831 1834
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Objekt aus: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

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