Durch die Haager Landkriegsordnung von 1899 bzw. 1907, zu deren Unterzeichnern auch das Deutsche Reich gehörte, wurden grundlegende humanitäre Standards für die Behandlung von Soldaten vereinbart, die in Kriegsgefangenschaft geraten waren. So wurde beschlossen, dass die grundlegende Versorgung der Soldaten durch die Seite sichergestellt werden sollte, welche die Kombattanten festgesetzt hatte, und dass die Gefangenen nicht zu übermäßigen Zwangsdiensten verpflichtet werden durften. Dennoch war die Situation inhaftierter Soldaten im Ersten Weltkrieg schlecht. Organisationen wie das Internationale Rote Kreuz oder die jeweiligen Kriegsgefangenenhilfen der Teilnehmerländer trachteten daher danach, über Hilfe auf dem Schlachtfeld und Spenden aus der Heimat ihre Situation zu verbessern.
Eine solche Gruppe trat als Auftraggeber dieser Medaille auf. Sie zeigt auf der Vorderseite einen Reichsadler, während auf dem Revers in Haft genommene deutsche Soldaten als Widmungsempfänger genannt werden. Die Signatur verweist auf den in Berlin wirkenden Medailleur Constantin Starck.
Die Erfassung der Medaillen auf den Ersten Weltkrieg wurde durch den Numismatischen Verbund in Baden-Württemberg (NV BW) ermöglicht.
[Nicolas Schmitt]
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