museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
HEIMATWELTEN Zwönitz - Raritätensammlung Bruno Gebhardt Schau- und Präsenzbibliothek Sozialwissenschaften [2022/2091/BG?]
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858 (HEIMATWELTEN Zwönitz - Raritätensammlung Bruno Gebhardt CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: HEIMATWELTEN Zwönitz - Raritätensammlung Bruno Gebhardt / Marco Blechschmidt (CC BY-NC-SA)
1 / 6 Vorheriges<- Nächstes->

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Königreich Sachsen (Hrsg.), Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. 1stes bis 21stes Stück., C. C. Meinhold und Söhne, Dresden, 1858

Hardcover, Pappeinband

396 Seiten

Material/Technik

Buchbinderpappe, Druckpapier

Maße

HxB: 24,9cm x 21,5cm

Karte
Gedruckt Gedruckt
1858
C. C. Meinhold & Söhne
Dresden
Herausgegeben Herausgegeben
1858
Königreich Sachsen
Dresden
1857 1860
HEIMATWELTEN Zwönitz - Raritätensammlung Bruno Gebhardt

Objekt aus: HEIMATWELTEN Zwönitz - Raritätensammlung Bruno Gebhardt

Die „Gebhardtsche Sammlung“ war einst die größte Privatsammlung des Erzgebirges. Sie zeugt noch heute vom Sammlerfleiß eines einfachen Handwerkers,...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.