Ansicht des Gedenkstättengeländes mit Dauerausstellung aus Richtung Behrener Straße, 2004:
Im Unterschied zur ersten Gedenkstätte darf die neugestaltete Gedenkstätte betreten werden. Damit wurden die durch die Jahre der Vernachlässigung und Veränderung geschaffene Tatsachen von den Architekten in deren Entwurf übernommen. Auf der rund 75 Meter langen Rückseite der die Gedenkstätte einfassenden Mauer ist Geschichte des Lagers und die Geschichte des Geländes nach 1945 dokumentiert. Damit ist die Voraussetzung für die Bezeichnung „Gedenkstätte“ erfüllt: Diese verlangt zum einen nach einem authentischen Ort, an dem ein Lager oder eine NS-Terrorstätte war. Zum anderen muss eine Dauerausstellung über den Ort und seine Geschichte informieren.
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