1 Papier.
Das Papier ist ein gefaltetes Umschlagblatt, in dem die Gelatinefolien zu CIL XV 4781 aufbewahrt wurden.
Auf dem Umschlag ist mit Bleistift "45" notiert, in Rot die CIL-Nummer "4781" und "90". "90" bezieht sich auf die Erstpublikation der Aufschrift im Bullettino della Commissione archeologica comunale di Roma 1879, S. 108 Nr. 90; Taf. XI–XII Nr. 2.
Auf dem Umschlag ist notiert: "Anfora della forma 11". Weiter unten ist notiert: "in rosso sul collo lungo il man. destro; il LIV nella medesima direzione, ma già sul ventre".
Der Umschlag trägt das Wasserzeichen "P. M. FABRIANO".
Bei CIL XV 4781 handelt es sich um die Aufschrift auf einer Amphore der Form Dressel 8. Dressel hatte die Amphore bei der Beschreibung auf dem Umschlagblatt zunächst der Form 11 zugerechnet, das wäre in der kanonischen Typologie eine südspanische Ölamphore der Form Dressel 20. Bereits 1879 aber hat er die Aufschrift als auf einer Amphore der Form 3 beschrieben, also einer Form, die den iberischen Amphoren für Würzsaucen zuzurechnen ist. In der Edition im CIL hat Dressel das Stück dann nicht mit Form 11 übersetzt, sondern der Form 8 zugewiesen.
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