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Historische Mühle von Sanssouci Sackanhänger in der DDR

Sackanhänger in der DDR

Über die Sammlung

Nach dem II. Weltkrieg nahmen die beiden deutschen Staaten in vielerlei Hinsicht getrennte Wege. Dies ist auch bei den Sackanhängern abzulesen. In der DDR gründete sich nach sowjetischem Vorbild das Amt für Standardisierung, das ab 1955 die Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) setzte und herausgab.
Verschiedene Anordnungen und Gesetze flankierten den Prozess der Normierung der Mühlenprodukte und der Mehlsackanhänger in den 1950er Jahren, wie die Wiedereinführung der Aschemüllerei und die Warenkennzeichnungspflicht aller industriellen Erzeugnissen durch den Hersteller. Im Zuge dessen wurden auch die Sackanhänger für Getreideprodukte standardisiert. Sie sollten 4 x 7 cm groß sein. Die Roggenprodukte hatten das Viereck als Grundform. Für die Weizenprodukte waren die oberen beiden Ecken beschnitten. Farbige Umrandungen, Kreuze, Quer- oder Längsstriche kennzeichneten die einzelnen Mahlerzeugnisse. Die Farbwahl wurde den Betrieben überlassen, es setzte sich ein heller Ton für Weizen durch und ein bläulicher für Roggen. Hintergrund war, dass das Produkt auf den ersten Blick auch bei schlechten Lichtverhältnissen zu erkennen sein sollte.
Vorgegeben waren die Angaben auf den Mehlsackanhänger: Name und Ort des Herstellers, Bezeichnung des Mehles, z.B. „Weizenmehl W405 TGL 88-080“, die Warennummer und der Mahlposten, das Herstellungsdatum, das Nettogewicht und der Wassergehalt am Tage der Absackung. Auch anhand der Gewichtsangaben lassen sich die Mehlsackanhänger datieren. 1959 beginnt eine Debatte, die Säcke von 70 kg auf 50 kg zu reduzieren. Eine Regelung fand vorerst in den einzelnen Betrieben statt. Als in den 1970er Jahren die Kombinate aufkamen, wurden diese zu den Mühlenstandorten hinzugefügt und können zur Datierung genutzt werden.

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Mehlsackanhänger [251]

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