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Wehrgeschichtliches Museum Rastatt Deutscher Bund (1815-1866)

Deutscher Bund (1815-1866)

Über die Sammlung

Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (bezüglich Holstein) und der Niederlande (bezüglich Luxemburg) geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge. Allerdings besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“.

Der Deutsche Bund verfügte über eine Bundeskriegsverfassung. Eine Exekutionsordnung ermöglichte die Durchsetzung seiner Beschlüsse gegenüber widerstrebenden Bundesstaaten, beispielsweise in der Bundesexekution gegen die Herzogtümer Holstein und Lauenburg von 1863. Eine Bundesmilitärkommission versah im Auftrag der Bundesversammlung die laufende Organisationsarbeit.

Erhebliche Bedeutung hatten die Bundesfestungen, in denen der stehende Teil der Truppen stationiert war. Diese lagen entlang der Grenzen zu Frankreich, da man im Westen ein Übergreifen neuer revolutionärer Bewegungen oder staatliches Expansionsstreben befürchtete. Die bis 1859 größte Festung befand sich in Mainz, hinzu kamen Luxemburg und Landau und nach der Rheinkrise von 1840 Rastatt und Ulm.

Das Bundesheer bestand aus allen damals zur Verfügung stehenden Gattungen: Infanterie (einschließlich Jäger), Kavallerie, Artillerie (sowohl Fuß- als auch Feldartillerie) und Pioniere. Jedes Armeekorps hatte einen Sollbestand von zwei Divisionen à zwei Brigaden mit je zwei Regimentern. Die geforderte Sollstärke – insbesondere in den kleineren Kontingente – wurde jedoch kaum erreicht. Die Uniformierung folgte keinen einheitlichen Regeln, sondern den Vorgaben der Einzelstaaten.

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