museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Wehrgeschichtliches Museum Rastatt Großherzogtum Baden

Großherzogtum Baden

Über die Sammlung

Das Großherzogtum Baden war von 1806 bis 1871 ein souveräner Staat, der bis 1813 Mitglied des Rheinbunds und von 1815 bis 1866 des Deutschen Bundes war. Ab 1871 war es nur noch teilautonomer Bundesstaat innerhalb des Deutschen Kaiserreiches.

In der Zeit des Deutschen Bundes in Baden für militärische Zwecke ein Kriegsministerium eingerichtet. Oberster Kriegsherr war der Großherzog, der einen General als Präsidenten des Kriegsministeriums ernannte. Das badische Kontingent für das Bundesheer wurde in einer Division organisiert und dem VIII. Armeekorps unterstellt, in dem es die 2. Division bildete.
Grundsätzlich wurde für die Uniformierung festgelegt (1834): "Die Grundfarbe der Montirung ist blau, und zwar für die Infanterie dunkelblau und für die Cavallerie mittelblau, die Kragen und Aufschläge bei der Infanterie sind scharlachroth, bei der Cavallerie weiss; die Knöpfe bei beiden Waffengattungen gelb, beim Generalstab weiss. Die Regimenter sind durch Nummern (das Leib-Infanterie-Regiment und Dragoner-Regiment Großherzog durch eine Krone) auf den Epauletten oder den Schulterklappen unterschieden."

Nach dem deutsch-französischen Krieg und der Reichseinigung gab das Großherzogtum Baden - im Gegensatz zu Württemberg und Bayern - seine Militärhoheit endgültig an Preußen ab. Am 25. November 1870 wurde in Versailles eine Militärkonvention mit dem Königreich Preußen unterzeichnet. Gemäß dieser bilateralen Militärkonvention wurde das badische Heer „unmittelbarer Anteil der Deuthschen, beziehungsweise der Königlich-Preussischen Armee“ (Artikel 1). Die Regimenter behielten ihre Standarten und Fahnen, ihre Helmzier zeigte den Greif als badisches Landeswappen und kommandierender General der badischen Truppen war der Großherzog. Die Uniformierung folgte nun dem preußischen Muster.

Diese Sammlung ist Teil von

Uniformierung [7]

[Stand der Information: ]