museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Kunsthalle Bielefeld Graphische Sammlung Druckgraphik [D4]
Vom Tode. Erster Teil. Blatt 4: Chaussee (Kunsthalle Bielefeld Public Domain Mark)
Herkunft/Rechte: Kunsthalle Bielefeld (Public Domain Mark)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Opus XI. Vom Tode. Erster Teil. Blatt 4: Chaussee

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Auf einem Gehweg, der einerseits von einem Holzzaun und andererseits von einer Reihe junger Laubbäume gesäumt wird, liegt eine Gestalt. Ihre Füße weisen in Richtung Bildvordergrund. Neben ihr ragt vereinzelt eine Stange in die Luft. Der einst an sie gebundene Baum ist gespalten. Klinger betitelte das Blatt auch als "Vom Blitz erschlagen". Die Darstellung ist von einem dunklen Zierrahmen eingefasst, der auf der rechten Seite ein in ein langes Gewand gekleidetes Skelett zeigt, das in seiner linken Knochenhand eine Sense hält.

Die erste Ausgabe der Folge "Vom Tode. Erster Teil" erschien 1889 in Rom. In diesem Fall handelt es sich um ein Blatt der vierten Ausgabe, nach 1897 erschienen.

Beschriftung/Aufschrift

Beschriftung u. li. in der Platte: MAX KLINGER RAD. OP.11 I.TH. No 4.; u. re. in der Platte: DRUCK v. O. FELSING, BERLIN S.W.

Material/Technik

Radierung, Aquatinta auf gelblichem Bütten

Maße

Blatt: 48 x 35,4 cm; Platte: 27,5 x 16,8 cm; Bild: 19,8 x 13,9 cm

Danksagung

Die Digitalisierung wurde gefördert durch die Deutsche Digitale Bibliothek aus Mitteln des Programms "Neustart Kultur" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Literatur

  • Singer, Hans Wolfgang (1909): Max Klingers Radierungen, Stiche und Steindrucke. Berlin, Nr. 174 V
Kunsthalle Bielefeld

Objekt aus: Kunsthalle Bielefeld

Die Kunsthalle Bielefeld ist ein Museum mit einer Sammlung zur Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts. Der Museumsbau des US-amerikanischen Architekten...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.