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Adoption

"Adoption (von lateinisch adoptio) oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung. Sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen können adoptiert werden; Letztere nehmen rechtlich den Platz einer verwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. Die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und seinen Herkunftseltern erlöschen im Regelfall. Bei der Adoption von Volljährigen oder naher Verwandter gelten teilweise abweichende Regelungen." - (de.wikipedia.org 05.08.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Adoptionsurkunde Melanie Marie Boden, adop. Wehner, geb. UllmannKonrad Max Schleich (nach 1892)Konrad Max Schleich (um 1903)
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