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Testament

"Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB). Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testator) über sein Vermögen, die im Falle seines Todes Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag (§§ 1941, § 2274 ff. BGB).

In Österreich heißen nur letztwillige Verfügungen, durch die ein Erbe eingesetzt wird, Testament (§ 552 Abs 2 ABGB)." - (Wikipedia (de) 01.03.2020)

Was wir wissen ...

Instanz von

Instanz von Amico Aspertini 03.11.1552

Quellen & Erwähnungen

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fragment des Testaments Ewald von KleistsTestament C.C. VielitzTestamentseröffnung C.C. VielitzBrief an das Schulzen-Amt bezüglich der Erbauseinandersetzung in der Familie Juhnke (19.Jh.)Testament der Margaretha Rost...(1710)Testament des Notars Samuel Straube...(1736)
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