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Waffenschein

"Waffenschein ist im Waffenrecht in Deutschland neben dem Jagdschein die Erlaubnis zum Führen bestimmter Schusswaffen. Beide sind von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden.

In Österreich entspricht dem Waffenschein der Waffenpass." - (de.wikipedia.org 06.01.2021)

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Ausweise von Rudolf Schultheiß, GuntersblumBrief des Bezirksamts Dürkheim an Herrn Philipp Zumstein 1924
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