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Stadtstaat

"Ein Stadtstaat ist im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt (und gegebenenfalls ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen souveränen Staat oder um einen Gliedstaat innerhalb eines Bundesstaats handeln.

Städte in Einheitsstaaten sind in keinem Fall Stadtstaaten, auch wenn sie Verwaltungseinheiten oberhalb der kommunalen Ebene gleichgestellt sind, da in Einheitsstaaten per definitionem keine Gliedstaaten existieren. Ebenfalls keine Stadtstaaten sind Städte, die in föderativen Staaten keinem der Gliedstaaten angehören, sondern den Status von Bundesterritorien haben wie z. B. Washington, D.C., Brasilia D.F., Canberra oder die indische Stadt Chandigarh." - (de.wikipedia.org 29.02.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Stadtansicht mit Booten in Singapore, 1.8.1928Monte Carlo, vu de la route de Menton [dt.: Blick auf die Straße nach Menton]Attische Tetradrachme
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