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Zwangsarbeiter

"Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist - mit verschwimmenden Übergängen - die schärfste Form der Arbeitspflicht. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird." (Wikipedia 06.11.2012)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Ansichtskarte: Restaurant Jägerheim, KaulsdorfImmerwährender Kalender der Firma "Warnecke u. Böhm"Körbchen aus Strohgeflecht mit GriffEine Holzpantine mit Leder und eine mit StoffAnkunft Kriegsgefangener aus Polen in WolmirstedtFroschlampe
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