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Pflegekind

"Pflegekind (Pflegetochter, Pflegesohn, früher auch Ziehtochter, Ziehsohn) bezeichnet ein Kind, das vorübergehend oder auf Dauer von einer anderen volljährigen Person (Pflegemutter/Pflegervater) zur Pflege aufgenommen und betreut wird und bei der Pflegefamilie lebt, statt bei seinen Herkunftseltern. Zumeist verlässt das Pflegekind die Pflegefamilie mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre). Mit Verlassen der Pflegefamilie wird der nun selbstständige junge Erwachsene als Care Leaver bezeichnet, da er aus dem staatlichen Fürsorge-System entlassen wird.

Ein solches Pflegeverhältnis (Kindspflegschaft) gehört in Deutschland zur stationären Kinder- und Jugendhilfe, in Österreich zur Jugendwohlfahrt. Das Aufwachsen in einer Pflegefamilie stellt somit eine Alternative zur Erziehung in einem Kinderheim bzw. betreuten Kinder- und Jugendwohngruppen dar. In Obhut genommene Kinder werden meist zunächst im Kinderheim bzw. in einer betreuten Kinderwohngruppe untergebracht, bis geklärt ist, ob das Kind zurück zu den Eltern kommt. Falls dies nicht möglich ist, wird meist nach einer Pflegefamilie gesucht." - (de.wikipedia.org 24.12.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Pontresina vom Val Roseg (09.09.1891)Gruppenaufnahme im Garten in Pontresina (27.08.1891)Gruppenaufnahme im Val Roseg (29.08.1891)Gruppenaufnahme am Berninafall (24.08.1891)Gruppenaufnahme am Berninafall (24.08.1891)Gruppenaufnahme am Berninafall (24.08.1891)
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