Hammer mit formgebenden, meist halbrunden Ausnehmungen. Auf den auf ein Werkstück gelegten Gesenkhammer wird mit einem zweiten Hammer geschlagen, wodurch sich an der Oberfläche des Werkstücks die Ausnehmung des Gesenks erhaben ausbildet. (Quelle: http://www.beyars.com/kunstlexikon/lexikon_3405.html ; abgerufen am 20.02.2020
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