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Ehrendoktor

Die Ehrendoktorwürde ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität, Fakultät oder Stiftung die für besondere akademische, wissenschaftliche, kulturelle oder öffentliche Verdienste auch an nichtakademische Personen verliehen werden kann. Eine mit der Ehrendoktorwürde promovierte Person wird als Ehrendoktor bezeichnet (lateinisch Doctor honoris causa „Doktor ehrenhalber“; abgekürzt Dr. h. c. oder Dr. E. h., in der Theologie auch D.).

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Beziehungen zu Objekten

Urkunde und Anschreiben zur Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Frankfurt am Main an Ludwig Geisenheyner
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