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örtliche Kirchengemeinde

Eine Kirchengemeinde (in der Schweiz und teilweise in Deutschland Kirchgemeinde) ist der staatskirchenrechtliche Begriff für eine kirchlich verfasste Gemeinde. Vom deutschen Grundgesetz ist den Kirchengemeinden die Körperschaft öffentlichen Rechts zugesagt. Die entsprechenden Artikel wurden aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen (vgl. GG Art. 140).

In der evangelischen Kirche ist die Kirchengemeinde (in wenigen Landeskirchen mit abweichender Bezeichnung) die Organisationsform der Kirchenglieder auf lokaler Ebene. Sie ist die unterste Gliederungsebene der Landeskirchen. In ihrem Bereich nimmt sie die Aufgaben der Kirche wie das Halten von Gottesdiensten, Seelsorge, kirchliche Unterweisung und diakonische Aufgaben wahr.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Akte Kirche und Pfarrhaus Großschönau betr.
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