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Nachlass

Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden. Sofern der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Die Allerneuste Art / Zur Reinen und Galanten Poesie zu gelangenAbschrift zur Änderung Nachlassregelung Ackermann Johann Georg Andreas Otte, 23.09.1839Nachlaß Michael AdermannNachlaßregelung für den Bauern JahnickeErbschaftsregelungVertrag, Erbteilung und Altenleilsregelung Karl Hennig
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