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Rechtspflege

"Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe (Behörden).

Rechtspflege im formellen Sinn ist der Sammelbegriff für sämtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten.

Rechtspflege ist im weiteren Sinne Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen.

Als Oberbegriff für die „Gesamtheit des organisierten Rechts“ ist auch der Begriff Rechtswesen gebräuchlich. Das Rechtswesen umfasst neben der Rechtspflege auch die Rechtsetzung." - (de.wikipedia.org 24.12.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Ehrennadel der Organe der Rechtspflege, DDR, 2. Hälfte 20. JahrhundertKommentar über die Heinecceschen InstitutionenCodex Augusteus, Corpus Juris für das Kurfürstentum SachsenRichtschleife der Stadt Lübben (vor 1837)
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