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Arbeitspolitik

"Arbeitspolitik beinhaltet zwei Teilbereiche: Arbeitsbeziehungen (synonym: industrielle Beziehungen) bezeichnet die Beziehungen der Sozialpartner auf tariflicher Ebene, d. h. die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Arbeitsbeziehungen bestehen ferner auch auf betrieblicher Ebene zwischen Betriebsräten und Management eines Arbeitgebers. Zweiter Teilbereich der Arbeitspolitik ist die Arbeitsmarktpolitik. Sie bezeichnet die Gesamtheit aller staatlicher Maßnahmen, die dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu verbessern, ihre Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigungschancen für Arbeitssuchende zu erhöhen. Arbeitsmarktpolitik wird in Deutschland sowohl zentral auf Bundesebene durch das Ministerium für Arbeit und Soziales bzw. die Bundesagentur für Arbeit, wie auch auf Landesebene durch die Landesarbeitsministerien und auf der kommunalen Ebene gestaltet. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), gebildet aus Kommunen und Arbeitsagenturen sowie in bundesweit 69 Einzelfällen nach dem sogenannten Optionsmodell auch die kreisfreien Städte und Kreise allein sind jedoch rechtlich nur für die Umsetzung des SGB II, also für erwerbsfähige und bedürftige Menschen ohne Arbeit verantwortlich. Viele Kommunen engagieren sich allerdings auch darüber hinaus für weitere Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik, die im Rahmen eigener Initiativen, oft unter Inanspruchnahme von Landes- und/oder EU-Programmen, gefördert werden." - (de.wikipedia.org 01.12.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleinbildnegative: Protestaktion "Jetzt schlägt's 13", 1984Kleinbildnegative: Protest-Kundgebung der IGM, 1982Kleinbildnegative: AEG-Proteste, John-F.-Kennedy-Platz, 1982
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