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Anklage

"Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.

Die Anklage ist somit der Beginn eines Gerichtsverfahrens. Sie bezeichnet genau die Person des Angeschuldigten. Sie umschreibt im Anklagesatz genau den Sachverhalt, der dem Angeklagten vorgeworfen wird, und nennt die verletzte Strafvorschrift nach ihrem Wortlaut. Sie unterbricht auch die laufende Verjährung. Zu der Anklage kann der Angeklagte in einer Einlassung Stellung nehmen. In Deutschland und in den meisten anderen rechtsstaatlich organisierten Strafverfolgungssystemen herrscht das so genannte Akkusationsprinzip, wonach die Anklage erhebende Behörde nicht mit der urteilenden Instanz identisch sein darf. In Deutschland ist nach § 152 StPO nur die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage berufen." - (de.wikipedia.org 28.08.2020)

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