museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de

Bauvorhaben

"Ein Bauvorhaben (kurz BVH) ist das Vorhaben, eine bauliche Anlage (Bauwerk) zu errichten oder zu ändern. Bauvorhaben sind im Regelfall genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Hierzu dient der Bauantrag. Zur Überwachung der Bauvorhaben, insbesondere zur Prüfung von Bauanträgen verfügen fast alle Staaten über Bauaufsichtsbehörden.

In Deutschland sind Bauvorhaben in § 29 des Baugesetzbuchs und in den Bauordnungen der Bundesländer legaldefiniert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in den §§ 30 ff. des Baugesetzbuchs geregelt. Die gebräuchlichen Abkürzungen für Bauvorhaben sind: BV, BVH und Bauvorh." - (de.wikipedia.org 07.09.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleinbildnegative: Bauvorhaben, Lauterstr. 27 und 28, 1980Kleinbildnegative: Informationstafel, Karl-Schrader-Klinik, 1983Fotografie Nektanebos Philae 1Baubeschreibung Neubau Ahrpark Residenz in BodendorfWerbeprospekt zum Investorenmodel Wohnpark Ahr von 1995Fotografie Abriss der Autobahnbrücke, Februar 2001
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]