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Einbruch

Als "Einbruch" bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. - (Wikipedia 26.11.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Lehrtafel "Aufbruch Geldschrank 1931, Herlasgrün"Lehrtafel "Schaufenstereinbruch Uhrengeschäft Stelzer, Dresden 1930"Lehrtafel "Identifizierung von Schartenspuren eines Knabbers"Lehrtafel "Der Knabber, seine Verwendung, Bestandteile und Benennung"Lehrtafel "Deckeneinbruch"Lehrtafel "Geschäftseinbruch"
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