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Arbeitsrecht

"Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vom Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf überbetrieblicher Ebene und zwischen Betriebs- oder Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der betrieblichen Ebene – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht. Die Arbeitnehmermitwirkung im Aufsichtsrat ermöglicht eine Beteiligung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene.) Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz." - (de.wikipedia.org 12.10.2023)

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§ 87 "Mitbestimmungsrechte" des Betriebsverfassungsgesetz / LeistungslohnsystemÜbersicht zur Rechtsprechung bzgl. "§ 87 Mitbestimmungsrecht" des Betriebverfassungsgesetz"Beschluß der Delegierten der Bergleute von Rheinland und Westfalen am 24. Mai cr. im Schützenhofe zu Bochum""Arbeits-Ordnung""Bergarbeiter des Ruhrgebiets! Auf zur Berggewerbegerichtswahl!""Zweite Anordnung zur Sicherung der Ordnung in den Betrieben"
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