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Tarifverhandlung

Tarifverhandlungen werden im deutschen Arbeitsrecht die Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer, üblicherweise Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) in einer Branche mit dem Ziel genannt, für ein bestimmtes Tarifgebiet einen Flächentarifvertrag oder Firmentarifvertrag zur einheitlichen Entlohnung und für einheitliche Arbeitsbedingungen abzuschließen. Dadurch werden Mindeststandards insbesondere für Entgelt und Arbeitszeit im jeweiligen Geltungsbereich der vertretenen Arbeitnehmer vereinbart.

Der Staat greift hierbei nicht ein und erkennt somit die Tarifautonomie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen dafür an; er gibt lediglich Orientierungsdaten und regelt die Mindestnormen für Tarifverträge und Arbeitsbedingungen über Gesetze.

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Kleinbildnegative: HBV-Warnstreik vor dem Mamor-Kronen-Bankettsaal, 1978Informationsblatt "Tarif AKTUELL" der IG Textil-Bekleidudng-Leder, 1990Anfrage der IG Textil-Bekleidung-Leder zur Mitgliedschaft in Unternehmensverbänden, 03.09.1990§ 87 "Mitbestimmungsrechte" des Betriebsverfassungsgesetz / LeistungslohnsystemÜbersicht zur Rechtsprechung bzgl. "§ 87 Mitbestimmungsrecht" des BetriebverfassungsgesetzBekanntgabe des Arbeiterausschusses
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