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Sprechstellenschaltung

Als Sprechstellenschaltung bezeichnet man bei Festnetztelefonen die technische Ausführungsweise der Mikrofonspeisung (Sprechkreisstromversorgung) der Sprechstellen (Telefone).

Zur Sprachübermittlung diente in den Anfangszeiten der Fernsprechtechnik der Bellsche Fernsprecher. Bei diesem wurde nur ein Bauteil für Sprechen und Hören verwendet. Beim Sprechen wurde eine Induktionsspannung (Sprechwechselspannung) erzeugt, die über eine Leitung zur Gegenstelle übertragen wurde; eine separate Spannungsversorgung war nicht vorhanden. Diese Form der Übermittlung genügte bezüglich Reichweite und Verständigungsqualität schon bald nicht mehr den Anforderungen. Es wurden Fernsprecher (Telefonapparate) mit getrennten Bauteilen für Sprechen (Mikrofon) und Hören (Fernhörer) entwickelt. Für den Betrieb des Mikrofons wurde eine Spannungsversorgung erforderlich. In der Betriebsweise führte die Entwicklung über die Verwendung einer beim Teilnehmer aufgestellten Batterie („Ortsbatterie“; OB-Betrieb) zur zentral „im Amt“ aufgestellten Batterie („Zentralbatterie“; ZB-Betrieb). Damit das Mikrofon mit der Batteriespannung versorgt wird, der Fernhörer aber nicht vom Gleichstrom durchflossen wird, ist je nach Betriebsart beim Telefonapparat („Sprechstelle“) eine entsprechende Sprechstellenschaltung erforderlich. Bei der Verwendung einer Ortsbatterie spricht man vom OB-Betrieb und von der OB-Sprechstellenschaltung, bei der Zentralbatterie vom ZB-Betrieb und von der ZB-Sprechstellenschaltung.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

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