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Reichsnotopfer

"Das Reichsnotopfer war in der Weimarer Republik eine außerordentliche Abgabe auf Vermögen, welches infolge der staatlichen Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg in den Jahren 1919 bis 1922 erhoben wurde. Rechtliche Grundlage bildete das Reichsnotopfergesetz (RNOG) vom 31. Dezember 1919 (RGBl. 1919, S. 2189). Es war das umstrittenste Gesetz der Finanzreform von Matthias Erzberger." - (de.wikipedia.org 15.01.2022)

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Einstweiliger Steuerbescheid, Reichsnotopfer
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