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Ehre

"Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit oder „verdienter Achtungsanspruch“ (einer Person); sie kann jemandem als Mitglied eines Kollektivs oder Standes zuerkannt werden (Ehre eines unbescholtenen Bürgers, eines guten Handwerkers, einer Adeligen u. a. m.), sie kann aber auch jemandem (etwa durch die Nobilitierung oder Verleihung eines Verdienstordens) von einem dazu Berechtigten zugesprochen werden. Gegenüber jemandem, dem man sich hinsichtlich des Ranges oder der Würde unterlegen fühlt, gibt man sich ehrerbietig. Jemanden ehren bedeutet, ihm eine neue Ehre zuzuerkennen." - (de.wikipedia.org 09.10.2020)

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