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Reichsgesetzblatt

Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. Zunächst wurde es vom Büro des Reichskanzlers in Berlin herausgegeben, dann vom Reichsamt des Innern und später vom Reichsministerium des Innern.

Soweit nichts anderes bestimmt war, traten Reichsgesetze erst „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden“ war.

Vorläufer des Reichsgesetzblattes waren das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (Erste Ausgabe 2. August 1867, letzte Ausgabe 20. Januar 1871) und das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes (Erste Ausgabe 27. Januar 1871). Bereits vorher bestand ein Reichsgesetzblatt für die Frankfurter Nationalversammlung (1848/49). Die letzte Ausgabe vom Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes vom 29. April 1871 erschien am 2. Mai 1871 als Nr. 18 auf der Seite 91 des Jahrgangsbandes 1871.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Verfügung zur Aushang des Kubikzahl des Luftraumes der Druckerei, 02.05.1905 (Kopie)Schreiben der Druckerei Grenzau an die Gewerbe-Inspektion Magdeburg - 13.05.1905 (Kopie)Anfrage der Druckerei Grenzau auf Genehmigung von Arbeitsstunden am Buß-und Bettag, 18.11.1913 (Kopie)Schreiben an die Gewerbe-Inspektion Magdeburg bzgl. der Lieferung von Seife, 10.03.1920 (Kopie)Anfrage der Druckerei Grenzau an die Gewerbe-Inspektion Magdeburg, 22.03.1920 (Kopie)Ankündigung strafrechtlicher Schritte / Zwangsmaßnahmen wegen Nichtachtung, 26.06.1928 (Kopie)
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