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Dekret

"Ein Dekret (lateinisch decretum „Beschluss“, „Verordnung“, zu dēcernere „beschließen“, „entscheiden“) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.

In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht." - (de.wikipedia.org 28.09.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Zwei Schilder "Waschküchen- und Trockenboden-Ordnung" der Pankower Heimstätten-GmbHTafel, mit aufgeklebten Grundsätzen der Staatsorgane der DDRStadtordnung für WolmirstedtSchulordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Kopie)Abmeldeformular Polizei Zielitz für Elisabeth Wefers, 27. Juni 1945Hypotheken- und Conkursordnung, 1722
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