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Religionsfreiheit

"Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben. Dieses Recht beginnt in Deutschland mit der Religionsmündigkeit. Dies umfasst neben der Angehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft auch die kultische Handlung entsprechend ihrer normativen Lehre sowie ihre aktive Verbreitung. Insbesondere umfasst sie damit auch das Recht, keiner Religion anzugehören, nicht an einen Gott zu glauben (Atheismus) oder religiöse Annahmen prinzipiell als unentscheidbar zu bewerten (Agnostizismus). Das Recht von nicht religionsmündigen Kindern ist in Art. 14, Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Wie jedes andere Grundrecht auch, kann die Religionsfreiheit mit anderen Grundrechten kollidieren („Normkollision“). Welche Normkollision zwischen dem deutschen Grundgesetz (Art. 7) und dem Art. 14 der UN-Kinderrechtskonvention besteht, ist juristisch immer noch nicht geklärt (Kopftuchstreit)." - (de.wikipedia.org 09.05.2021)

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Münzen auf den Frieden von Altranstädt und auf die Hoffnung auf GlaubensfreiheitSechs grosse Begebenheiten des vorletzten DecenniumsMedaille auf die Religionsfreiheit in den Niederlanden, 1574Execution, so zu Prag den 21. Junii 1621 ist ahngestelt und volnzogen wordenRÜCKKUNFT DER MIT DEM ULTIMATUM NACH CASSEL GEREISTEN HANAUER DEPUTATION/ am 12. März 1848.
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