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Vollziehungsbeamter

Ein Vollziehungsbeamter (auch Vollzieher, VZB, VB oder VZ) (in manchen Bundesländern Vollstreckungsbeamter) vollstreckt im Außendienst öffentlich-rechtliche Forderungen im Auftrag einer Behörde (z. B. Bund, Bundesland oder Gemeinde) oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. Handwerkskammer oder Sozialversicherungsträger). Es handelt sich jeweils um Forderungen der beauftragenden Stelle gegen Personen im Zuständigkeitsbereich des Vollziehungsbeamten. Es gibt Vollziehungsbeamte bei der Justiz, der Finanzverwaltung, dem Zoll und den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Grundsätzlich kann jede öffentlich-rechtliche Vollstreckungsbehörde Vollziehungsbeamte einsetzen und ihre Forderungen selbst vollstrecken. Das ist der Grundsatz der sog. Selbstexekution.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Quittung über die Einzahlung der Kurtaxen an die Gemeinde Juni 1936Quittung über die Einzahlung der Kurtaxen an die Gemeinde Juli 1936Quittung über die Einzahlung der Kurtaxen an die Gemeinde August 1936Quittung über die Einzahlung der Kurtaxen an die Gemeinde Oktober 1936Quittung über die Einzahlung der Kurtaxen an die Gemeinde Juni 1937Quittung über die Einzahlung der Kurtaxen an die Gemeinde August 1937
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