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Polizeieinsatz

Ein Polizeieinsatz ist polizeiliches Handeln im Außendienst. Er dient der Bewältigung einer polizeilichen Lage. Jegliche Einsätze mit Eingriffscharakter müssen auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen. Nicht immer ist ein Polizeieinsatz eilbedürftig. Praktisch alle Polizeien – Schutzpolizei, Verkehrspolizei etc. – können einen Polizeieinsatz bewältigen.

Die Einsatzarten dienen entweder der Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung („Sicherheitsstörung“), der Gefahrenabwehr oder haben verwaltungsrechtliche Hintergründe (z. B. eine Vollzugshilfe). Diese Einsätze können entweder vorhersehbar und geplant („Zeitlage“) oder ad hoc auftreten („Sofortlage“), sind oft vielgestaltig und berühren die verschiedensten Rechtsgebiete wie Polizeirecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht und Verwaltungsrecht. Das Erfordernis zum polizeilichen Handeln besteht aufgrund der Pflicht zur Gefahrenabwehr im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens (beim Polizeirecht), aufgrund des Legalitätsprinzips (im Strafverfahrensrecht) und aufgrund des Opportunitätsprinzips (im Bußgeldverfahrensrecht).

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleinbildnegativ: Polizeieinsatz, Ernst-Reuter-Saal, 1977Kleinbildnegativ: Polizeieinsatz, Protest, Bürgerinitiative, Gatower Heide, 1979Einsatz eines Wasserwerfers bei der Räumung in der Arndtstraße
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