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Ausnahmezustand

Als Notstandsgesetze werden Gesetze für eine Krisensituation bezeichnet, in der ein Staat oder ein Gebiet innerhalb des Staates nach Auffassung der Instanz, die den Notstand erklärt, nicht durch das ordentliche verfassungsmäßige Verfahren regiert werden kann. Der Ausweg wird darin gesehen, bestimmte Befugnisse auf die regionale bzw. nationale Regierung oder einzelne Personen wie Militär- und Polizeiführung zu übertragen. Der Begriff des Notstandsrechts kann sowohl für den Zustand des Notstands, in dem staatliche Organe zum Erlass von Notstandsgesetzen befugt sind, als auch für die Gesamtheit der auf diesem Wege in einem Staat erlassenen Gesetze gebraucht werden. Notstandsrecht und Notstandsgesetzgebung sind seit langem umstritten, Kritiker befürchten insbesondere Missbrauch des Instruments zum Aufbau eines autokratisch regierten Staates.

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Kleinbildnegativ: DGB-Kundgebung im Sportpalast, 1967Kleinbildnegativ: Notstands-Demonstration, Wedding, 1968
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