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Sanierungsgebiet

Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleinbildnegativ: Ausstellung am Mariannenplatz 8, 1975Kleinbildnegativ: Mariannenplatz, 1975Kleinbildnegativ: Künstlerhauses Bethanien, 1975
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