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Leihbücherei

"Bei der Ausleihbibliothek handelt es sich um eine Bibliothek, bei der man im Gegensatz zur Präsenzbibliothek Medien ausleihen kann. Für die Benutzer der Bibliotheken gelten bestimmte Leih- und Vormerkungsfristen, die unter Umständen entgeltpflichtig sind. Voraussetzung für die Nutzung ist ein aktueller Benutzerausweis der jeweiligen Bibliothek. Als Beispiele von Ausleihbibliotheken seien die Stadt- und Landesbibliotheken, die Universitätsbibliotheken und die Staatsbibliotheken erwähnt." - (de.wikipedia.org 30.11.2019)

Was wir wissen ...

Beruf / Arbeit

Beruf / Arbeit Ernst Ludwig Löwe

Quellen & Erwähnungen

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Benutzerkarte Sächsische LandesbibliothekKinder- und JugendbüchereiNegativ: Gelände, Barbarossastraße 1, 1950Heft: Verzeichnis der Bücher der ehemaligen Lippstädtischen Leihbibliothek, 1816
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